Erstellt am 25.02.2009 um 08:18 Uhr von Fuxx
Hallo
Wir hatten einen ähnlichen Fall. Bei uns konnte der BR die Angelegenheit so regeln, dass der MA "nur" mit einer Abmahnung davon kam.
Bei euch ist es leider schon so weit, dass dem BR diese Zeit nicht mehr bleibt.
Ich würde hier "Bedenken" anführen nach §102,2 BetrVG.
Ansonsten, siehe neskia.
Erstellt am 25.02.2009 um 08:44 Uhr von Kölner
@Maria
Der AG hat wegen eines deftigen Spruchs (!) einer ANin fristlos gekündigt. - Hier kann ein BR (maximal) 'Bedenken' äußern.
Hilfsweise meint der AG auch ordentlich kündigen zu müssen. - Hier ist dann (maximal) der Widerspruch möglich.
Was hindert Euch denn daran, die betroffene ANin mal anzuhören, die Gemengelage zu beurteilen und dann zu entscheiden?
Wie plausibel danach eine Fristverstreichung für einen BR ist, mag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen...
Erstellt am 25.02.2009 um 10:40 Uhr von Maria
Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.
@Kölner
Was hinder euch daran.....
Nun ich glaube, einige BR-Mitglieder sind der ANin dienstlich nicht gut gesonnen und wollen sich deshalb ganz raushalten.
Ich wollte wissen, ob es stichhaltige Gründe gibt, bei denen sich das Gremium bei einer fristlosen Kündigung "enthalten" kann, soll, darf ???
Als Interessenvertreter haben wir doch die Rechte der ANin zu stärken, oder?
Also, Bedenken äußern.... beim AG die Verhältnismäßigkeit der Kündigung ansprchen....BR-Vorschlag auf Versetzung in einen anderen Betriebsteil an einem anderen Ort (30 km entfernt) vorschlagen.
Die ANin hat sich übrigens am nächsten Tag entschuldigt.
Der AG hat übrigens beim Kündigungsschreiben an den BR anstatt 17 Jahren nur 13 Jahre Betriebszugehörigkeit angegeben (besonderer Kündigungsschutz nach 15 Jahren).
Viele Grüße
Maria
Erstellt am 25.02.2009 um 10:44 Uhr von Kölner
@Maria
Das sollte man aber schon trennen:
Dienstlich nicht gut gesonnen sein ist eine Sache, eine betriebsrätliche Interessenvertretung sein ist eine andere.
Erstellt am 25.02.2009 um 10:49 Uhr von Maria
@ Kölner
Genau das sehe ich auch so!!!!!!!
Ich suche aber DRINGEND Argumente, um dem Gremium das Szenario "Fristverstreichung" auszutreiben!
Gibt es also Gründe, warum man bei einer fristlosen Kündigung mit JA oder NEIN stimmen sollte oder muß???
DANKE
Maria
Erstellt am 25.02.2009 um 10:56 Uhr von Kölner
@Maria
Auch wenn jetzt womöglich 70 weiter Forum-User aufschreien werden:
Eine Zustimmung zur Kündigung ist im § 102 BetrVG einfach nicht vorgesehen!
Zudem halte ich die Fristverstreichung ohne eine Anhörung des AN einfach für ein (ich betone!) 'fahrlässiges Verhalten des Gremiums mit Allmachtsphantasie'. Man könnte also Fragen, 'warum spielt der BR hier Richter'?
Man ist meiner Meinung nach als BR dann auch nicht besser als alle diejenigen, die ohne zweite Meinung/Sichtweise (hier des Betroffenen) ein Urteil fällen.
Der Gesetzgeber hat bewusst die Anhörung des AN in den Wortlaut aufgenommen - das hat Sinn. Er hat nur leider versäumt eine Pflichtveranstaltung daraus zu machen.
Erstellt am 25.02.2009 um 11:06 Uhr von didius
Grundsätzlich sollte der BR den Betroffenen zu der Angelegenheit hören. In der Regel sollte der BR einer Kündigung widersprechen. Kündigen kann der AG trotzdem. In einer späteren Kündigungsschutzklage hat der Betroffene mit Widerspruch des BR bessere Karten.
Zustimmen kommt in unserem Gremium garnicht vor. Sollte unser BR zu der Auffassung kommen, dass der Kündigungsgrund mehr als nachvollziehbar ist (sprich z.B. wegen strafrechtl. Belange) ist es in der Vergangenheit einmal vorgekommen, dass wir die Frist verstreichen ließen. Das kommt allerdings aus meiner Sicht einer Zustimmung schon sehr nahe.
Ansonsten werden Kündigungen bei uns immer widersprochen.
Erstellt am 25.02.2009 um 11:09 Uhr von Rapper22
@Maria,
die Rechtsprechung sieht das leider mit der Kündigung genauso. Letztendlich entscheidet das Arbeitsgericht, ob die Kündigung rechtens ist. Urteilsbeispiele haben die Kündigung immer bejaht. Beispiel hier: ein MA traf sich nach Feierabend mit einigen Kollegen in einer Gaststätte auf ein Bier, um über geplante Streiks der GEW zu reden. Dabei hat er seinen AG offen beleidigt. Was er nicht wußte, war, dass am Nebentisch Geschäftspartner seines AG saßen und diese Äußerung mithörten. Der MA wurde daraufhin fristlos, hilfsweise Ordentlich, gekündigt. Und as Arbeitsgericht gab dem AG recht, trotz Bedenken bzw. Widerspruch des BR.
