Unsere Geschäftsleitung hat in unserem Unternehmen Kurzarbeit eingeführt. Da wir ein Unternehmen ohne Tarifbindung sind hat der Betriebsrat mit der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit abgeschlossen. Wir sind uns jedoch nicht sicher, ob der Abschluß einer Betriebsvereinbarung genügt um Kurzarbeit einzuführen, oder ob die Einführung von Kurzarbeit mit jedem Mitarbeiter einzelvertraglich geregelt werden muß. Wo finde ich die entsprechende gesetzliche Grundlage?