Fristlose Kündigung - wie kann der BR helfen?
Also schildere mal den Fall im Betrieb hat ein AN öffentlicher Dienst 18 Jhre da unter Alkehol ein Diebstahl begangen und auch gestanden. Klar fristlose Kü. Im Gespräch zwischen AG, Personalchef , BR wurde der AN auf weitere Diebstähle aus der Vergangenheit angesprochen, die er verneinte, es ist auch in diesen Fällen niemals Anzeige gegen unbekannt gestellt worden. In dem KÜ Schreiben des AG steht aber jetzt: aufgrund der Verfehlungen die Sie eingestanden haben! hat er ja nicht ich war dabei ,außer den genannten Fall, der AG schreibt aber er hätte alle Fälle gestanden stimmt nicht wie ist die Rechtslage, muß ein Grund angegeben werden oder nicht? wer kann helfen wenn kein Grund angegeben werden muß, darf der AG dann denn reinschreiben was nicht stimmt? und nachweisbar ist, würde dem Kollegen gern helfen
Community-Antworten (1)
22.03.2006 um 15:39 Uhr
Nur in der Probezeit darf ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Stimmt die Begründung der Fristlosen nicht, kann der AN klagen. Würde ich aber vom Anwalt prüfen lassen, denn selbst wenn die Begründung geändert wird - einen Diebstahl hat er ja begangen!
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