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Kündigung von Azubis in der Probezeit?

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Bei uns sollen 4 Azubis des 1. Lehrjahres wegen mangelnder schulischer Leistungen in der Probezeit gekündigt werden. Eine Schülerin hat aber in der Praxis eine Note 2. Gibt es Möglichkeiten, eventuell die Probezeit nochmals zu verlängern? Können wir als BR überhaupt etwas dagegen tun? Einen Gesprächstermin mit den betroffenen Schülerinnen haben wir bereits vereinbart. Die Schülerinnen hatten Anfang Februar ein Gespräch mit der PDD, aber von Kündigung haben Sie noch nichts gewußt. Für Antworten und Hinweise wären wir sehr dankbar.

4.10103

Community-Antworten (3)

K
Konrad

21.02.2008 um 17:56 Uhr

Na in der Probezeit ist sogar eine Kündigung ohne Sachgrund auch im Ausbildungsvertrag zulässig, auch wenn es nicht die „feine englische Art“ ist.
Was ihr noch vereinbaren wollt und könnt ist freiwillig rechtlich ohne Anspruch.
Versucht es !!

A
Angi1

22.02.2008 um 12:53 Uhr

Hallo Betriebsrat,

laut § 20 BBiG darf die Probezeit bei Azubis höchstens vier Monate betragen. Sind die nicht schon um?

Ansonsten zu Kündigungen § 22 BBiG

MfG Angi1

B
betriebsrat

22.02.2008 um 14:17 Uhr

Ergänzung: Unsere Auszubildenden unterliegen dem Krankenpflegegesetz, also eine Probezeit von 6 Monaten.

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