Umsetzung ein AN während Kurzarbeit
Hallo, kann ein AN in der Kurzarbeitszeit für einige Wochen in ein Tochterunternehmen umgesetzt werden. Muss der Betriebsrat zustimmen? Es handelt sich um gleich Arbeit. Danke Es grüßt Gela
Community-Antworten (4)
08.06.2009 um 18:49 Uhr
@Gelab § 1 und 1a AÜG?
08.06.2009 um 19:08 Uhr
@Kölner, ist es nicht so, wenn ein AN innerhalb eines Konzerns einem anderen Konzernunternehmen überlassen, diese Regelung keine Bedeutung hat?
08.06.2009 um 19:48 Uhr
Danke für die Antworten. Die Tochter Firma ist etwa 30 km entfernt, die AN weden dort eingesetzt, weil sehr viel Arbeit ansteht. In Ihrem Betrieb würden diese AN Kurzarbeit haben. Gruß Gela
08.06.2009 um 20:24 Uhr
Wenn im AV eine auch andere Einsatzmöglichkeit offen gelassen ist und der BR dieser Versetzung zustimmt, ja. Und eine versetzung ist es bei 30 km Entfernung mE jedenfalls und auch das Umfeld wird sich zu mehr als 20% ändern.
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