GF empfiehlt die Verschiebung der BR Wahl
Hallo zusammen, wir planen am 20.April die Wahl eines BR. Wir haben bis jetzt noch keinen, ist also ein neues Terrain. Wir sind ein Unternehmen mit ca. 80 MA. Seit der Aufstellung des WV erfahren wir, besonders ich als Vorsitzende/r, Ablehnung und Einschränkungen durch den GF. Nun kommt ihm die momentane Situation sehr gelegen. Zum größten Teil sind die einzelnen Gewerke geschlossen und die Mitarbeiter zu Hause. Das Wahlausschreiben hängt in allen Gewerken bis morgen aus. Die Vorschlagsliste ist fertig. Morgen nachmittag tagt der Wahlausschuss. Nun aber zum eigentlichen Problem. Unser GF empfiehlt dem WV in einem Brief, die Wahl auf Grund der Corona Krise auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Ansonsten hätten die MA keine Möglichkeit über die Vorschläge zu diskutieren. Auch hinsichtlich der eventuellen anstehenden Kurzarbeit. Die Wahl und die Aufstellung der Wahllisten sollte bis zur Beendigung der Krisensituation verschoben werden, um eine faire Wahl zu gewährleisten. Wie schon erwähnt, es kommt ihm sehr gelegen, denn jede Verschiebung ermöglicht ihm die weitere "Alleinherrschaft" . Was meint ihr? Unser Anwalt ist z.Zt. ziemlich überlastet. Wir würden auch eine Briefwahl durchziehen. Oder sollten wir seiner Empfehlung zustimmen und die Wahl aussetzen? Ich danke Euch im Voraus. Im Auftrag des unliebsamen WV.
Community-Antworten (4)
21.03.2020 um 10:12 Uhr
Nein - ich würde sie durchziehen. Briefwahl.
Ihr könnt ja ein Informationsschreiben heraus geben, in dem ihr mitteilt, dass ihr wegen der Coronakrise die Briefwahl beschlossen habt und es euch wichtig ist, dass es gerade jetzt einen Betriebsrat geben sollte.
21.03.2020 um 10:39 Uhr
Würde ich auch so machen.
21.03.2020 um 11:15 Uhr
Danke an Euch beiden, es ist wie bei vielen anderen Dingen im Moment schwierig. Nichtsdestotrotz müssen wir uns entscheiden. Ein möglicher Weg ist die Wahl zu verschieben oder aber die Briefwahl. Die Tendenz geht dahin, denn wir sehen gerade jetzt wie wichtig und nötig der Bestand eines BR ist.
21.03.2020 um 12:02 Uhr
Eben - man bedenke die wichtigen Mitbestimmungsrechte bei Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG), Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2+3) und Urlaubsgrundsätzen ( §87 Abs. 1 Nr. 5 ). Gerade jetzt besonders wichtig.
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