Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach Übernahme des Azubis?
Guten Abend,
ein Auszubildender wird vom Betrieb unmittelbar nach der letzten Prüfung übernommen. 2 Wochen später wird er für 2 Wochen krank. Die externe Firma, die für die Lonabrechnungen zuständig ist, meint, dass er wegen der 4-Wochenfrist nach §3 (3) EFZG kein Entgelt für diese Zeit bekommt. Nach Wedde (6. Aufl., EZFG §3 Rn 78) entfällt die Wartezeit, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht (BAG 22.8.2001 - 5 AZR 699/99, NZA 02,610). Also müsste er doch Entgelt durch den beziehen, oder? Danke und Euch einen schönen Abend!
Community-Antworten (6)
22.07.2022 um 08:53 Uhr
Das Arbeitsverhältnis besteht schon seit mehr als vier Wochen ununterbrochen. Es gab nur einen neuen Vertrag. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
22.07.2022 um 10:23 Uhr
ich bin mir da nich so sicher.
Zu einem anderen Sachverhalt stellt das BAG (7 AZR 375/10) fest: "Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis iSd. Vorbeschäftigungsverbots für eine sachgrundlose Befristung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG."
Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist ja woh lgegeben, aber es bleibt die die Frage ob das Ausbildungsverhältnis = Arbeitsverhältnis ist?
22.07.2022 um 11:33 Uhr
Ausbildungszeiten zählen aber bei der Sozialauswahl als Beschäftigungszeiten wiederum mit. Demnach ist er von "Beschäftigungszeitraum" mehr als 4 Wochen beschäftigt.
22.07.2022 um 11:43 Uhr
Der im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis Übernommene hat den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall OHNE erneute Wartezeit.
22.07.2022 um 18:01 Uhr
Ist auch gut so!!
22.07.2022 um 18:07 Uhr
Danke allen, die geantwortet haben!
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