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Widerspruch gegen Einstellung

S
schwarzwaldelch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf das Mitspracherecht bei einer internen Stellenbesetzung.

Eine Teamleiterstelle soll durch einen MA der Abteilung besetzt werden, laut seinem Vorgesetzten. Dieser ist drei Jahre im Betrieb und hat sich nach Aussage seines Chefs diese Position „verdient“. Durch seine Schnelligkeit (Pausen durchzuarbeiten und Sicherheitsregeln zu missachten (anm. der Kollegen)), seine Flexibilität (auch mal länger als 10 Stunden der Firma zu dienen) und sein gutes Verhältnis zu seinen Vorgesetzten (kein Kommentar) ist er ein Vorbild für die anderen Kollegen. Nach interner Ausschreibung der Stelle hat sich aber aus der Abteilung ein älterer Kollege ebenfalls beworben. Dieser hat als Vorarbeiter die Position unter einem anderen Vorgesetzten über mehrere Jahre besetzt, bis die Stelle durch Umstrukturierung weggefallen ist. Seine Bewerbung ist abgelehnt worden, da er , frei übersetzt, die neuen Ziele der Firma (nicht kleckern ,klotzen) nicht „lebt“, sondern mehr auf Genauigkeit und Qualität achtet und dazu ein gespaltenes Verhältnis zum jetzigen Vorgesetzten hat.

Wie können wir als BR dieser Einstellung sinnvoll, wenn überhaupt, widersprechen.

Danke im Voraus für Eure Tipps

1.20605

Community-Antworten (5)

B
blömendaal

21.10.2010 um 14:56 Uhr

Hallo Schwarzwaldelch,

leider ist es schlussendlich die Entscheidung des AG, wen er für die Stelle "einstellt".

Da könnt ihr außer einem Gespräch, bzw. schriftlöich nur auf verschiedene Argumente hinweisen, die für den anderen Kollegen sprechen. Aber direkt beeinflussen wen der Ag nimmt, könnt ihr nicht.

P
pfeilenbogen

21.10.2010 um 15:22 Uhr

Schwarzwaldelch

Über die besetzung entscheidet letztlich der AG und der unterlegene AN müsste ggf. klagen. Doch ihr könnt und solltet gegen die Verstöße gegen die Gesetze und Schutbestimmungen handeln/ vorgehen.

Also dafür Sorge tragen, dass der AG das ArbZG, hinsichtlich der Pausen und Arbeitszeit beachtet und den AN hierzu an anhält. Ebenso die Schutzregeln der BG usw.

Hier solltet ihr den AG letztmalig unter Nennung eines Datums auffordern und dann die zuständige Aufsichtbehörde (Gewerbeaufsicht) und die BG einbinden. Diese regeln dann.

W
wölfchen

21.10.2010 um 16:03 Uhr

. . . es gibt zwar keinen astreinen Grund zu widersprechen, wie alle vor mir schon gepostet haben und eigentlich Entscheidung des Arbeitgebers, wen er nimmt, wenn es keine Widerspruchsgründe gibt. Aber man kann ja immerhin Bedenken äußern, wenn Eure hier angebrachten Dinge nicht nur auf Hörensagen und Nachrede beruhen. Nach dem Motto: "Lieber Arbeitgeber, wir haben zwar keinen Grund zum widersprechen, möchten jedoch die Bedenken äußern, dass es sich bei der vorgesehenen Entscheidung um jemanden handelt, der es mit den Arbeitszeiten und Gesetzen nicht so ernst nimmt. Probleme und eine Störung des Betriebsfriedens sind damit vorprogrammiert . . .

S
schwarzwaldelch

22.10.2010 um 10:37 Uhr

Danke für Eure Antworten,

ich denke was Wölfchen vorschlägt ist unsere einzige Möglichkeit, Stellung gegenüber der GL zu nehmen um den Betriebsfrieden zu wahren.

W
wölfchen

22.10.2010 um 11:27 Uhr

. . . zumindestens habt Ihr es versucht und nicht die Hände in den Schoß gelegt ;-)

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