Erstellt am 08.05.2013 um 11:45 Uhr von azrael
der BR ist kein "dritter" sondern in diesem fall "betriebspartei". eine abmahnung deshalb würde also ins leere laufen.
sollte der AN dennoch eine abmahnung bekommen, wiederspruch schreiben und gut.
Erstellt am 08.05.2013 um 12:08 Uhr von petrus
1. Siehe azrael
2. die Benachteiligungsverbote aus §§84+85 sind dem Chef bekannt?
3. der Holzhammer: Dem ArbGeb nach §23(3) vom ArbG unter Androhung eines Ordnungsgeldes aufgeben lassen, Mitarbeiter, die von ihren Beschwerderechten nach §§84+85, nicht rechtswidrig durch Erteilung einer Abmahnung zu benachteiligen und die Ausübung des Beschwerderechts auch nicht durch Androhung von (zudem noch unberechtigten) Abmahnungen oder anderen Nachteilen zu unterbinden.
Solange die Abmahnung noch nicht ausgesprochen ist, sollte der erste Teil sogar per einstweiligen Rechtschutz möglich sein.
4. die Keule: Man könnte in der rechtswidrigen Androhung von Nachteilen (hier: Abmahnung) bei Ausübung des Beschwerderechts an den BR nach §85 den Versuch erkennen, die BR-Arbeit behindern oder zumindest stören zu wollen. Bleibt es nicht bei der Androhung (sondern die Abmahnung wird ausgesprochen), wird aus dem Behinderungs-/Stör-_Versuch_ eine Tat. Wobei euch der damit nach §119 behelligte Staatsanwalt vermutlich dann für bescheuert erklärt...
Erstellt am 08.05.2013 um 12:09 Uhr von Jonnie
Hallo azrael,
das hab ich dem betroffenen AN auch gesagt, aber irgendwie hab ich trotzdem ein ungutes Gefühl bei der ganzen Geschichte, weil der AN noch bis 01.07.13 befristet ist.
(jedoch positive Beteiligung für eine Übernahme schon vor 6 Wochen unterschrieben).
Erstellt am 08.05.2013 um 13:06 Uhr von Watschenbaum
Befristungen sind immer ein Damoklesschwert
aufgrund der Vorgeschichte (Übernahme erst angedacht, Anscheinsbeweis, daß sie nicht erfolgte aufgrund dieses Vorfalls) hätte man vielleicht eine Chance, unter Berufung auf 612 a BGB eine Weiterbefristung/Entfristung durchzusetzen (dünnes Eis)
Erstellt am 08.05.2013 um 16:17 Uhr von gironimo
Ich würde eben die Punkte, die oben genannt wurden (petrus 1+2) ganz offen mit dem Chef diskutieren.
Und wenn die Info 3 - 4 AN hatten (was wahrscheinlich nicht zutreffend ist; da kommt noch die GL samt Assistentinnen und Personalabteilung dazu) ist es jedenfalls nicht sicher, dass gerade der eine die Info weitergegeben hat.
Ich würde aber erst einmal abwartenb und keinen weiteren Staub aufwirbeln. Um auf eine Abmahnung zu reagieren (ob man es überhaupt tun sollte ?!?) gibt es keine Fristen.
Vielmehr solltet Ihr unauffällig danach Ausschau halten, ob denn nun die Überfnahme perfekt ist.
Erstellt am 08.05.2013 um 18:54 Uhr von mitleserinnenn
Beschwerderecht und die unerlaubte Weitergabe von Daten, auch an den BR sind zwei paar Schuhe. Sofern AN im Rahmen ihrer Arbeitban Daten kommen bei welchen der AG Verschwiegenheit angesagt hat ist dieses auch gegenüber dem BR zu beachten. Dann kann der AN zwar sein Beschwerderecht wahrnemen darf aber nicht die Daten sondern nur grundsätzliches weitergeben. Kommt zB oft auch in Entwicklungsabteilungen oder bei Kundenbeziehungen vor.
Erstellt am 08.05.2013 um 18:54 Uhr von Nubbel
Wie können wir diesem AN nun am besten helfen?
Erstellt am 08.05.2013 um 11:27 Uhr von Jonnie
in dem ihr den mund gehalten hättet, bis der kollege entfristet worden wäre.
wie bl.. darf man als betriebsrat sein?
das gute an der sache ist: euch wird so schnell keiner mehr was sagen.
Erstellt am 09.05.2013 um 12:44 Uhr von azrael
leider hat nubbel mit seiner, nennen wir sie mal umschrieben 'vorwurfsvolle kernaussage' recht. bei meiner ersten antwort war noch kein gedanke daran, dass der betroffene AN einen AV hat, der zur entfristung ansteht.
was ihr unter diesen umständen für den betroffenen AN unternehmen könnt? nichts.
evtl. noch ein tauschgeschäft in form von -wir geben euch etwas wenn er entfristet wird. vielleicht ergibt sich ja etwas in den verhandlungen zur BV. ansonsten: aus der sache lernen.
@mitleserin.. unerlaubte weitergabe von daten?? nicht dein ernst, oder?
Erstellt am 09.05.2013 um 16:57 Uhr von Kölner
@azrael
Das ist typisch für den TE mitleser... Und natürlich auch unsinnig.
@Jonnie
Man kann auch eine Abmahnung für alle 3-4 Kenntnisinhaber als BR verlangen. Dann wird vll. die Absurdität des Anliegens auch dem AG klarer. Und ihr rettet ein wenig euren Ruf und den Ar*** des Kollegen.