Erstellt am 11.03.2008 um 20:18 Uhr von Hesse8a
Hallo,
Lies mal folgenden Beitrag:
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/arbeitsunfaehigkeit/artikel05262.html#
Übrigens sehr interessant: war mir selbst auch nicht bekannt, dass der BR die Meldung mit unterschreibt!
Der AG sollte schnell noch einen Abschluß als Dr. med (oder so) absolvieren, dann kann er vielleicht entscheiden ob jemand krank oder gesund ist! Ansonsten entscheidet das wohl ein Facharzt!
Der Mitarbeiter sollte (je nach schwere der Verletzung) dem Rat des Arztes folgen um sogenannte Spätfolgen zu vermeiden!
Erstellt am 11.03.2008 um 22:34 Uhr von Kölner
@Hesse8a
Kann man mit einer Schnittverletzung an der Hand nicht mehr (denkend) arbeiten?
Erstellt am 12.03.2008 um 07:58 Uhr von Tanzbär
Darum geht es doch gar nicht.
Der Arzt entscheidet auch nicht über Krankheit oder nicht, sondern über Arbeitsunfähigkeit.
Das ist immerhin ein Unterschied, und der Kollege sollte sich nach den Angaben des Arztes richten.
Erstellt am 12.03.2008 um 08:09 Uhr von Kölner
@Tanzbär
Genau! Sollte!
...er könnte sich aber auch anders entscheiden. Es gibt sogar Ärzte, die nur für eine bestimmte Tätigkeit AU schreiben.
Erstellt am 12.03.2008 um 10:52 Uhr von Petrus
@Kölner:
Dann sollte er sich auch da nach den Angaben des Arztes richten - und diese bestimmten Tätigkeiten unterlassen, aber ansonsten dem ArbGeb die Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
Wenn der Arzt sagt: Komplett AU - dann komplett AU und krank zu Hause.
Wenn der Arzt sagt: Für Tätigkeiten A und B AU, aber C kann er machen, dann hat der Kollege im Betrieb zu erscheinen und der Tätigkeit C nachzugehen.