Erstellt am 08.06.2009 um 16:49 Uhr von Kölner
Erstellt am 08.06.2009 um 17:08 Uhr von ridgeback
@Kölner,
ist es nicht so, wenn ein AN innerhalb eines Konzerns einem anderen Konzernunternehmen überlassen, diese Regelung keine Bedeutung hat?
Erstellt am 08.06.2009 um 17:48 Uhr von Gelab
Danke für die Antworten.
Die Tochter Firma ist etwa 30 km entfernt, die AN weden dort eingesetzt, weil sehr viel Arbeit ansteht. In Ihrem Betrieb würden diese AN Kurzarbeit haben.
Gruß Gela
Erstellt am 08.06.2009 um 18:24 Uhr von gexxy
Wenn im AV eine auch andere Einsatzmöglichkeit offen gelassen ist und der BR dieser Versetzung zustimmt, ja.
Und eine versetzung ist es bei 30 km Entfernung mE jedenfalls und auch das Umfeld wird sich zu mehr als 20% ändern.