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Callcenter in Not - Hilfe bei uns bricht das Mittelalter aus

HDBAB
Hans Dietrich Böckler aus BS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

ich arbeite in einem Callcenter in Niedersachsen als Teamleiter. Unser Betrieb ist ca. 500 Mitarbeiter groß und hat keinen Betriebsrat. Ein paar Mitarbeiter hatten nun versucht eine Betriebsversammlung einzuberufen mit Hilfe von V.erdi. Dieses wurde leider verraten und an die GL weiter getragen. Diese hat natürlich sofort reagiert und die Mitarbeiter zu einer "Mitarbeitervertretung" (gesteuert über die GL) angehalten. Worauf sich diese auch leider eingelassen haben. Dieses ist alles ohne die restlichen 490 Mitarbeiter zu fragen beschlossen und durchgeführt worden, so das die Mitarbeiter die sich einen BR erhofft haben, im Stich gelassen worden. Darauf hin habe ich mir mit anderen Mitarbeitern ein Herz gefasst und bin selber zu V.erdi gegangen und habe dort um Beihilfe gebeten, was uns auch zugesichert wurde. Wir haben von drei Mitarbeitern (mich eingeschlossen) die Namen auf die Einladung zur Betriebsversammlung setzen lassen um der Sache ein Gesicht und Namen zu geben. In der Zwischenzeit haben andere Mitarbeiter einen Anonymen Brief geschrieben der nicht sehr nett war und die Vorderung nach Betriebsratwahlen klar vorderte. 2 Mitarbeiter die zuvor die Wahl eines BR angeführt haben woraus die Mitarbeitervertretung entstanden ist, haben trotz fester Zusage das sie die BR Wahl weiterhin unterstüzen wollen, kalte Füße bekommen und haben eigenmächtig beschlossen die GL zu alarmieren ohne zuvor diese Ansicht preis zu geben. Das hat den Umstand erbracht, das die GL nun mehr als Angst und schrecken in der Firma durch Falschinformation verbreitet und die Mitarbeiter unter Druck setzt das sie ihre Arbeitsplätze verlieren werden sollte es zu einer BR Wahl kommen bzw überhaupt keiner auf die Betriebsversammlung zu gehen hat. Es wurden Flipcharts im Pausenraum aufgehängt auf denen stand "Nein zum Betriebsrat", diese wurden jedoch nach ein paar Tagen wieder entfernt. Ebenso wurde der Anonyme Bief im Firmen Intranet veröffentlicht zu dem es dann natürlich dem entsprechende Beiträge der Mitarbeiter gab, von Beschimpfungen bis Körperliche Gewalt war alles dabei. Dieser Brief wurde nun wiederum gelöscht, mit dem Hinweis das dieses aus rechtlichen Gründen geschehen ist. Die Mitabreitervertretung die vor 3 Wochen noch selbst einen BR wählen lassen wollte, rennt nun durch den Betrieb und verbreitet wiederum Falschinformationen über die Tätigkeiten und Zweck eines Betriebrates, auf diesem Weg werden Unterschriften der Mitarbeiter gesammelt die zum Ausdruck bringen sollen das der Betrieb nicht für die Wahl eines Betriebsrates bereit ist. Die GL hat zusammen mit meiner Projektleitung ein Meeting mit meinem mir anvertrautem Team abgehalten, in dem sie dazu angehalten wurden (geleitet durch die Falschinformationen) mich zur Vernunft zu bringen und zudem noch eine Unterschriftensammlung anzufertigen mich als ihren Teamleiter abzusetzen. Ich wurde von meinem Team eingeladen an einem "speziellen" Meeting alleine mit ihnen teil zu nehmen, alles was dort besprochen würde, bliebe geheim. Dort angekommen, wurde mir fast über die Fehl und Falschinformationen der Prozess gemacht. Es sei unglaubhaft das die Chefin lügen würde statt das ich die Wahrheit spechen würde. Selbiges wurde natürlich ohne das ich mich im Nachhinein darüber wundere, sofort durch den Betrieb getragen, natürlich mit eigenen Worten zusammen gefasst.

