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Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach Übernahme des Azubis?

A
Aleksander
Jul 2022 bearbeitet

Guten Abend,

ein Auszubildender wird vom Betrieb unmittelbar nach der letzten Prüfung übernommen. 2 Wochen später wird er für 2 Wochen krank. Die externe Firma, die für die Lonabrechnungen zuständig ist, meint, dass er wegen der 4-Wochenfrist nach §3 (3) EFZG kein Entgelt für diese Zeit bekommt. Nach Wedde (6. Aufl., EZFG §3 Rn 78) entfällt die Wartezeit, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht (BAG 22.8.2001 - 5 AZR 699/99, NZA 02,610). Also müsste er doch Entgelt durch den beziehen, oder? Danke und Euch einen schönen Abend!

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Community-Antworten (6)

S
seehas

22.07.2022 um 08:53 Uhr

Das Arbeitsverhältnis besteht schon seit mehr als vier Wochen ununterbrochen. Es gab nur einen neuen Vertrag. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.

L
lolium

22.07.2022 um 10:23 Uhr

ich bin mir da nich so sicher.

Zu einem anderen Sachverhalt stellt das BAG (7 AZR 375/10) fest: "Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis iSd. Vorbeschäftigungsverbots für eine sachgrundlose Befristung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG."

Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist ja woh lgegeben, aber es bleibt die die Frage ob das Ausbildungsverhältnis = Arbeitsverhältnis ist?

R
Relfe

22.07.2022 um 11:33 Uhr

Ausbildungszeiten zählen aber bei der Sozialauswahl als Beschäftigungszeiten wiederum mit. Demnach ist er von "Beschäftigungszeitraum" mehr als 4 Wochen beschäftigt.

K
Kjarrigan

22.07.2022 um 11:43 Uhr

Der im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis Übernommene hat den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall OHNE erneute Wartezeit.

https://www.hwk-potsdam.de/artikel/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall-nach-uebernahme-eines-lehrlings-9,738,219.html

L
lolium

22.07.2022 um 18:01 Uhr

Ist auch gut so!!

A
Aleksander

22.07.2022 um 18:07 Uhr

Danke allen, die geantwortet haben!

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