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Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit - Offenlegung von Betroffenen

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Hettig
Mai 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben mit der Geschäftsführung, bedingt durch die Coronakrise, eine Betriebsvereinbarung geschlossen, bei der einige Abteilungen benannt wurden, die von Kurzarbeit betroffen sind. Die Abteilungen, Teams und Gruppen sowie die spezifischen Mitarbeiter und die Anzahl der Stunden, mit welchen diese von der Kurzarbeit betroffen sind, wurden (und werden zukünftig) in Abstimmung zwischen BR und GF beschlossen und in Form einer Liste festgehalten, welche Bestandteil der Betriebsvereinbarung wird. Die GF möchte nun diese Liste nicht veröffentlichen, obwohl sie Bestandteil der BV ist unter Zuhilfenahme der DSGVO, Art. 6. Ist das rechtens? Die BV ist doch veröffentlichungspflichtig, dann doch auch die Bestandteile (Namensliste) derselben, oder?

VG B. Hettig

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Community-Antworten (7)

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celestro

18.05.2020 um 17:41 Uhr

Meier muss mMn nicht wissen, dass Müller in KA ist.

M
Moreno

18.05.2020 um 17:50 Uhr

Nein natürlich nicht die Namensliste macht man als Anhang aber nicht zur Veröffentlichung also hat Eurer GF Recht! Celestro wenn jetzt Herr Maier aber ein Verhältnis mit Frau Müller hat...wäre es dann nicht besser wenn Herr Maier weiß ob Herr Müller zuhause ist? ;-)

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UdoWoe

19.05.2020 um 09:43 Uhr

Wir hatten im BR diese Diskussion aus. Dazu kam noch, dass unsere GL die KA-BV nicht veröffentlichen wollte. Wir habe diese dann in unseren SharePoint nach RS mit der GL veröffentlicht. Die Namensliste haben wir auch weggelassen. Obwohl ich persönlich der Ansicht bin, dass diese auch zu veröffentlichen ist. Aber in diesem Punkt kann man unterschiedlicher Meinung sein (siehe meine Vorschreiber). Mit der DSGVO hat das meiner Meinung nach nichts zu tun, da die Teams ja erfahren wer, wann und auch mit wieviel in KA geht. Und Ob Herr Maier weiß, dass Herr Müller zuhause ist oder nicht, dies kann und wird er so oder so erfahren.

S
seehas

19.05.2020 um 10:54 Uhr

Auch bei uns im Haus gibt es unterschiedliche Quoten für die Kurzarbeit. Die GF und der BR verhandeln wöchentlich darüber, welche Gruppe wie eingelastet ist und wieviel Arbeitszeit nötig ist um die Aufgaben zu erfüllen. Wichtig ist uns als BR dabei, dass die Mitarbeitenden wissen was für sie gerade gilt. Deshalb gibt es hier für jede Gruppe wöchentlich die Information wieviele Stunden einer Vollzeitkraft zustehen. So haben alle die Gelegenheit zu kotrollieren ob sie richtig eingesetzt sind. Das Gesamttableau über alle Mitarbeitenden hat meiner Ansicht nach in der Öffentlichkeit nichts verloren.

U
UdoWoe

19.05.2020 um 10:58 Uhr

@seehas: So wie ich dich verstehe, wird die Gruppeninfo aber allen Gruppenmitglieder zu Verfügung gestellt? D.h. Herr Maier kann schauen wie Herr Müller, Frau Schmidt und Frau Lehmann eingesetzt ist. Wie passiert dies? Durch Aushang in der Gruppe? Per Mail? Oder gibt der Teamleiter/Vorgesetzte die Info weiter?

S
seehas

19.05.2020 um 11:38 Uhr

@UdoWoe. Nein, in der Info steht wieviele Arbeitsstunden jeder Vollzeitkraft, 95% Kraft, 90% Kraft etc. zustehen in der laufenden Woche. Die meisten Mitarbeitenden kennen ihren Arbeitsumfang und können in der Tabelle ablesen was ihnen zusteht. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass alle Mitglieder einer Gruppe gleich behandelt werden. Der Vorgesetzte legt/hängt die Information an einer geeigneten Stelle aus.

P
Pjöööng

19.05.2020 um 13:37 Uhr

"Mit der DSGVO hat das meiner Meinung nach nichts zu tun, da die Teams ja erfahren wer, wann und auch mit wieviel in KA geht."

Eines der wesentlichen Prinzipien des Datenschutzes ist das "need to know", also grundsätzlich soll nur derjenige Zugang zu personenbezogenen Daten bekommen, der diese auch benötigt. Insofern wäre eine Veröffentlichung dieser Liste ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz. Diesen Verstoß dadurch zu rechtfertigen dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Teil der Belegschaft dennoch Kenntnis über einen Teil der Daten erhält ist schon erstaunlich.

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