Hier mal einzeln was da so im Raum steht:

  1. Bei uns herrscht der Glaube das ein Betriebsrat die Mitarbeiter kündigen würde.
  2. Das ein externes Büro angeschafft werden muss, das eigens für den Betriebsrat gemietet werden müsse,statt im Betrieb.
  3. Das die Mitarbeitervertretung von der GL einen persönlichen Kündigungsschutz erhalten haben, der vor Gericht bestand hätte.
  4. Das bei Auftragsannahme über die GL der BR um Erlaubniss gefragt werden muss.
  5. Der BR mehr Geld durch seinen Tätigkeit verdienen würde, als zuvor.
  6. Das wir unsere Aufträge verlieren würden, wenn wir auf die Betreibsratsversammlung gehen würden und iin dieser Zeit keinen Service leisten können (wir arbeiten jedoch zusätzlich von Montags bis Samstags von 7:45 bis 22:00 Hauptsächlich und zudem noch schwach besetzt bis 2:00 morgens, ebenso Sonntags).
  7. Wir arbeitszeitlich unflexibel werden würden.
  8. Der Auftrageber informiert werden müsse das wir einen BR hätten, der dann wiederum abspringen würde.
  9. Die "Markwirtschaft" Betriebsräte für überholt und überflüssig halten würde.
  10. Die Marktwirschaft in Deutschland geregelt häte, das wenn ein Arbeitnehmer seine Rechte wahr nimmt, er gekündigt wird.

Könnten sie mir bitte den Gefallen tun und auf die hier gestellten Zweifel, auf die ich mir selbst eine Antwort geben könnte, die bestimmt nich anders ist als die ihre, trotzdem antworten. Dann hätten die Mitarbeiter unseres Unternehmens die Möglichkeit, zumindest etwas zu lesen, das nicht von uns ist, sondern von einer externen Quelle.

Ich könnte auch noch stundenlang weiter über dieses Szenario schreiben, denke jedoch das dieses fürs erste ausreichen sollte. Sie können auch bitte Stellung zu dem obrigen Ablauf nehmen, in wie fern dieses legal ist usw...

Grüße Hans Dietrich Böckler

5.79705

Community-Antworten (5)

K
Kölner

05.12.2007 um 18:57 Uhr

@Hans Dietrich Bökler

  1. Bei uns herrscht der Glaube das ein Betriebsrat die Mitarbeiter kündigen würde. Nichts dergleichen ist richtig. Der BR ist ein Gremium, dass qua Gesetz die Beschäftigung zu fördern hat und im Zweifel - z.B. bei einer Kündigung gehört werden MUSS (§102 BetrVG)!

  2. Das ein externes Büro angeschafft werden muss, das eigens für den Betriebsrat gemietet werden müsse,statt im Betrieb. Richtig ist, dass dem BR ein Arbeitsraum zur Verfügung gestellt werden muss. In der Regel IM Betrieb (§40 BetrVG).

  3. Das die Mitarbeitervertretung von der GL einen persönlichen Kündigungsschutz erhalten haben, der vor Gericht bestand hätte. Das ist quatsch und ist gestezlich nicht belegbar. Richtig ist: Bei einem solch schwierigen Amt besitzt ein BR ein erhöhten Kündigungsschutz - wenngleich auch keinen absoluten (§ 103 BetrVG)!

  4. Das bei Auftragsannahme über die GL der BR um Erlaubniss gefragt werden muss. Richtig ist, dass der BR rechtzeitig überprüfen können muss, ob eine Neuakquise von Aufträgen z.B. zu einer höheren Arbeitsbelastung/Arbeitsverdichtung führt und damit z.B. die Arbeitsschutzgesetze eingehalten werden (§ 80 BetrVG)

  5. Der BR mehr Geld durch seinen Tätigkeit verdienen würde, als zuvor. Ganz im Gegenteil. Ein BR darf weder schlechter noch besser gestellt werden. Zudem ist BR-Arbeit ein Ehrenamt und die Stunden sind als Freizeitausgleich zu gewähren (§§ 37 und 78 BetrVG)

  6. Das wir unsere Aufträge verlieren würden, wenn wir auf die Betreibsratsversammlung gehen würden und iin dieser Zeit keinen Service leisten können (wir arbeiten jedoch zusätzlich von Montags bis Samstags von 7:45 bis 22:00 Hauptsächlich und zudem noch schwach besetzt bis 2:00 morgens, ebenso Sonntags). Dem könnte man Rechnung tragen, wenn man z.B. zwei Abteilungsversammlungen macht (§§ 43 ff. BetrVG)

  7. Wir arbeitszeitlich unflexibel werden würden. Wenn Flexibilität bisher dazu geführt hat das Gesetze mit Füssen getreten werden (z.B. ArbZG), dann könnte das sein. Ansonsten gilt: Der BR ist kein Job-Verhinderer.

