Erstellt am 01.06.2011 um 18:41 Uhr von Kölner
@alexi
Schon einmal den Arbeitgeber informiert? %)
Erstellt am 01.06.2011 um 18:50 Uhr von alexi
Ja mehrmals haben wir mit Personalschef gesprochen keine reaktion, ich denke das ist so gewollt. Wir sind ein neu gewählter BR und erster in unternehmen.Für euere Hilfe sind wir sehr dankbar.
Erstellt am 01.06.2011 um 18:54 Uhr von Kölner
@alexi
Den Druck könnte man erhöhen, indem man Kosten verursacht...
Erstellt am 01.06.2011 um 19:02 Uhr von alexi
Hallo Kölner danke erstmal dass du geantwortet hast,
was meinst du kosten verursachen kannst du bitte ausführlicher beschreiben.
Erstellt am 01.06.2011 um 19:20 Uhr von Kölner
@alexi
Vll. so:
'Sehr geehrter Herr AG,
der BR dieser Unternehmung ist zurzeit sehr ratlos, was Ihren (objektiv?) nicht oder kaum vorhandenen Willen zur Zusammenarbeit im Sinne des § 74 BetrVG betrifft. Wir machen dies an folgenden Ereignissen fest:
1. ...Mail nicht beantwortet
2. ...keine oder kaum Antworten auf Briefe
3. ...keine Zusammenarbeit mit den von Ihnen benannten Sachverständigen, Herr PR XXX
4. ...keine Beantwortung von Fragen einzelner AN im Sinne des § 82 Abs. 2 BetrVG
Wir sehen uns daher genötigt in den nächsten Tagen bei einem Rechtsanwalt vorstellig zu werden um uns - zunächst einmal - zu beraten und ggf. weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie die Kosten zu tragen haben.
Mfg
Erstellt am 01.06.2011 um 19:40 Uhr von alexi
Erstellt am 03.06.2011 um 09:32 Uhr von Gustl
Hallo alexi,
ergänzend zu Kölner`s zu schnellen Antworten:
Da euer AG nicht sehr kooperativ ist, müsst ihr auf wichtige Details achten, denn so wie es aussieht, würde er jede Angriffsfläche ausnutzen.
Der erste schritt ist vom Kölner genannt worden, wenn sich wieder nichts tut, müsst ihr danach einen Beschluss gemäß § 33 BetrVG fassen, wenn ihr einen Anwalt beauftragen wollt.
Der AG kann nach §80 Abs. 2 selbst eine sachkundige Auskunftperson (Anwalt, nach §28 gebildeter Ausschuss...) zu Verfügung stellten.
Aber ihr könnt nach §80 Abs. 3 einen Rechtbeistand hinzuziehen, wenn ihr zu dem Fachwissen der vom AG gestellten Person noch offene Fragen habt oder dem nicht vertaut.
Helfen kann bei den ersten Schritten eine Gewerkschaft. Habt ihr eine die euch betreut?
Also, alles penibel und gewissenahft machen. Wie sagte ein Referent bei einem Seminar: "Ihr müsst eure Handlungen prozesssicher machen!" Also Papier, Papier und nochmals Papier, sodass man alles schriftlich widerlegen kann.
Viel Erfolg. Schreib ne mail, du bekommst bei der Erinnerungsfunktion von W.A.F. im Anhang meine Mail, falls du Fragen hast.
Gruß, Gustl.