BR-Wahlen im Theater. Die Amtszeit unseres derzeitigen BR endet Ende April. Wir, die Angehörigen des Wahlvorstandes haben die Frage, ob sich die Wahl verschieben lässt, da auf Grund des künftigen Wechsels unserer künstlerischen Direktion im August ca. 15-20% des Personals ausgetauscht werden.

Im BetrVG steht nichts von Verschiebung.

Gibt es für solche Fälle irgendwelche Sonderregelungen / Urteile?

Freue mich auf baldige Antwort