  8. Der Auftrageber informiert werden müsse das wir einen BR hätten, der dann wiederum abspringen würde. Wenn der BR gewählt ist, dann ist das so. Der Auftraggeber ist da schmerzfrei und das ganze hat ihn nicht zu interessieren.

  9. Die "Markwirtschaft" Betriebsräte für überholt und überflüssig halten würde. Durchaus richtig. Aber das sind AG-Aussagen.

  10. Die Marktwirschaft in Deutschland geregelt häte, das wenn ein Arbeitnehmer seine Rechte wahr nimmt, er gekündigt wird. Das ist völliger Quatsch. Wäre ja noch schöner, wenn man etwas fordert, was der Gesetzgeber auch verankert hat und dann mit negativen Konsequenzen zu rechnen hätte. Richtig ist: Wehe dem, der einem AN kündigt, wenn er seine Rechte wahrnimmt!

HDBAB
Hans Dietrich Böckler aus BS

05.12.2007 um 19:41 Uhr

Hallo und danke für die schnelle Antwort, ich habe mich bei der Frage Nr. 4 nicht richtig ausgedrückt. Wir haben ein Jahresarbeitszeitkonto für unsere Mitarbeiter, das über die Wochenstundenzahl mit einem Festgehalt per Stundelohn geregelt ist. Hierbei gilt das bis zu 100 Stunden + gesammelt werden können, die in arbeitsarmen Monaten abgebummelt werden können, oder ebenso ausbezahlt werden. Ein paar mal im Jahr, haben wir auch spontane Aktionen wie z.B. für Welthungerhilfe oder andere Galen im Haus, die Tagesaktuell zugesagt werden müssen. Hierfür werden auch MA hinzu gezogen (freiwillig) die gerade ihre Schicht hinter sich haben, diese Aktionen sind für unser Unternehmen überlebenswichtig und belaufen sich auf 5-6 solcher Galen pro Jahr, die MA können so ihre Überstunden aufbauen, um diese sich in Freizeit oder Lohnzuzahlung vergüten lassen. Nun herrscht die Angst das für eine Tagesspontane die Zeit nicht reichen würde den BR um Erlaubniss zu fragen, diese Überstunden einzufahren und somit erst den Auftrag annehmbar zu machen.

B
betriebsratten

06.12.2007 um 08:31 Uhr

Sorry......ich möchte nicht so arbeiten müssen.

Zum einen würde ich in sachlicher Form die Mitarbeiter informieren, so im Stil von

Gerücht ist: blablabla. Tatsache ist: blabbla

Zum zweiten stellt sich hier gdie Sache ganz klar als Behinderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsverfassung dar: Es müsste einstweilige Anordnungen hageln ohne Ende.

HDBAB
Hans Dietrich Böckler aus BS

06.12.2007 um 12:22 Uhr

@ Betriebsratten

Hallo und danke für die Antwort/Beitrag,

dessen sind wir uns durchaus bewusst, jedoch sind hier noch andere Faktoren mit im Spiel. Den MA wurde mitgeteilt das die Weihnachtsfeier abgesagt wurde, weil die Betriebsversammelung so viel Geld verschlingen würde, das so weitere Vergünstigungen wie 1 die Woche eine Schale Obst im Aufenthaltsraum, Wasserspender und eben Weihnachtsfeier ausfallen/demontiert werden müssen. Man könne sich hier für bei den BR wünschern bedanken. Dadurch das hier massive Verstöße und Falschinformationen an die MA weiter gegeben wurden, zieht das auch recht gut bei dem großen Teil der MA, es ist ja auch einfacher wenn man erlaubt bekommt jemanden zu mobben und zu beschimpfen, als nach zu denken oder sich selbst zu informieren. Durch die Klickenbildung ist ja auch eine Art des Gruppenzwanges entstanden, in dem die MA teilweise gefangen sind. Wir haben Informationsblätter drucken lassen, die nächste Woche vor dem Unternehmen verteilt werden. Von daher versprechen wir uns nachhaltige Aufklärung der Fakten und auch hier zumindest zum Mitlesen zu animieren.

Grüße

D
didius

06.12.2007 um 19:34 Uhr

Eure Befürchtung zu Punkt 4 könnte ein BR z.B. durch eine Betriebsvereinbarung regeln. Ein Betriebsrat hat immer auch die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens im Blickfeld. Wer schlachtet denn schon die Kuh, die Milch gibt.

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