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Abteilung wird geschlossen - Möglichkeiten des BR?

B
brummi
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen. bei mir geht es um die schließung einer abteilung, und den 6 im zusammenhang stehenden betriesbbedingten ordentlichen kündigungen. bei mir in der firma wurde vom geschäftsführer und den gesellschaftern anfang februar beschlossen, eine abteilung zu schließen, da sie angeblich nicht kostendeckend sei. ich (betriebsrat) wurde aber erst am 17 februar davon in kenntnis gesetzt. muß ich nicht von anfang an informiert werden und in die planung einbezogen werden? welche möglichkeiten habe ich? am 20 febr. habe ich die anhörungen zu den kündigungen erhalten. gruß brummi

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Community-Antworten (7)

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Catweazle

22.02.2009 um 13:24 Uhr

@brummi,

die Beteiligungsrecht des BR beginnen erst ab 21 Mitarbeiter. Ab 301 Ma kann der BR einen Berater hinzuziehen. Hat bei den Kündigungen eine Sozialauswahl stattgefunden?

Du solltest dich mal mit § 111 Betriebsänderung, § 1112 Interessenausgleich/Sozialplan und § 113 Nachteilsausgleich beschäftigen.

Deine Infos sind einfach zu wenig um etwas dazu zu sagen.

B
brummi

22.02.2009 um 13:37 Uhr

danke für die antwort. sozialauswahl hat stattgefunden, bin aber noch am prüfen ob alles korrekt ist. leider gibt es nur knapp unter 20 ma. das problem dabei ist noch, das die arbeit auf die verbleibenden ma verteilt werden soll, und jedem bei uns ist klar, daß das überhaupt nicht zu schaffen ist. nach meiner einschätzung müßte der großteil der mitarbeiter demnach eine regelarbeitszeit von 10 bis 14 stunden leisten. cheffe sagt, alles eine sache der einteilung :-)))

C
Catweazle

22.02.2009 um 13:53 Uhr

@brummi,

der BR könnte den AG im Vorfeld schon mal darüber informieren, dass er betriebsdedingte Kündigungen und Überstunden für nicht vereinbar hält.

B
brummi

22.02.2009 um 14:13 Uhr

das wäre ein guter ansatz, vielen dank. wäre auch ein guter grund, den kündigungen zu widersprechen. möchte mir gar nicht ausmalen, wie viele kunden wir verlieren werden, weil das arbeitsaufkommen nicht mehr zu schaffen ist. für die anhörungen habe ich ja 7 tage zeit, aber bis zu welcher uhrzeit muß ich sie dem ag denn übergeben, 24 Uhr? und einfach auf den schreibtisch legen? (einen briefkasten haben wir nicht) falls jemanden noch etwas einfällt, immer her damit, kann jede hilfe gebrauchen :-) gruß brummi

P
pirat

22.02.2009 um 14:14 Uhr

@brummi, ergänzend zu @Catweazle....gibt es eine Möglichkeit die GEWerkschaft mit ins Boot zu holen?

B
brummi

22.02.2009 um 14:27 Uhr

hallo pirat, gewerkschaft werde ich am montag anrufen, freitag hatten sie leider um 13 uhr feierabend. möchte mich aber schon jetzt gut vorbereiten, kann ja nie schaden!

N
nicoline

22.02.2009 um 16:48 Uhr

brummi die Kommentierung sagt Fristablauf ist 24:00 Uhr. Ist nur die Frage, ob das Dir wirklich nützt, wie übermittelt ihr denn normalerweise Schreiben an den AG?

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