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Hilfe für AN

J
Jonnie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, uns als BR wurde eine Iformation zugetragen, wobei es um verschiedene Kennzahlen in mehreren Abteilungen unseres Betriebes (370 MA) geht. Aus diesen Kennzahlen könnte man auch personenbezogene Leistungsdaten ableiten. Um dies zu regeln möchten wir dazu eine BV erstellen. Das ist kein Problem die GF macht mit. Jedoch soll nun der Kollege, welcher die Info an den BR gab abgemahnt weden. Natürlich haben wir unsere Quelle nicht preisgegeben, leider ist es nur so, dass diese Info nur 3-4 AN hatten - also ist es nicht so schwierig den AN herauszufinden. Unsere Argumente, dass wir al BR sowieso schon von Anfang an hätten beteiligt werden müssen wird mit dem Argument " In dieser Abteilung muss ein besonderes Vertrauensverhältnis herrschen un Personenbezogene Daten dürfen auch nicht an dritte weitergegeben werden" beantwortet. Wie können wir diesem AN nun am besten helfen?

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Community-Antworten (9)

A
azrael

08.05.2013 um 13:45 Uhr

der BR ist kein "dritter" sondern in diesem fall "betriebspartei". eine abmahnung deshalb würde also ins leere laufen.

sollte der AN dennoch eine abmahnung bekommen, wiederspruch schreiben und gut.

P
Petrus

08.05.2013 um 14:08 Uhr

  1. Siehe azrael

  2. die Benachteiligungsverbote aus §§84+85 sind dem Chef bekannt?

  3. der Holzhammer: Dem ArbGeb nach §23(3) vom ArbG unter Androhung eines Ordnungsgeldes aufgeben lassen, Mitarbeiter, die von ihren Beschwerderechten nach §§84+85, nicht rechtswidrig durch Erteilung einer Abmahnung zu benachteiligen und die Ausübung des Beschwerderechts auch nicht durch Androhung von (zudem noch unberechtigten) Abmahnungen oder anderen Nachteilen zu unterbinden. Solange die Abmahnung noch nicht ausgesprochen ist, sollte der erste Teil sogar per einstweiligen Rechtschutz möglich sein.

  4. die Keule: Man könnte in der rechtswidrigen Androhung von Nachteilen (hier: Abmahnung) bei Ausübung des Beschwerderechts an den BR nach §85 den Versuch erkennen, die BR-Arbeit behindern oder zumindest stören zu wollen. Bleibt es nicht bei der Androhung (sondern die Abmahnung wird ausgesprochen), wird aus dem Behinderungs-/Stör-Versuch eine Tat. Wobei euch der damit nach §119 behelligte Staatsanwalt vermutlich dann für bescheuert erklärt...

J
Jonnie

08.05.2013 um 14:09 Uhr

Hallo azrael, das hab ich dem betroffenen AN auch gesagt, aber irgendwie hab ich trotzdem ein ungutes Gefühl bei der ganzen Geschichte, weil der AN noch bis 01.07.13 befristet ist. (jedoch positive Beteiligung für eine Übernahme schon vor 6 Wochen unterschrieben).

W
Watschenbaum

08.05.2013 um 15:06 Uhr

Befristungen sind immer ein Damoklesschwert aufgrund der Vorgeschichte (Übernahme erst angedacht, Anscheinsbeweis, daß sie nicht erfolgte aufgrund dieses Vorfalls) hätte man vielleicht eine Chance, unter Berufung auf 612 a BGB eine Weiterbefristung/Entfristung durchzusetzen (dünnes Eis)

G
gironimo

08.05.2013 um 18:17 Uhr

Ich würde eben die Punkte, die oben genannt wurden (petrus 1+2) ganz offen mit dem Chef diskutieren.

Und wenn die Info 3 - 4 AN hatten (was wahrscheinlich nicht zutreffend ist; da kommt noch die GL samt Assistentinnen und Personalabteilung dazu) ist es jedenfalls nicht sicher, dass gerade der eine die Info weitergegeben hat.

Ich würde aber erst einmal abwartenb und keinen weiteren Staub aufwirbeln. Um auf eine Abmahnung zu reagieren (ob man es überhaupt tun sollte ?!?) gibt es keine Fristen.

Vielmehr solltet Ihr unauffällig danach Ausschau halten, ob denn nun die Überfnahme perfekt ist.

M
mitleserinnenn

08.05.2013 um 20:54 Uhr

Beschwerderecht und die unerlaubte Weitergabe von Daten, auch an den BR sind zwei paar Schuhe. Sofern AN im Rahmen ihrer Arbeitban Daten kommen bei welchen der AG Verschwiegenheit angesagt hat ist dieses auch gegenüber dem BR zu beachten. Dann kann der AN zwar sein Beschwerderecht wahrnemen darf aber nicht die Daten sondern nur grundsätzliches weitergeben. Kommt zB oft auch in Entwicklungsabteilungen oder bei Kundenbeziehungen vor.

N
Nubbel

08.05.2013 um 20:54 Uhr

Wie können wir diesem AN nun am besten helfen? Erstellt am 08.05.2013 um 11:27 Uhr von Jonnie

in dem ihr den mund gehalten hättet, bis der kollege entfristet worden wäre. wie bl.. darf man als betriebsrat sein? das gute an der sache ist: euch wird so schnell keiner mehr was sagen.

A
azrael

09.05.2013 um 14:44 Uhr

leider hat nubbel mit seiner, nennen wir sie mal umschrieben 'vorwurfsvolle kernaussage' recht. bei meiner ersten antwort war noch kein gedanke daran, dass der betroffene AN einen AV hat, der zur entfristung ansteht.

was ihr unter diesen umständen für den betroffenen AN unternehmen könnt? nichts. evtl. noch ein tauschgeschäft in form von -wir geben euch etwas wenn er entfristet wird. vielleicht ergibt sich ja etwas in den verhandlungen zur BV. ansonsten: aus der sache lernen.

@mitleserin.. unerlaubte weitergabe von daten?? nicht dein ernst, oder?

K
Kölner

09.05.2013 um 18:57 Uhr

@azrael Das ist typisch für den TE mitleser... Und natürlich auch unsinnig.

@Jonnie Man kann auch eine Abmahnung für alle 3-4 Kenntnisinhaber als BR verlangen. Dann wird vll. die Absurdität des Anliegens auch dem AG klarer. Und ihr rettet ein wenig euren Ruf und den Ar*** des Kollegen.

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