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Änderung Betriebsvereinbarung Kurzarbeit durch GL?

F
festländerin
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb ist seit dem 1. April Kurzarbeit angesagt. Vorher hatte bereits unsere Geschäftsleitung einen Mitarbeiter von der Bundesagentur für Arbeit im Hause, ohne uns als BR hinzuzuziehen. Die Betriebsvereinbarung haben wir von der IG-Metall absegnen lassen. Da wir als BR auch über die Kurzarbeit informiert werden wollten war jetzt letzte Woche für uns auch ein Mitarbeiter vom Arbeitsamt, allerdings ein anderer. Unsere GL war auch dabei. Leider konnte ich selber nicht dabei sein, ein BR-Mitglied hat mir allerdings am nächsten Tag berichtet. Nach diesem Besuch möchte nun unsere GL die bereits gültige Betriebsvereinbarung ändern: in der alten hatten wir betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausgeschlossen. Jetzt sollen trotz Kurzarbeit betriebsbedingte Kündigungen im Einzelfall möglich sein. Ich persönlich bin mit dieser Änderung nicht einverstanden. Was meint Ihr?

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Community-Antworten (2)

L
Lohengrin

26.04.2009 um 23:34 Uhr

Hallo festländerin,

Ich kenne zwar Euren Betrieb nicht, aber der Ausschluß von Betriebsbedingten Kündigungen während der Kurzarbeit sollte meiner Meinung nach auf jeden Fall in der BV bleiben. Durch die Einführung von Kurzarbeit sollen ja Kündigen möglichst vermieden werden. Außerdem schriebst Du ja selber, das Ihr eine gültige BV zum Thema habt. Warum diese also jetzt noch Ändern?

Mfg, Lohengrin

K
Kriegsrat

27.04.2009 um 11:21 Uhr

das ganze ist ein schwieriges thema insbesondere die frage, ob es jetzt bei euch vorraussichtlich ganz den "bach runter geht" oder ob licht am ende des tunnels zu erkennen ist, muß man natürlich an hand der gegebenheiten vor ort beurteilen (habt ihr einen wirtschaftsausschuß? liegen euch aktuelle zahlen vor? wie begründet der AG seinen wunsch, in einzelfällen evtl. doch betriebsbedingt kündigen zu wollen?) kurzarbeit soll ja erstmal dazu dienen, kündigungen zu verhindern und der AG wird bei kurzarbeit auch erstmal erheblich entlastet und eine gültige BV hierzu habt ihr auch erstmal, die ich in diesem punkt (ohne genaue kenntnisse eurer situation) auch nicht ändern würde ..

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