Hallo, liebe Forumsteilnehmer/-innen!
Bei uns wurde einer Beschäftigten wegen eines deftigen AGG-Ausspruchs fristlos gekündigt. Sie ist seit 17 Jahren bei uns beschäftigt.
Der AG hat ihr nun fristlos (hilfsweise ordentlich) gekündigt.
Anhörung des BR-V durch den AG hat stattgefunden.
Ein Gespräch der zu Kündigenden mit dem BR-V auch.
Teile des BR wollen sich nun bei der Stimmabgabe enthalten.
Am liebsten wäre es ihnen, wenn wir die Frist verstreichen lassen.
Ich denke, bei so einer einschneidenden dramatischen beruflichen Veränderung MUSS der BR mit "ja oder nein" Stellung beziehen.
Wir sind drei identische Betriebsteile, welche ca. 30 km auseinander liegen.
Eine Versetzung wäre also auch möglich.
Meine Fragen:
1. Wäre es nicht besser, ALLE BR-Mitglieder suchen das Gespräch mit der Zukündigenden, um den gleichen Wissensstand (Hinterfragung von Details) zu haben?
Vorausgesetzt die zu Kündigende möchte dies auch.
2. Ist es legitim, dass der BR (laut seiner Aufgabenstellung nach BetrVG = Interessenvertreter) keine Aussage bei fristloser Kündigung trifft, sondern NUR die Frist verstreichen läßt? Gibt es hier eine plausible Begründung für die Fristverstreichung?

Vielen Dank
Maria