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Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit.

L
Lumaro64
Apr 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, ich weis nicht ob es bei manchen von euch auch so heftig läuft, aber ich bin momentan entsetz über mein Arbeitgeber. Folgendes, durch die Coronakriese möchte der AG Kurzarbeit einführen, so weit so gut. Am 30.03.20 wurde der BR zusammengetrommelt und es wurde uns mitgeteilt das man Kurzarbeit einführen möchte und eine Betriebsvereinbarung hätte man auch schon dabei (!) wir sollen die doch gleich unterschreiben. Diese BV hat nichts geregelt außer das sie mit den Leuten tun und lassen konnten was sie wollten. Selbstverständlich haben wir die nicht unterschrieben. Am 01.04.20 haben wir einen eigenen Vorschlag (mit einem Anwalt erstellt) vorgelegt. Das hat dem AG absolut nicht gefallen, wie könnte man es wagen eine eigene Betriebsvereinbarung hinzulegen das wäre einfach nur dreist. Ein paar Punkte haben dem AG überhaupt nicht gefallen unter anderem das wir eine Aufstockung verlangt haben. Eine Aufstockung auf das Kurzarbeitergeld von 80%. Das machen viele Firmen auch freiwillig. Wir haben auf jeden Fall Kooperationsbereitschaft gezeigt. Nein, das werde man nicht zahlen. Nach ein paar Tage hin und her und keine Einigung in Sicht, haben wir ein Beschluss zum anrufen der Einigungsstelle gefasst und dem AG vorgelegt. Der hat vor Wut gekocht, und gesagt er lehnt es ab dann geht er andere Wege. Heute hat der Geschäftsführer ein Meeting mit allen Vorgesetzten gehalten dessen Inhalt wir nicht kennen. Danach fingen die Vorgesetzten an, den Betriebsrat mit Mails zu Bombardieren, sie finden die Betriebsvereinbarung vom AG gut und wollen das wir Betriebsrat die Unterschreiben ansonsten sind wir für Kündigungen verantwortlich. Manche haben sogar befohlen, wir sollen unterschreiben die AN wollen es so. Nur weil der Betriebsrat eine kleine Aufstockung für die MA wollte, da das Ausfallrisiko eigentlich komplett beim AG liegt und obwohl der AG die Sozialabgaben zu 100% zurückbekommt, macht man als Geschäftsführer so eine Hetzjagd gegen den Betriebsrat. Wie kann der BR solche unverschämte Forderungen fordern. Das Gremium bröckelt, ist verunsichert, will ein Rückzieher machen und obwohl wir ein Beschluss für die Einigungsstelle gefasst haben, haben sie jetzt Angst und wollen nicht mehr so recht. Ich habe meinen BR Kollegen gesagt das wenn wir jetzt nachgeben, wir als BR einpacken können. Was ist eure Meinung, was würdet ihr tun? Danke

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Community-Antworten (10)

C
celestro

09.04.2020 um 23:24 Uhr

Ich sehe es wie Du, aber ich glaube auch ... "Dein" Gremium wird leider einknicken und dann ist Euer BR nur noch eine Lachnummer.

K
kratzbürste

10.04.2020 um 10:23 Uhr

In einer ähnlichen Situation haben wir den AG wegen Störung der Friedenspflicht vor das Gericht zitiert und auf Antrag des BR auch eine einstweilige Anordnung bewirkt, die den AG in die Schranken verwies. Macht eine kurzfristige Betriebsversammlung oder gebt zumindest ein Flugblatt heraus

Rede mit deinen Kollegen und erinnere sie daran, dass sie den Arbeitnehmern ein Wahlversprechen gegeben haben. Nämlich ihre Interessen zu vertreten und nicht den Kopf in den Sand zu stecken.

B
BRHamburg

10.04.2020 um 11:09 Uhr

Auch wenn ich meinen beiden Vorrednern zustimme, habt ihr in meinen Augen einen taktischen Fehler gemacht. Der ArbG braucht die Zustimmung des BR um Kurzarbeit beantragen zu können. Warum also sagt das Gremium schon nach sehr kurzer Zeit das es nicht mehr verhandeln möchte? Es ist immer besser man zeigt Bereitschaft zur Verhandlung. Verhandeln bedeutet ja nicht das man zu allem Ja sagt.

TF
Tante Frieda

10.04.2020 um 13:01 Uhr

Volle Zustimmung allen Vorrednern!

C
celestro

10.04.2020 um 14:11 Uhr

"Warum also sagt das Gremium schon nach sehr kurzer Zeit das es nicht mehr verhandeln möchte?"

Woher nimmst Du das? Es wurde tagelang verhandelt. Und auch die Einigungsstelle ist "weiter verhandeln".

K
krambambuli

10.04.2020 um 18:30 Uhr

"Ich habe meinen BR Kollegen gesagt das wenn wir jetzt nachgeben, wir als BR einpacken können." Da hast du recht.

B
BRHamburg

10.04.2020 um 22:45 Uhr

@ Celestro Es wurde am 01. APRIL vom BR ein Entwurf einer BV dem ArbG vorgelegt. Wir haben heute den 10. APRIL. Zieht man das Wochenende noch ab bleiben gerade mal 7 Tage. Und ob an allen Tagen wirklich verhandelt wurde und nicht nur Vorwürfe gemacht wäre auch unklar. Ich persönlich halte diese sehr kurze Zeitspanne für zu kurz um in die Einigungsstelle zugehen. Auch weil hier der ArbG unter Zeitdruck ist und nicht die Mitarbeiter.

C
celestro

11.04.2020 um 00:39 Uhr

Also mir würden 7 Tage mehr als ausreichen um zu sehen, ob verhandeln Sinn macht.

S
seehas

11.04.2020 um 18:27 Uhr

Wenn der AG die Mitarbeiter kündigen will, dann bezahlt er so lange die vollen Gehälter vis die Kündigungsfristen abgelaufen sind, das sind je nach TV und Betriebszugehörigkeit schon mal 3 bis 6 Monate. Wenn er danach seine Fachkräfte wieder braucht sind sie weg, Das schöne an der Kurzarbeit ist, dass man als AG sofort Kosten einspart. Wenn der BR nicht zustimmt gibt es auch keine Kurzarbeit. Wenn der AG dann keine Arbeit hat (deswegen wird ja Kurzarbeit angemeldet, es sei denn es ist missbräuchlich) dann müssen die AN ihre Arbeitskraft anbieten und nach Arbeit fragen. Damit ist der AG im Annahmeverzug und darf das Gehalt weiter bezahlen.

L
Lumaro64

17.04.2020 um 09:06 Uhr

Hallo Zusammen, nur zu eurer Info, unser Betriebsrat hat sich zum Schluss zum Unterschreiben, der Betriebsvereinbarung, ohne eine Aufstockung auf das Kurzarbeitergeld von 80%, was es anfänglich wollte, "zwingen" lassen. Ich bin eintäuscht und wütend. Danke für eure Antworten. Grüße

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