Gestern gab es eine Frage ob Vorgesetzte den Grund einer Abmahnung nennen dürfen. Heute habe ich Frage, wie es von der anderen Seite her aussieht

Wie verhält es sich bei einer fristlosen Kündigung? Darf ein BR-Mitglied Mitarbeitern den Grund der fristlosen Kündigung nennen, um so z.B. Gerüchten entgegen zu wirken?

Z.B. könnte ein MA wegen Arbeitszeitbetrugs fristlos gekündigt werden. Das ist durchaus schwerwiegend. Wenn die Belegschaft davon jedoch nichts weiß, wird sie sich über den wahren Grund gedanken machen und sich vielleicht etwas viel schlimmeres ausdenken. Vielleicht entstünde das Gerücht, der MA wäre wegen Kinderpronografie entlassen worden.

Darf der BR nun, um noch schlimmeren Anschuldigungen gegenüber dem gekündigten MA, den wahren Grund offenbaren, obwohl das die GF untersagt hat?

Was meint Ihr?

Jürgen