Erstellt am 19.03.2009 um 11:08 Uhr von Rapper22
@Heike,
soweit mir bekannt ist, gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die das verbieten würde.
Beispiel: Ich habe vor 20 Jahren eine Umschulung zum Bankkaufmann absolviert. Dort sind die Azubis im wechsel einmal die Woche zur LZB gefahren und haben Teilweise bis zu 2 Mille in D-Mark abgeholt. Schlicht in einem Aktenkoffer, mit einem normalen Pkw. Versicherungstechnisch war dies sicherlich nicht ganz so abgesichert, wie es sein sollte.
Wenn es sich also nicht gerade um Millionen von Euronen handelt, ist das aus Versicherungsgründen auch kein Problem.
Ihr als BR habt ein Initiativrecht, könnt also selber bei der Versicherung anfragen, wie es in dieser Sache mit der Absicherung aussieht. Es müßte ja in Erfahrung gebracht werden können, bei welcher Versicherung euer AG abgesichert ist.
MfG
Erstellt am 19.03.2009 um 15:26 Uhr von kriegsrat
argumentationshilfe :
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/scha1_99/2.htm
Wer hingegen die Tageskasse selbst zur Bank bringt, sollte unbedingt darauf achten, daß der Fall der "Beraubung auf Transportwegen" ausdrücklich in die Geschäftsversicherung eingeschlossen ist - ein Schutz, der zwar nicht unbedingt Prämienzuschlag kostet, aber auch nicht automatisch im Versicherungsumfang enthalten ist. Der Fall, daß Sie einen Ihrer Mitarbeiter schicken und dieser auf dem Transportweg Ihre Umsätze in der eigenen Tasche verschwinden läßt, gehört übrigens zu Ihrem unternehmerischen Risiko. Das heißt: Wird der Langfinger nicht erwischt, müssen Sie den Schaden selbst tragen - selbst dann, wenn eine Transportwege-Versicherung in Ihrem Versicherungsumfang enthalten ist.
...als bedenkenswert sehe ich noch die problematik "arbeitsunfall"
wird der azubi überfallen und dabei verletzt, wird die berufsgenossenschaft wohl schon mal drüber nachdenken, ob dieser aufgabenbereich zum tätigkeitsfeld des azubi gehört......