Erstellt am 26.03.2009 um 14:24 Uhr von Lotte
see-see,
Ihr könnt nur im Gespräch mit den Entscheidungsträgern und der Kollegin eine Lösung finden. Fordern könnt Ihr nur das, was das SGB IX, hier insbesondere § 81 (4) hergibt. Vielleicht wäre es ratsam den Integrationsfachdienst einzuschalten?
Erstellt am 26.03.2009 um 14:57 Uhr von ambu
Hallo see- see,
wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Hat der AG schon Antrag auf Minderleistung gestellt? Gibt dann einen Zuschuss und von diesem Zuschuss könntet Ihr z.B. eine 400 EUR Kraft einstellen, die die Kollegin und die Abteilung unterstützt. Dies erhöht dann in der Regel auch wieder die Akzeptanz und Gott bewahre aber auch die anderen KollegenInnen haben die Gesundheit nicht gepachtet...!
Gruß ambu
Erstellt am 27.03.2009 um 12:53 Uhr von Der alte Heini
see-see
Im Rahmen des § 75 BetrVG könnte der BR von sich aus aktiv werden.
Die Betroffene sollte sich gem. § 85 BetrVG beim BR offiziell beschweren, somit hätte der BR einen Auftrag mit dem er bei dem AG auch etwas "lauter" werden könnte, zB die Einigungsstelle.
Favorisieren würde ich aber ein vorgehen im Rahmen des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Wobei auch ein Schmerzensgeld einklagbar wäre.
Die Betroffene sollte ein sog. Mobbingtagebuch führen und sich die Namen eventueller Zeugen notieren.
Wer der offizielle Ansprechpartner des BR ist, weiß dieses Gremium sicherlich?