Sicher sollte ein BR nie für eine Kündigung stimmen. Aber es gibt auch Kündigungsgründe, bei denen der BR kein Stillschweigen zu Tage legen sollte.
Wir haben als BR auch schon bei drei Kündigungen zugestimmt, jedesmal war es wegen Diebstahl (nicht nur Betriebseigentum, sonder bestehlen von Kollegen). Da sahen wir als BR auch nicht ein, dazu Bedenken oder Wiederspruch einzulegen.
MfG
Erstellt am 25.02.2009 um 14:31 Uhr von DonJohnson
@all
Na, eigentlich wurde ja alles gesagt, mit einem Teil der Frage habe ich aber so meine Probleme...
*Der AG hat ihr nun fristlos (hilfsweise ordentlich) gekündigt. Anhörung des BR-V durch den AG hat stattgefunden. Ein Gespräch der zu Kündigenden mit dem BR-V auch. *
Der AG spricht die Kündigung aus und DANN erfolgt die Anhörung des BR-V? Also nochmal langsam. Der AG gibt dem AN die Kündigung. Dann wackelt er zum BRV und sagt: "Hey, Karl Otto, dass mit dem Meier geht ja gahr nciht - den habe ich fristlos ersatzweise ordentlich gekündigt!" Dann wackelt der BRV zu den AN und sagt: "Du sag mal, Cheffe hat dich gekündigt, was war genau los...?" Dann dackelt der BRV zu seinen BRM spricht zwischen Tür und Angel mit ihnen und stimmt ab.
War das so in etwa? Das würde mich echt interessieren!!!
Gruß
DJ
Erstellt am 25.02.2009 um 14:42 Uhr von Maria
@Don Johnson
Der Ablauf war folgender: Der AG läßt den BRV + Stellvertreter zu sich kommen und sagt, "ich möchte der Mitarbeiterin XY fristlos, hilfsweise ordentlich kündigen. Grund: AGG (siehe oben).
Schriftliche Vorlage für den BR mit Sozialdaten, Schilderung des Vorfalls, etc. wurde mitgegeben.
Daraufhin sind BRV+Stellvertreter zur ANin und haben mit ihr gesprochen.
Ich meine, es wäre besser gewesen ALLE BR-Mitglieder hätten die Gelegenheit gehabt (und wahrgenommen) mit der ANin zu sprechen.
Im Übrigen wollten die Vorsitzenden die auszusprechenden Kündigungsmöglichkeiten mindestens mit Bedenken beantworten.
Aber sie wurden vom Rest des Gremiums (kleiner BR) überstimmt.
Grüße
Maria
Erstellt am 25.02.2009 um 14:55 Uhr von DonJohnson
@Maria
Nun, der zeitliche Ablauf war mir schon wichtig. auch so verkrampft sich mir noch alles wie das da abgelaufen ist. Kann aber zu dem Fall als solches ohne ganz genaue Infos sagen. Bilderbuchmäßig ist das aber nciht gelaufen
Erstellt am 25.02.2009 um 15:00 Uhr von Maria
"Bilderbuchmäßig" ist das sicher nicht gelaufen!
Leider hat sich der Rest der BR-KollegInnen von früheren persönlichen Meinungen emotional leiten lassen!
Ich meine, dann hätten sie auch soviel Rückgrat zeigen sollen und mit "Ja" stimmen.
Eine Fristverstreichung (ist ja praktisch wie zugestimmt) finde ich einfach feige und der ANin gegenüber nicht korrekt. Der BR sollte IMMER Gründe suchen, welche ein milderes "Strafmaß" rechtfertigen.
Grüße
Maria
Erstellt am 25.02.2009 um 15:12 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 25.02.2009 um 16:38 Uhr von nicoline
@Maria
*Ich meine, dann hätten sie auch soviel Rückgrat zeigen sollen und mit "Ja" stimmen.*
Ich teile Kölners Meinung bzgl. der Zustimmung zur Kündigung.
Und ich teile Deine Meinung bzgl. der Aufgaben der "INTERESSENVERTRETUNG"
*Ich meine, es wäre besser gewesen ALLE BR-Mitglieder hätten die Gelegenheit gehabt (und wahrgenommen) mit der ANin zu sprechen.*
Das hätten der BRV und Stellvertreter aber doch einleiten können, oder wollten die das nicht?
Erstellt am 26.02.2009 um 08:15 Uhr von Maria
hallo nicoline,
bin echt überrascht, dass du dich erst sooo spät eingelinkt hast.
...oder wollten "die" das nicht?
Wenn du damit, das Gremium meinst-Antwort: Nein
Wenn du damit den BRV+Stellv. meinst-Antwort: Doch
Maria