Kündigung von Azubis in der Probezeit?
Hallo! Bei uns sollen 4 Azubis des 1. Lehrjahres wegen mangelnder schulischer Leistungen in der Probezeit gekündigt werden. Eine Schülerin hat aber in der Praxis eine Note 2. Gibt es Möglichkeiten, eventuell die Probezeit nochmals zu verlängern? Können wir als BR überhaupt etwas dagegen tun? Einen Gesprächstermin mit den betroffenen Schülerinnen haben wir bereits vereinbart. Die Schülerinnen hatten Anfang Februar ein Gespräch mit der PDD, aber von Kündigung haben Sie noch nichts gewußt. Für Antworten und Hinweise wären wir sehr dankbar.
Community-Antworten (3)
21.02.2008 um 17:56 Uhr
Na in der Probezeit ist sogar eine Kündigung ohne Sachgrund auch im Ausbildungsvertrag zulässig, auch wenn es nicht die „feine englische Art“ ist.
Was ihr noch vereinbaren wollt und könnt ist freiwillig rechtlich ohne Anspruch.
Versucht es !!
22.02.2008 um 12:53 Uhr
Hallo Betriebsrat,
laut § 20 BBiG darf die Probezeit bei Azubis höchstens vier Monate betragen. Sind die nicht schon um?
Ansonsten zu Kündigungen § 22 BBiG
MfG Angi1
22.02.2008 um 14:17 Uhr
Ergänzung: Unsere Auszubildenden unterliegen dem Krankenpflegegesetz, also eine Probezeit von 6 Monaten.
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