Erstellt am 28.02.2020 um 13:02 Uhr von Krambambuli
Siehe § 616 BGB. Vorübergehende Verhinderung
Erstellt am 28.02.2020 um 13:09 Uhr von Pjöööng
Nein! Zum Glück fällt das nicht unter den § 616 BGB, sondern unter §3 EntGFzG!
Erstellt am 28.02.2020 um 13:49 Uhr von celestro
und beim nächsten Mal soll der Arzt doch einfach die AU rückwirkend für den Tag vorher ausstellen. Muss der MA aber natürlich mitteilen, dass er am Vortag krank nach Hause ging.
Erstellt am 28.02.2020 um 14:10 Uhr von nicoline
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
Erstellt am 28.02.2020 um 14:30 Uhr von Hopskäse
Hallo Leute,
vielen Dank für die Hilfe. Ich habe mir beide Gesetze durchgelesen und bin auch der Meinung von Pjöööng. Und natürlich hätte der AN auch dem Arzt sagen können, den Vortag mit einzubeziehen. Das wäre auf jeden Fall einfacher gewesen.
Allen ein schönes Wochenende.
Erstellt am 28.02.2020 um 17:54 Uhr von jimbob2019
Aber vorsicht, auch hier kann der AG bei Mißbrauch die AU Bescheinigung ab den ersten Krankheitstag verlangen
Erstellt am 28.02.2020 um 21:45 Uhr von celestro
"Aber vorsicht, auch hier kann der AG bei Mißbrauch die AU Bescheinigung ab den ersten Krankheitstag verlangen"
Hääää?
Erstellt am 01.03.2020 um 14:50 Uhr von jimbob2019
Wie Hä, was glaubst du wenn ein AN diese möglickeit ausnutzt und des öffteren mal sagt "Oh mir gehts nicht gut " dann hat der AG im Verdachtsfall die Möglichkeit den AN aufzufordern eine AU Bescheinigung für den Tag zu bringen.
Erstellt am 01.03.2020 um 17:21 Uhr von celestro
Das Glauben überlasse ich den religiösen Menschen. Für mich ergab Dein Geschreibsel überhaupt keinen Sinn. Aber jetzt hast Du es ja noch einmal näher beschrieben und so weiß ich, wovon Du gesprochen hast.