W.A.F. LogoSeminare

Widerspruch zur Einstellung

N
Nacu
Jul 2021 bearbeitet

Wir sind ein 9er Gremium und haben einer Einstellung widersprochen. Es handelt sich um einen Vorarbeiter der vorzeitig aus der Elternzeit zurückkam, da das Jugendamt ihm das Kind entzogen hatte. Für diesen wurde deshalb eine extra Teilzeit Stelle in Tagschicht erschaffen, da seine unbefristete Stelle noch befristet durch seine Vertretung besetzt war. Alle anderen müssen Schicht arbeiten. Diese neue Stelle war auf ein halbes Jahr befristet, bis er eine Betreuungsmöglichkrit für sein 2.Kind gefunden hat. Seine Frau war gestorben und wir sind ja auch keine Unmenschen, deswegen hatten wir dieser ersten Einstellung zugestimmt. Leider hat dieser Vorarbeiter schon immer den Betriebsfrieden gestört durch Auflauern und Kontrolle der Mitarbeiter. Sein Verhalten hat sich leider auch nicht geändert. Deswegen haben wir mit 5 Mitgliedern die Zustimmung zur Verlängerung seiner Teilzeit Stelle in Tagschicht für ein weiteres Jahr widersprochen. Unter Angabe von mehreren Fällen, die der Arbeitgeber unter personellen Gesprächen mit den Betroffenen Mitarbeitern glaubt widerlegt zu haben. Selbst unsere Vorsitzende weigert sich hier tätig zu werden, weil sie kein Problem mit ihm hat und bei der Abstimmung nicht anwesend war. Sie hat mit den restlichen BR Mitgliedern die Arbeitgeber orientiert sind einen Beschluss gefasst, dass sich die BR Mitglieder um die Sache kümmern sollen, die für den Widerspruch gestimmt haben. Nun soll die Einstellung gar nicht mitbestimmungspflichtig sein, da es sich angeblich nur um eine Arbeitszeitreduzierung handeln soll. Unser Anwalt rät uns nichts zu tun und es ad akta zu legen, da wir vor Gericht verlieren würden, da wir gar nicht hätten angehört werden müssen. Dem Arbeitgeber habe ich es telefonisch so mitgeteilt, am nächsten Tag kommt per Mail die Mitteilung der BR hätte den Widerspruch zurückgenommen und auch alle Vorwürfe gegen den Mitarbeiter. Brauchen wir jetzt einen Beschluss vom gesamten BR um dies zu widerlegen? Der Widerspruch hatte doch schon Aussen Wirkung und kann gar nicht zurückgenommen werden, oder? Ausserdem empfiehlt die Vorsitzende jedem, der nicht widersprochen hat, eine persönliche Stellungnahme schriftlich abzugeben, da der Vorarbeiter droht den BR zu verklagen. Was tun? Kann jemand helfen? Die BR Mitglieder sind eingeschüchtert und haben Angst, also bis auf mich und 2/3 andere.

495019

Community-Antworten (19)

C
celestro

20.07.2021 um 23:20 Uhr

Gibt es einen Grund, wieso Du / Ihr dem Rat Eures Anwaltes nicht folgen wollt?

P.S. Wenn der den Fall kennt und dies so sieht ....

P.P.S. Soll der Vorarbeiter mal klagen ... da wird mMn nicht viel herauskommen.

M
Moreno

21.07.2021 um 00:26 Uhr

Mit welcher Begründung habt ihr denn widersprochen??? Den Anwalt würde ich wechseln und den BRV abwählen!

N
Nacu

21.07.2021 um 00:34 Uhr

Weil der Arbeitgeber sagt, wir würden den Widerspruchsgrund auch zurückziehen, nämlich, dass der Vorarbeiter somit korrekt handeln würde. Er behandelt die Mitarbeiter aber respektlos, kontrolliert die Dauer der Toilettengänge, sagt, sie sollen trotz Verletzung weiterarbeiten und meldet ständig bei Nutzung des Handys oder sonstigen Lapalien beim Chef, sodass sie zum Gespräch müssen, bis hin zur Abmahnung. Leider widerruft jeder Mitarbeiter nach dem Personal Gespräch beim Chef seine Aussage, weil sie ihnen Angst machen und Druck ausüben. Wir können den Grund doch nicht zurückziehen, daß widerstrebt mir völlig.

