BTW:
> Muss der Arbeitgeber trotzdem Arbeitsplätze für die 4 BR Mitglieder schaffen
Rattle> zu 1:ja
NEIN! Bezogen auf die Frage eindeutig nein. SCHAFFEN muss der AG keine neuen Arbeitsplätze. Er muss bestehende Arbeitsplätze freimachen (-kündigen). Kleiner aber feiner Unterschied. Dieser besteht darin, dass erst einmal geeignete Arbeitsplätze für die BRM existieren müssen, der AG muss keine geeigneten Arbeitsplätze neu erschaffen. Sind keine geeigneten Arbeitsplätze existent, ist das ein betrieblicher Grund die BRM zu kündigen, Wobei der Begriff "geeignet" relativ weit zu sehen ist. Sofern das BRM einverstanden ist, sind z.B. auch Arbeitsplätze mit einzubeziehen, welche eine (dem AG zumutbare) Umschulung erfordern und ggf. auch ein geringeres Entgelt zur Folge haben.
Zum Thema Abfindung:
Ich lese hier, dass der AG das BRM abfinden möchte. Auf die Frage des Rechtsanspruches brauchen wir also wohl nicht einzugehen.
§78 BetrVG ist übrigens abwegig... wie Watschenbaum sagt, ist die Höhe verhandlungssache. Keiner der AN ist daran gehindert um hohe Abfindungen zu pokern. Und wenn die Kündigung des BRM unzulässig ist und er deshalb eine höhere Abfindung beim AG rausschlagen kann, dann ist das eben so. Er bekommt diese ja nicht wegen seines Amtes, sondern wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes, den er als BRM rechtlich unzweifelhaft beanspruchen könnte. Die selbe Situation kann auch zwischen "normalen" AN eintreten: AN, bei denen die Sozialauswahl unzweifelhaft richtig, ist gehen leer aus (oder mit geringer Abfindung), AN, bei denen eine richtige Sozialauswahl anzuzweifeln ist (z.B. wegen tariflicher Unkündbarkeit, langer Betriebszugehörigkeit, etc.), können wesentlich höher pokern, bzw. da gehen auch die gerichtlich vorgeschlagenen Abfindungen in die Höhe.
Die von Watschenbaum angegebenen 0,5 Monatsgehälter sind IMHO zu niedrig angesetzt... Bei offensichtlicher Unwirksamkeit der Kündigung kann man eher von 1 Monatsgehalt/Jahr ausgehen (vgl. §10 KSchG!), und das ist noch nicht die Obergrenze. Aber es hängt wesentlich davon ab, ob das BRM tatsächlich glaubhaft macht, die Kündigung nicht akzeptieren zu wollen oder ob es quasi freiwillig geht. Ein "keine Chance, ich bleibe in der Firma" treibt die Angebote ungemein in die Höhe, wenn es dem AG mit der Kündigung ernst ist.