BR - Wahl verschieben - ist das zulässig?
hallo zusammen, unsere BR-wahl sollte am 11.04.2006 stattfinden.Da unsere Firma zwischen Schließung und Weiterproduktion in der Luft hängt,hat der BR mit dem Wahlvorstand beschlossen die Wahlen zu verschieben und niemand sagt uns wann die Wahlen sind. Darf der BR das überhaupt und gibt es Gründe eine Wahl zu verschieben ? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar Gruß Wolle
Community-Antworten (5)
23.02.2006 um 13:07 Uhr
Hallo Wolle,
Der Zeitpunkt der BR Wahlen ist in § 13 BetrVG geregelt.
Ihr müßt also bis spätenstens 31.5.06 wählen. Die Amtszeit des amtierenden BR läuft aber nach 4 Jahren aus. In der Zwischenzeit seit Ihr ohne BR. (§21 BetrVG)
MfG Ichweißwas
23.02.2006 um 13:16 Uhr
Hallo Wolle,
1.) der BR hat im Zusammenhang mit der BR-Wahl keinerlei Entscheidungsrechte (ausser der Bestellung des WV)
2.) auch der WV hat, nachdem er die Wahl eingeleitet hat, keine Möglichkeit die Wahl einfach abzusagen oder zu verschieben, es sei denn, dass schwerwiegende, unheilbare Fehler bei der Vorbereitung der Wahl gemacht worden wären.
3.) gerade in eurem Fall wäre es existentiell wichtig einen funktionsfähigen BR zu haben, der im Falle von Schliessung über einen Sozialplan mit dem ArbGeb. verhandeln kann und die Interessen der Kolleginnen und Kollegen vertreten kann.
Interessant in diesem Falle: wann endet die Amtszeit eures bisherigen BR?
Mein Rat, auf jeden Fall wählen, damit ihr um Himmels willen nicht in eine Betriebsratlose Zeit hineinkommt.
Gruss
NoLi
23.02.2006 um 13:26 Uhr
Der Betriebsrat kann ohnehin keine Wahl verschieben. Er beruft den Wahlvorstand - und damit ist sein Part an der Wahl erledigt.
Und der Wahlvorstand legt per Wahlausschreiben einen Termin zur Wahl fest, der dann fix ist (außer, die Wahl fällt aus Mangel an Wahlvorschlägen komplett aus). Wenn es also bereits ein Wahlausschreiben gab/gibt, liegen die Termine fest. Das Wahlausschreiben müßte nach §3 (1) Wahlordnung spätestens 7 Wochen vor dem Ende der Amtszeit des alten BR veröffentlicht werden. Kommt dieser seinen Pflichten nicht nach, können in eurem Fall die Gewerkschaft oder drei (beliebige) wahlberechtigte AN nach §18 (1) BetrVG die Einsetzung eines neuen Wahlvorstandes veim Arbeitsgericht beantragen.
Das Vorgehen des alten BR (zusammen mit dem WV) ist im übrigen sehr riskant. Zum einen ist eine Wahlverhinderung nach §119 (1) Nr. strafbar und zum anderen lauft ihr Gefahr, komplett ohne BR dazustehen, denn wenn die vier Jahre des alten BR "rum" sind, gibt es keinen BR mehr! Gerade im Falle einer Schließung dürfte das euren ArbGeb sehr freuen - er braucht keinen Sozialplan...
23.02.2006 um 14:37 Uhr
JAWOHL!
Seid Ihr blöde? Ich hoffe doch wohl nicht!
Ihr seid doch wohl nicht so verrückt und lasst das mit Euch geschehen.
Wer nichts weiss muss alles glauben!
Also WÄHLEN oder Ihr seid selber schuld!
Und wenn Ihr einen so Arbeitgeberfreundlichen BR habt, der lieber die Kollegen um ihren verdienten und per Gesetz zustehenden Sozialplan bescheisst (tschuldigung mir platzt grad die Hutschnur!) dann braucht ihr einen neuen und holt Euch um Gotteswillen die Gewerkschaft ins Boot. Infos schaden dem der sie nicht hat. Und die Gewerkschaft - so schlecht wie grad in den Medien über die EINZIGE LOBBY der ARBEITNEHMER/INNEN geschrieben wird - ist hier wahrscheinlich die einzige Institution die Euch kurzfristig helfen kann oder habt Ihr noch ein paar _Monate Zeit Euch in Seminaren zu informieren was möglich ist und wie Ihr es durchsetzt!!!!
Also Ärmel hoch und angefasst - wenn nicht jetzt, dann geht noch heute zum Arbeitsamt. Denn da muss man sich melden, sowie man weiss, dass sein Arbeitsplatz vakant wird. Und bei den finanziellen Engpässen die es bei Vater Staat gibt sparen die lieber drei Monate Arbeitslosengeld ein!!
!!!!!!!!!
26.02.2006 um 13:42 Uhr
Danke , für eure hilfe.werde euch in kenntnis setzen wie es weiter geht.wir haben vor ,das arbeitsgericht einzuschalten
gruss
wolle
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