N
Nacu

21.07.2021 um 00:36 Uhr

Störung des Betriebsfriedens haben wir als Grund angegeben.

X
XYZ68

21.07.2021 um 09:43 Uhr

So wie ich das sehe, habt ihr hier einen Vorarbeiter der über das Ziel hinausschießt. Das ist schlechte Führungsarbeit aber nicht unbedingt eine Störung des Betriebsfriedens. Hier wäre eine Schulung des Vorarbeiters angebracht.

Und diese Rückkehr aus der Elternzeit ist maximal eine Versetzung. Und ja, auch hier kann der BR widersprechen, aber damit endet das Arbeitsverhältnis ja nicht.

Falls ihr einen Mutigen findet, könnte der Mitarbeiter eine Beschwerde beim BR einlegen und ihr könntet entscheiden, dieser Beschwerde nachzugehen und beim Arbeitgeber auf Abstellung drängen. Hier solltet ihr aber dringend eine Übereinstimmung im Gremium finden und dem Arbeitgeber gegenüber wieder Geschlossenheit demonstrieren. Nichts nützt dem Arbeitgeber mehr als ein gespaltener BR

P
Pickel

21.07.2021 um 10:59 Uhr

nur um euch den Unsinn eurer Abstimmung vor Augen zu führen:

Der Vorarbeiter sollte in Teilzeit den Betriebsfrieden stärker stören als in Vollzeit? Sorry, die Ablehnung ist Murks!

M
Moreno

21.07.2021 um 11:22 Uhr

Sorry, die Ablehnung ist Murks.......Ausnahmsweise muss ich Pickel mal Recht geben!

R
Relfe

21.07.2021 um 11:41 Uhr

ihr habt quasi 2 Möglichkeiten:

  1. folgt dem Rat eures Anwaltes (würde ich machen)
  2. ein Entlassungsersuchen an den AG stellen (wird bestimmt interessant)

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wer-den-betriebsfrieden-stoert-kann-gekuendigt-werden_76_197264.html

Zitat: Der Widerspruch hatte doch schon Aussen Wirkung und kann gar nicht zurückgenommen werden, oder?

das kommt ja (hoffentlich) nicht aus dem Kreis der BRM und somit braucht es euch auch nicht zu interessieren.

M
Moreno

21.07.2021 um 11:46 Uhr

Hmmmm Reife soll sich der Betriebsrat erneut blamieren bei deinem Tipp?

R
Relfe

21.07.2021 um 12:00 Uhr

@moreno

ich hatte vermerkt was ich machen würde.

Und wenn jemand schon als Widerspruchsgrund: "Störung des Betriebsfriedens" angibt und auch begründet, das der MA das seit langem macht und zu erwarten ist, dass er das weiterhin macht, dann wäre das die einzige Möglichkeit.

Ist halt die Frage: jetzt konsequent durchziehen oder klein beigeben, dann ist das Thema bei diesem MA aber auch entgültig durch, das brauchste nicht in 2-3 Jahren nochmal aufwärmen.

C
celestro

21.07.2021 um 12:37 Uhr

also von der Beschreibung her macht der Vorarbeiter im Großen und Ganzen seinen Job.

Natürlich sollte man einen Verletzten nicht zum Arbeiten auffordern, aber während der Arbeitszeit hat man zu arbeiten. Wenn der Vorarbeiter da jemanden meldet und der ne Abmahnung bekommt, dann ist der MA selber schuld. Eine Störung des Betriebsfriedens kann man daraus mMn nicht konstruieren.

R
RudiRadeberger

21.07.2021 um 15:23 Uhr

Also in der Tatsache, dass der Vorarbeiter seine Mitarbeiter kontrolliert, sehe ich keine Störung des Betriebsfriedens sondern eher Teil seiner Aufgabe. Toilettengänge sollten nicht epische Länge haben, private Handynutzung geht ebenfalls nicht und "verletzt weiterarbeiten zu müssen" ist mir zu pauschal.

