Fristlose Kündigung des BR Vorsitzenden
Hallo Ihr Lieben, wir brauchen wieder Eure Hilfe. Nachdem wir im Dezember unseren BR gewählt hatten, ist bei uns der Krieg ausgebrochen. Es wird mit allen Mitteln gegen uns gearbeitet. Hilfe hat sich unsere Chefin von Rae N.... (bitte keine Namen; siehe Spielregeln fürs Forum, Waf-admin.) Jetzt aber meine Frage: Die Firma beabsichtigt unseren Vorsitzenden fristlos zu kündigen, wegen Androhung von Gewalt, was aber nicht stimmt. Meine Frage wer verschickt die Einladung zur BR Sitzung? Der Vorsitzende selbst, obwohl er nicht dabei sein darf, oder die stellv. Vorsitzende. Bitte um schnelle Antworten, wenn möglich. Danke für Eure Hilfe. Wermutheule
Community-Antworten (10)
02.03.2013 um 13:00 Uhr
Einladen darf er schon noch zur Sitzung. Sie ändert sich ja durch nichts, wenn er selbst oder der Stellvertreter es tun würde.
Wichtig ist letztendlich, dass eine Einladung /Tagesordnung erfolgte, die Sitzung ordnungsgemäß stattfand und der die Beschlußfassung o.k. war.
02.03.2013 um 13:05 Uhr
Fristlosekündigung? Betrachte es als ein Wunsch des AG und muss erstmal gerichtlich geklärt werden. Also, er darf nicht einfach zu Hause bleiben und untätig sein. Er muss schnellstmöglichst zum RA und eine Kündigungsschutzkalge einreichen und solange nichts gerichtlich geklärt ist, hat er jeden Tag seine Arbeitskraft anzubieten. BRV ist er aber Trotzdem und solange nichts anderes gerichtlich geklärt ist, kann und sollte er seine Betriebsratsaufgaben wahrnehmen, sollte er durch Euere GF z. B. durch ein Hausverbot daran gehindert werden, dann macht sich eure GF strafbar wegen Mandatsbehinderung und dann müsst ihr auch mal Kalge erheben.
02.03.2013 um 13:15 Uhr
Wenn der AG ein Hausverbot erteil und es versucht umzusetzen, geht der BR/BRV zum Anwalt und holt sivh eine einstweilige Verfügung und geht dann ggf mit Hilfe drr Polizei ins BR Büro und seinen Mandatsaufgaben auvh im Betrieb nach. Im BR Büro hat der BR Hausrecht, nicht der AG. Doch dieser Anwalt N..... ist bekannt dafür, dass er BR hart angeht mit dem bestimmten Ziel. Also nicht den kleinsten arbeitsrechtlichen Fehler machen. Gut wäre es auvh, wenn zu mindest alle BRM Mitglied der Gewerkschaft wären.
02.03.2013 um 13:24 Uhr
wer es mit einem auf BR-Vernichtung spezialisierten Anwalt zu tun bekommt, sollte schnellstmöglich versuchen, möglichst unbeschadet das Feld zu räumen
bevor er daran gesundheitlich zerbricht
BR schön und gut, aber in einem Betrieb, der mit solchen Mitteln arbeitet, stösst man an seine Grenzen, man kann im Endeffekt nur verlieren, insbesondere wenn man auch nicht 100%ig fit ist auf seinem Fachgebiet
das Internet ist voll von Einzelschicksalen, die es sich zu Anfangs auch niemals vorstellen konnten, was mit ihnen passiert und wie machtlos man dagegen ist
02.03.2013 um 13:34 Uhr
Also gekündigt ist er noch nicht, bekam Hausverbot, darf aber BR Arbeit nachgehen. Die sind schon pfiffig genug die Gesetze halbwegs einzuhalten. Von unserer Seite laufen Klagen, von AG aber auch. Haben sich die Leute rangezogen für Mobbingklagen etc. Danke an gironimo, das war es was ich wissen wollte. Danke an alle Anderen und ein schönes Wochenende
02.03.2013 um 13:35 Uhr
@ wermutheule
Den Ratschlag von Watschenbaum sollte man nicht unterschätzen! Man muss schon verdammt hart gestrickt sein, um diesem RA bzw. der Umsetzung seiner Ratschläge standhalten zu können.
Eine Möglichkeit solltet Ihr aber aus meiner Sicht in´s Auge fassen. Ich weiß nicht, welche regionale Bedeutung Euer Betrieb als AG hat. Aber Ihr könnt/solltet die Lokalpresse involvieren! Ist eine Gewerkschaft im Boot?
02.03.2013 um 13:44 Uhr
Hallo, lese ich falsch? Ich kann nicht erkennen, dass der BRV Hausverbot hat, noch kann ich erkennen, dass die Fristlose schon ausgesprochen wurde. Und wie und wohin soll der BRV bitte das Feld räumen?
Also mal von vorne: Der BR wird um Zustimmung zur Fristlosen Kündigung des BRV gebeten. Der BRV lädt ordnungsgemäß ein und sorgt für die Ladung eines EBRM für diesen Tagesordnungspunkt. Der BR wird, denke ich, aber den BRV anhören. Bei der Beratung und Beschlussfassung muss er die Sitzung verlassen.
Ich gehe davon aus, dass der BR seine Zustimmung nicht erteilen wird. Dann muss der Arbeitgeber die Zustimmung vom Gericht ersetzen lassen, wenn er weiter an der Kündigung festhalten will. Sollte er ohne Zustimmungsersetzung kündigen, muss der BRV Kündigungsschutzklage erheben. Aber erst dann!
Bereits jetzt solltet Ihr als BR allerdings die Gewerkschaft über die Vorfälle bei Euch informieren und sich beraten lassen. Ihr könnt auch schon mal einen Anwalt zu Rate ziehen. Wenn es mehrere Vorfälle gibt, ist ja vielleicht auch über § 119 BetrVG nachzudenken? Informiert Euch bei anderen BR, welche guten AR-Anwälte es bei Euch gibt, wenn Ihr noch keinen habt. LG Lotte
02.03.2013 um 13:46 Uhr
@ Hoppel
Ja an Presse haben wir auch schon gedacht. Wir sind alle etwas älter und haben hoffentlich gute Nerven, dass noch eine Weile durch zustehen. Gewerkschaftlich sind wir alle organisiert. Und ja, bevor wir unsere Gesundheit ruinieren, werden wir wohl aufgeben. Aber da ist noch ein langer Weg und Kampfgeist haben wir genug. Gerade, weil der Anwalt sooo schön teuer ist.
02.03.2013 um 13:48 Uhr
"Ihr solltet die Lokalpresse involvieren."
Vorsicht. So etwas kann schnell nach hinten losgehen. Die Presse sollte wenn möglich nicht vom BR, sondern von der Gewerkschaft gefüttert werden. Die halten das nicht nur besser aus, sondern leben in gewisser Weise auch davon und haben selbst das juristische Know-how.
Die Gewerkschaft könnte übrigens auch im Rahmen einer Betriebsversammlung über die Machenschaften des Anwaltsbüros berichten. Nur damit die Kollegen besser wissen, wie sie mögliche zukünftige Unterstellungen einordnen können.
Aber es ist leicht, hinter dem Baum gute Ratschläge zu machen...
02.03.2013 um 15:12 Uhr
lotte, was ist nur mit dir los? geht es dir immer noch nicht besser? wenn man hier mitspielen will, muss man schon die beiträge lesen!
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