Hallo zusammen,
wir planen am 20.April die Wahl eines BR. Wir haben bis jetzt noch keinen, ist also ein neues Terrain.
Wir sind ein Unternehmen mit ca. 80 MA.
Seit der Aufstellung des WV erfahren wir, besonders ich als Vorsitzende/r, Ablehnung und Einschränkungen durch den GF.
Nun kommt ihm die momentane Situation sehr gelegen. Zum größten Teil sind die einzelnen Gewerke geschlossen und die Mitarbeiter zu Hause.
Das Wahlausschreiben hängt in allen Gewerken bis morgen aus. Die Vorschlagsliste ist fertig.
Morgen nachmittag tagt der Wahlausschuss.
Nun aber zum eigentlichen Problem.
Unser GF empfiehlt dem WV in einem Brief, die Wahl auf Grund der Corona Krise auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
Ansonsten hätten die MA keine Möglichkeit über die Vorschläge zu diskutieren.
Auch hinsichtlich der eventuellen anstehenden Kurzarbeit.
Die Wahl und die Aufstellung der Wahllisten sollte bis zur Beendigung der Krisensituation verschoben werden, um eine faire Wahl zu gewährleisten.
Wie schon erwähnt, es kommt ihm sehr gelegen, denn jede Verschiebung ermöglicht ihm die weitere "Alleinherrschaft" .
Was meint ihr? Unser Anwalt ist z.Zt. ziemlich überlastet. Wir würden auch eine Briefwahl durchziehen.
Oder sollten wir seiner Empfehlung zustimmen und die Wahl aussetzen?
Ich danke Euch im Voraus.
Im Auftrag des unliebsamen WV.