Ein Vorgesetzter, der einen erhöhten Kontrollzwang hat, ist sicher manchmal nervig. Aber letztendlich in meinen Augen eher eine Störung für der Komfortzone einiger MA. Für mich kein Widerspruchsgrund.

§
§§Reiter

21.07.2021 um 16:38 Uhr

Also insgesamt wurde hier nicht sehr professionell gearbeitet. Angefangen beim AG. Der hat das ganze Problem zunächst mal damit verursacht, dass er der Vertretung einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag gegeben hat, anstatt da richtiger Weise eine Sachgrundbefristung rein zu schreiben. Dann wäre mit der vorzeitigen Rückkehr des MA der Sachgrund bedient gewesen, der Vertrag mit der Vertretung hätte einfach geendet und der MA wäre ganz normal an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Aber da hat der AG ja scheinbar nicht dran gedacht. Wenn dann der MA früher aus der Elternzeit zurück kommt, ist das aber trotzdem immer noch SEIN Arbeitsplatz. D.h. wenn der AG dann beschließt übergangsweise eine weitere (Teilzeit-)Stelle zu schaffen, so muss er den MA trotzdem erstmal auf diese Stelle versetzen. D.h. hier liegt keine Einstellung vor, aber auch nicht nur eine Reduzierung der Arbeitszeit, sondern eine, mit einer Reduzierung der Arbeitszeit verbundene, Versetzung auf eine Teilzeitstelle. Dieser Versetzung zu widersprechen wäre aber auch nicht unbedingt zielführend, dass hätte nur zur Folge, dass der MA einfach wieder seine Vollzeitstelle besetzt und das Problem dann die Vertretung hat. Daher braucht Ihr diesen Beschluss (Widerspruch zur Einstellung) auch gar nicht zurücknehmen, er ist eh unwirksam, es hat ja gar keine Einstellung stattgefunden. (Ich nehme aber mal an, dass auch hier der AG "den Bock geschossen hat" und Euch diese Versetzung auf eine neu geschaffenen Teilzeitstelle als Einstellung vorgelegt hat, macht aber keinen Unterschied).

N
Nacu

21.07.2021 um 17:37 Uhr

Richtig. ? Und vielen Dank für die Ausführungen.

C
Catweazle

21.07.2021 um 19:04 Uhr

Es ist möglich wegen Störung des Betriebsfriedens zu widersprechen. Voraussetzung ist aber, dass die Störung durch gesetzwidriges Handeln verursacht wird oder wurde. Dies muss auch begründet werden.

P
Pickel

21.07.2021 um 22:34 Uhr

Reiter das ist Quatsch. Der rückkehrende AN hat keinen Anspruch darauf, seinen alten Platz wieder einzunehmen!

E
enigmathika

22.07.2021 um 11:40 Uhr

"...meldet ständig bei Nutzung des Handys oder sonstigen Lapalien beim Chef, sodass sie zum Gespräch müssen, bis hin zur Abmahnung." Das ist keine Störung des Betriebsfriedens!

C
celestro

22.07.2021 um 23:29 Uhr

"Voraussetzung ist aber, dass die Störung durch gesetzwidriges Handeln verursacht wird oder wurde."

Sehe ich nicht so.

"https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wer-den-betriebsfrieden-stoert-kann-gekuendigt-werden_76_197264.html"

daraus:

"Bei einem Streit zwischen zwei Arbeitnehmern, der den geordneten Betriebsablauf gefährdet, hat der Arbeitgeber zunächst eine Vermittlungspflicht. Wenn die persönlichen Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitnehmern trotz der Bemühungen des Arbeitgebers kein Ende finden, kann der Arbeitgeber den beiden streitenden Mitarbeitern ordentlich kündigen. Oder auch eine verhaltensbedingte Änderungskündigung aussprechen, wenn durch eine Versetzung eines der Beteiligten in eine andere Abteilung künftige Störungen des Betriebsfriedens vermieden werden können."

das klingt irgendwie nicht danach, als sei ein gesetzwidriges Handeln nötig ...

C
Catweazle

23.07.2021 um 01:48 Uhr

Mit einer Anhörung nach § 99 (2) 6. hat dies aber nichts zu tun. Die Gesetzwidrigkeit ist Voraussetzung für einen wirksamen Widerspruch.

Ihre Antwort