In unserem Betrieb ist seit dem 1. April Kurzarbeit angesagt. Vorher hatte bereits unsere Geschäftsleitung einen Mitarbeiter von der Bundesagentur für Arbeit im Hause, ohne uns als BR hinzuzuziehen. Die Betriebsvereinbarung haben wir von der IG-Metall absegnen lassen. Da wir als BR auch über die Kurzarbeit informiert werden wollten war jetzt letzte Woche für uns auch ein Mitarbeiter vom Arbeitsamt, allerdings ein anderer. Unsere GL war auch dabei. Leider konnte ich selber nicht dabei sein, ein BR-Mitglied hat mir allerdings am nächsten Tag berichtet. Nach diesem Besuch möchte nun unsere GL die bereits gültige Betriebsvereinbarung ändern: in der alten hatten wir betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausgeschlossen. Jetzt sollen trotz Kurzarbeit betriebsbedingte Kündigungen im Einzelfall möglich sein. Ich persönlich bin mit dieser Änderung nicht einverstanden. Was meint Ihr?