Widerspruch gegen unbefristete Einstellung wegen....
Hallo zusammen,
ich habe da mal wieder eine Frage..es geht also um folgendes, vor ca. 6 Monaten gabe es verschiedene Vorfälle mit einem befristet eingestellten Kollegen. Das reichte von Androhung von Schlägen ggü. anderer Kollegen, Beauftragung von Leuten wenn man dieses oder jenes tut oder nicht lässt...bisin zu Bespitzelungen via Handyaufnahmen mit anschließendem Vorspielen beim Vorgesetzten und anschließender Bestrafung der Kollegen, welche auf dem Film gewisse Äusserungen getätigt haben die dem Vorgesetzt "natürlich" nicht gepasst haben. Im grunde wollte sich dieser Mitarbeiter besonders hervortun bei seinem Chef um halt besser da zu stehen und irgendwann unbefristet eingestellt zu werden. Naja das ganze kam irgendwie raus. Der Kollege hat natürlich alles abgestritten, es wurden Gespräche mit den bestraften/gefilmten Leuten bei der GF geführt - ohne BR. das Ende vom Lied war, dass man gesagt hat, man wolle die Kollegen (die gefilmten) schützen vor solchen Drohungen wie; ich kann Leute bestellen die gewisse Sachen für mich erledigen etc. und das Arbeitsverhältnis wurde um weitere 6 Mo. verlängert mit dem Verseprechen der GF, dass die unbefristete Einstellung nicht erfolgen werde.
Nun ist es so, dass der BR jetzt das Gesuch der GF in Händen hält, dass dieser MA unbefristet eingestellt werden soll. Problematisch ist, dass die "gefilmten" Angst um ihren Arbeitsplatz haben und von nichts mehr wissen, dass heisst erstmal kann der BR nicht davon ausgehen, dass die Kollegen als Zeugen fungieren könnten. Nun ist es - um zum Ende zu kommen - so, dass der BR der unbefristeten Weiterbeschäftigung des MA nicht zugestimmt hat, aus dn der GF bekannten Gründen.
Jetzt hat der BR erfahren, dass die GF diesem MA zur Klage gegen den BR geraten hat auf unbefristete Weiterbeschäftigung O-TON: ich stehe hinter ihnen jederzeit...Klagen Sie, an mir soll es nicht liegen.
Geht das überhaut? Muss der GF nicht die Zustimmung durch das Gericht ersetzen lassen? Er hat vor 6 Monaten behauptet, dass war das letzte Mal damit Gras über die Sache wächst und die Kollegen keine Angst haben müssen ungebetenen Besuch zu bekommen etc.
Für eure Antworten danke ich schon jetzt.
Community-Antworten (5)
23.04.2012 um 16:11 Uhr
§99(4) BetrVG ist doch da recht eindeutig.
23.04.2012 um 16:19 Uhr
ja schon aber das Problem ist, dass die Kollegen vor Gericht nicht aussagen würden weil der AG ihnen droht.
23.04.2012 um 16:29 Uhr
Naja, ist nicht so, als könnte man sich das dann aussuchen. Dann könnte man ma schauen welche Drohung wirkungsvoller ist, die vom Richter oder die vom Chef.
23.04.2012 um 17:22 Uhr
schon mal den § 104 BetrVG angeschaut. Vielleicht wäre das ein Hebel für euch.
23.04.2012 um 17:59 Uhr
Ob die Kollegen aussagen oder nicht, sollte Euch erst einmal nicht interessiere. Man wird sehen.
Wenn der AG weiterbeschäftigen will, muss er das Gericht anrufen (es läuft eben nach §§ 99 ff BetrVG. Wird er dennoch - ohne Zustimmung des BR weiterbeschäftigt - müsst Ihr das Gericht anrufen (§ 101 BetrVG)
ich stehe hinter ihnen jederzeit...Klagen Sie, an mir soll es nicht liegen.<
Er sollte besser vor ihm stehen, wenn er ihn wirklich haben will.
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