Erstellt am 26.04.2009 um 21:34 Uhr von Lohengrin
Hallo festländerin,
Ich kenne zwar Euren Betrieb nicht, aber der Ausschluß von Betriebsbedingten Kündigungen während der Kurzarbeit sollte meiner Meinung nach auf jeden Fall in der BV bleiben.
Durch die Einführung von Kurzarbeit sollen ja Kündigen möglichst vermieden werden. Außerdem schriebst Du ja selber, das Ihr eine gültige BV zum Thema habt. Warum diese also jetzt noch Ändern?
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 27.04.2009 um 09:21 Uhr von kriegsrat
das ganze ist ein schwieriges thema
insbesondere die frage, ob es jetzt bei euch vorraussichtlich ganz den "bach runter geht" oder ob licht am ende des tunnels zu erkennen ist, muß man natürlich an hand der gegebenheiten vor ort beurteilen (habt ihr einen wirtschaftsausschuß? liegen euch aktuelle zahlen vor? wie begründet der AG seinen wunsch, in einzelfällen evtl. doch betriebsbedingt kündigen zu wollen?)
kurzarbeit soll ja erstmal dazu dienen, kündigungen zu verhindern
und der AG wird bei kurzarbeit auch erstmal erheblich entlastet
und eine gültige BV hierzu habt ihr auch erstmal, die ich in diesem punkt (ohne genaue kenntnisse eurer situation) auch nicht ändern würde ..