Liebe Mitschreiber,

bei uns will die Geschäftsleitung gerne Kurzarbeit im Betrieb mit Hilfe einer BV umsetzen! Dabei will man allerdings bestimmte Abteilungen ausnehmen und nur ca die Hälfte der Mitarbeiter in die Kurzarbeit mit hineinnehmen. Wir haben jetzt das Problem, das ca. die Hälfte der Mitarbeiter nicht in der Kurzarbeit beteiligt ist und somit auch keinen Kündigungsschuz hat.

Die Frage ist jetzt, ob es auch möglich ist, in einen Kurzarbeitsantrag an die Agentur für Arbeit eine Abteilung schon mit reinzunehmen, nur eben mit 0%, die man dann in einem festzulegenden Update anschliessend einfach mit reinnehmen kann oder auch auslassen kann. Unser Personalchef behauptet, das sei so nicht möglich und man könne in eine Betriebsvereinbarung nur die Mitarbeiter einbeziehen, die wirklich in der Kurzarbiet sind. Auch eine Willenserklärung, den nicht in der BV befindlichen Leuten einen Kündigungsschutz zu geben sei nicht stathaft und würde vom Arbeitsamt nicht akzeptiert werden.

Stimmt das so?

Viele Grüsse

Fuzzie