Ich bin Betriebsratsmitglied und meine Frage, eine Kollegin soll zum 31.12.09 gekündigt werden.
Sie ist seit der Lehre in unserer Firma und jetzt 54 Jahre alt. Sie hat aber ein Alkoholproblem, deswegen soll
die Kündigung ausgesprochen werden.Wir hatten als BR eine Anhörung .Nun hat sie sich
vor der Kündigung dem AG geoutete und sich zu ihrem Alkoholproblem bekannt.Sie ist nun zum Entzug.
Die Kündigung wird trotzdem erfolgen.Ist dies rechtens ? Wie erfährt der BR von der erfolgten Kündigung?
Da sie 3 Wochen zum Entzug ist und die Kündigung per Post erfolgt, kann sie nicht einmal
zum Arbeitsgericht eine Klage einreichen.
Die BR Anhörung war am 3.3.09 - Mitteilung der GF vom 25.02.09
Es erfolgte eine Widerspruch nach §102 (3) BetrVG
zur Kündigung- Verhaltensbedingt