Erstellt am 22.02.2009 um 12:24 Uhr von Catweazle
@brummi,
die Beteiligungsrecht des BR beginnen erst ab 21 Mitarbeiter. Ab 301 Ma kann der BR einen Berater hinzuziehen.
Hat bei den Kündigungen eine Sozialauswahl stattgefunden?
Du solltest dich mal mit § 111 Betriebsänderung, § 1112 Interessenausgleich/Sozialplan und § 113 Nachteilsausgleich beschäftigen.
Deine Infos sind einfach zu wenig um etwas dazu zu sagen.
Erstellt am 22.02.2009 um 12:37 Uhr von brummi
danke für die antwort. sozialauswahl hat stattgefunden, bin aber noch am prüfen ob alles korrekt ist. leider gibt es nur knapp unter 20 ma. das problem dabei ist noch, das die arbeit auf die verbleibenden ma verteilt werden soll, und jedem bei uns ist klar, daß das überhaupt nicht zu schaffen ist. nach meiner einschätzung müßte der großteil der mitarbeiter demnach eine regelarbeitszeit von 10 bis 14 stunden leisten. cheffe sagt, alles eine sache der einteilung :-)))
Erstellt am 22.02.2009 um 12:53 Uhr von Catweazle
@brummi,
der BR könnte den AG im Vorfeld schon mal darüber informieren, dass er betriebsdedingte Kündigungen und Überstunden für nicht vereinbar hält.
Erstellt am 22.02.2009 um 13:13 Uhr von brummi
das wäre ein guter ansatz, vielen dank. wäre auch ein guter grund, den kündigungen zu widersprechen. möchte mir gar nicht ausmalen, wie viele kunden wir verlieren werden, weil das arbeitsaufkommen nicht mehr zu schaffen ist. für die anhörungen habe ich ja 7 tage zeit, aber bis zu welcher uhrzeit muß ich sie dem ag denn übergeben, 24 Uhr? und einfach auf den schreibtisch legen? (einen briefkasten haben wir nicht) falls jemanden noch etwas einfällt, immer her damit, kann jede hilfe gebrauchen :-) gruß brummi
Erstellt am 22.02.2009 um 13:14 Uhr von pirat
@brummi,
ergänzend zu @Catweazle....gibt es eine Möglichkeit die GEWerkschaft mit ins Boot zu holen?
Erstellt am 22.02.2009 um 13:27 Uhr von brummi
hallo pirat, gewerkschaft werde ich am montag anrufen, freitag hatten sie leider um 13 uhr feierabend. möchte mich aber schon jetzt gut vorbereiten, kann ja nie schaden!
Erstellt am 22.02.2009 um 15:48 Uhr von nicoline
brummi
die Kommentierung sagt Fristablauf ist 24:00 Uhr. Ist nur die Frage, ob das Dir wirklich nützt, wie übermittelt ihr denn normalerweise Schreiben an den AG?