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Im Betrieb trotz Unfall -zwangsweise?

CG
Carlo Gavazzi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann der Arbeitgeber verlangen, das ein aufgrund eines Betriebsunfalls krankgeschriebener Anbeitnehmer sich im Betrieb aufhalten muß ? Der Arbeitnehmer hat eine Schnittverletzung an der Hand. Es geht um die Berufsgenossenschaft da es erst ab dem 3. Krankheitstag ein meldeplichtiger Unfall ist.

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Community-Antworten (5)

H
Hesse8a

11.03.2008 um 21:18 Uhr

Hallo,

Lies mal folgenden Beitrag: http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/arbeitsunfaehigkeit/artikel05262.html# Übrigens sehr interessant: war mir selbst auch nicht bekannt, dass der BR die Meldung mit unterschreibt!

Der AG sollte schnell noch einen Abschluß als Dr. med (oder so) absolvieren, dann kann er vielleicht entscheiden ob jemand krank oder gesund ist! Ansonsten entscheidet das wohl ein Facharzt!

Der Mitarbeiter sollte (je nach schwere der Verletzung) dem Rat des Arztes folgen um sogenannte Spätfolgen zu vermeiden!

K
Kölner

11.03.2008 um 23:34 Uhr

@Hesse8a Kann man mit einer Schnittverletzung an der Hand nicht mehr (denkend) arbeiten?

T
Tanzbär

12.03.2008 um 08:58 Uhr

Darum geht es doch gar nicht. Der Arzt entscheidet auch nicht über Krankheit oder nicht, sondern über Arbeitsunfähigkeit. Das ist immerhin ein Unterschied, und der Kollege sollte sich nach den Angaben des Arztes richten.

K
Kölner

12.03.2008 um 09:09 Uhr

@Tanzbär Genau! Sollte! ...er könnte sich aber auch anders entscheiden. Es gibt sogar Ärzte, die nur für eine bestimmte Tätigkeit AU schreiben.

P
Petrus

12.03.2008 um 11:52 Uhr

@Kölner: Dann sollte er sich auch da nach den Angaben des Arztes richten - und diese bestimmten Tätigkeiten unterlassen, aber ansonsten dem ArbGeb die Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Wenn der Arzt sagt: Komplett AU - dann komplett AU und krank zu Hause. Wenn der Arzt sagt: Für Tätigkeiten A und B AU, aber C kann er machen, dann hat der Kollege im Betrieb zu erscheinen und der Tätigkeit C nachzugehen.

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