W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristlose Kündigung des BR

A
AKraushaar
Jul 2023 bearbeitet

Guten Abend,

bei uns im Unternehmen brennt es an allen Ecken und Enden. Letzte Woche wurde eine schwangere Kollegin 2 Wochen vor Eintritt in den Mutterschutz fristlos gekündigt wegen einer angeblichen Kassendifferenz aus dem Dezember vergangenen Jahres. Ich bin ganz frisches BR Mitglied (Wahl Mitte Juni) und das Unternehmen hat mir schon mehrfach gedroht und mich darauf hingewiesen das die Wahl nicht anerkannt werden wird. Jetzt hat sich morgen die Führungsetage bei uns angemeldet, ich rechne mit einem Versuch mich fristlos zu kündigen. Ich habe keine Abmahnungen, bin seit 24 Jahren im Unternehmen und habe nur beste Bewertungen. Wie verhalte ich mich korrekt? Muss ich das Firmengelände verlassen wenn es zur fristlosen Kündigung kommt auch wenn ich mir nicht vorstellen kann welche Gründe angeführt würden?

Sorry für den langen Text & Danke schon mal für Euer Feedback!

44106

Community-Antworten (6)

C
Catweazle

20.07.2023 um 00:25 Uhr

Die Wahl ist nur bis zu 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnis anfechtbar. Betriebsratsmitgliedern können nur in seltenen Fällen Hausverbot erteilt werden. Zum Beispiel nach einer Straftat die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Ihr solltet euch an einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

J
jutti1965

20.07.2023 um 08:50 Uhr

Hallo, dieser Kündigung müsste erst einmal der BR zustimmen, was er hoffentlich nicht tun wird! Schau die das mal an und gehe der Sache gelassen entgegen § 15 Abs. 5 KSchG: Dein AG weiß dass er dir nicht einfach so kündigen kann und du weißt es auch, hör dir an was er zu sagen hat und suche dir wenn nötig Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft.

G
GabrielBischoff

20.07.2023 um 11:03 Uhr

Ach erzählen kann man eine Menge wenn der Tag lang ist. Eine Wahl wird nicht vom Arbeitgeber anerkannt. Wenn ihm die nicht passt muss er sie anfechten und zwar innerhalb der Frist.

Wurdet ihr zur Kündigung angehört? Diese geht so nicht durch, wenn der AG nur sagt "nein, wir sehen nicht ein dass es einen BR gibt und deswegen erzählen wir dem auch nichts". Die Kollege soll bitte instantan einen Anwalt suchen, Fristen laufen hier!

R
RudiRadeberger

20.07.2023 um 11:28 Uhr

"wegen einer angeblichen Kassendifferenz" wenn die nur "angeblich" war, ist es ja kein Problem. KSK einreichen.

"darauf hingewiesen das die Wahl nicht anerkannt werden wird" Unsinn, siehe Vorredner.

"bin seit 24 Jahren im Unternehmen" und jetzt BR-Mitglied. Wenn du also niemanden verprügelt oder umgelegt hast oder einen Diebstahl begangen hast, bist du in dieser Konstellation quasi VERBEAMTET.

Eventuell bieten sie dir einen Aufhebungsvertrag an. Nach 24 Jahren würde ich (kommt auf dein Einkommen an) unter Betrag x nur gähnen.

M
Muschelschubser

20.07.2023 um 12:25 Uhr

Der AG gibt wohl gerade die Marschrichtung im Betrieb und für die Zusammenarbeit mit dem BR vor.

Allerdings hat er da schlechte Karten, wenn Ihr als BR das Rückgrat habt, Euch auf dessen Kosten anwaltlich beraten und ggf. vertreten zu lassen.

Unabhängig von der akuten Personalie: Macht als neuer BR von Eurem Schulungsanspruch Gebrauch und nehmt ordentlich Fragen mit. Die Dozenten haben i.d.R. Erfahrungen mit verhärteten Fronten und können zielgerichtete Tipps mit auf den Weg geben. Weigert sich der AG, wird das Arbeitsgericht auf Euren Antrag den Schulungsbedarf sicher bestätigen.

Ich hoffe bzw. wünsche Euch, dass Ihr nicht einknickt. Der AG scheint den neuen BR zu torpedieren. Aber Ihr seid bei allen bisher aufgeführten Vorschlägen definitiv im Recht. Und der AG sollte merken, dass eine Blockadehaltung auf Dauer teuer werden kann...

E
enigmathika

21.07.2023 um 13:34 Uhr

Hallo AKraushaar,

halt die Ohren steif und lass dich nicht ins Bockshorn jagen!

Rein theoretisch könnte der AG darauf aus sein, die Wahl für nichtig erklären zu lassen. Das geht auch außerhalb der zweiwöchigen Anfechtungsfrist, aber dafür müssten schon extrem grobe Fehler begangen worden sein, z. B. dass kein Wahlvorstand bestellt wurde oder dass der Betrieb überhaupt nicht betriebsratsfähig ist (weniger als 5 wahlberechtigte Mitarbeiter:innen)

Da der Betriebsrat ganz neu gewählt wurde und daher vermutlich noch niemand entsprechende Erfahrungen hat, solltet Ihr Euch dringend gewerkschaftliche Unterstützung einholen.

Liebe Grüße, viel Kraft und viel Erfolg

enigmathika

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Zum wiederholten Male fristlose Kündigung erhalten - kann ein Arbeitgeber immer und immer wieder fristlose Kündigungen aussprechen?

Älter

Habe da mal eine Frage zu fristlosen Kündigung. Ich hatte Anfang des Jahres eine fristlose Kündigung erhalten wegen Vertrauensbruch, BR hat nicht widersprochen,aber ich habe Kündigungsschutzklage eing

Zwei BR-Sitzungen für vorliegende fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll?

Älter

Unser AG hat dem BR am Freitag eine fristlose Kündigung hilfsweise ordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines MA der Verwaltung vorgelegt. Der BR-V war beim Gespräch des AG mit dem MA anwes

Fristlose Kündigung wegen Diebstahl

Älter

BR-Mitglied hat eindeutig einen Diebstahldeligt begangen diese belegen die Fotos der polizeilichen Akte. Die Belgeschaft und der restliche BR sind sich über eine fristlose Kündigung einig. Niemand mö

Fristlose Kündigung, evt. Umwandlung in fristgerechte Kündigung

Älter

Der Dienstgeber spricht eine fristlose Kündigung mit dem Hinweis auf eine evtl. Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung aus. Der Mitarbeiter erhält die Kündigung im Urlaub. Auf telefonische Anfrage

Kündigungsrücknahme - obwohl fristlose schon in Kraft getreten ist?

Älter

hallo, Wir haben folgendes Problem. Einem AN wurde zum 31.12.07 fristlos und behelfsmäßig zum 31.01.08 ordentlich gekündigt. Der AN hat die fristlose angenommen, nicht geklagt und sich bei der Arge g