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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann der Wahlvorstand eine Betriebsratswahl verschieben?

U
UMG
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Wahlvorstand eine Betriebsratswahl, die im März stattfinden soll um ein halbes Jahr verschieben? Wahlausschreiben hängt schon aus. (Geschäftsl. bittet darum wegen Kündigungen).

3.44202

Community-Antworten (2)

F
Fayence

10.02.2006 um 22:12 Uhr

Die Wahl ist durchzuführen. Gekündigte MA, die am Tag der Stimmabgabe nicht mehr wahlberechtigt sind, werden von der Wählerliste gestrichen. Und nicht mehr und nicht weniger. Alles andere hätte eine BR-lose Zeit mit allen Unannehmlichkeiten zur Folge.

I
Ichweißwas

13.02.2006 um 11:37 Uhr

Siehe auch § 13 BetrVG.

Ichweißwas

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