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Arbeit wegen Krankheit abgebrochen - AU erst für den nächsten Tag

H
Hopskäse
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, ich bin neu hier und habe eine ähnliche und doch etwas andere Frage zum Thema Krank und Arbeitszeit: Ein Mitarbeiter hat bis 13:00 (statt 17:00) gearbeitet und ist dann krank nach Hause gegangen. Am nächsten Tag ist er durch einen Arzt mit einer AU für den aktuellen Tag (und 2 weitere Tage) versorgt worden. Was passiert mit den fehlenden Stunden am Vortag ohne AU? Sind das Minusstunden? Die Zeiterfassung meldet natürlich erst einmal ein Minus. Ist der AG verpflichtet die fehlenden Stunden zu zahlen?

3.03409

Community-Antworten (9)

K
krambambuli

28.02.2020 um 14:02 Uhr

Siehe § 616 BGB. Vorübergehende Verhinderung

P
Pjöööng

28.02.2020 um 14:09 Uhr

Nein! Zum Glück fällt das nicht unter den § 616 BGB, sondern unter §3 EntGFzG!

C
celestro

28.02.2020 um 14:49 Uhr

und beim nächsten Mal soll der Arzt doch einfach die AU rückwirkend für den Tag vorher ausstellen. Muss der MA aber natürlich mitteilen, dass er am Vortag krank nach Hause ging.

N
nicoline

28.02.2020 um 15:10 Uhr

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes

Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

H
Hopskäse

28.02.2020 um 15:30 Uhr

Hallo Leute,

vielen Dank für die Hilfe. Ich habe mir beide Gesetze durchgelesen und bin auch der Meinung von Pjöööng. Und natürlich hätte der AN auch dem Arzt sagen können, den Vortag mit einzubeziehen. Das wäre auf jeden Fall einfacher gewesen. Allen ein schönes Wochenende.

J
jimbob2019

28.02.2020 um 18:54 Uhr

Aber vorsicht, auch hier kann der AG bei Mißbrauch die AU Bescheinigung ab den ersten Krankheitstag verlangen

C
celestro

28.02.2020 um 22:45 Uhr

"Aber vorsicht, auch hier kann der AG bei Mißbrauch die AU Bescheinigung ab den ersten Krankheitstag verlangen"

Hääää?

J
jimbob2019

01.03.2020 um 15:50 Uhr

Wie Hä, was glaubst du wenn ein AN diese möglickeit ausnutzt und des öffteren mal sagt "Oh mir gehts nicht gut " dann hat der AG im Verdachtsfall die Möglichkeit den AN aufzufordern eine AU Bescheinigung für den Tag zu bringen.

C
celestro

01.03.2020 um 18:21 Uhr

Das Glauben überlasse ich den religiösen Menschen. Für mich ergab Dein Geschreibsel überhaupt keinen Sinn. Aber jetzt hast Du es ja noch einmal näher beschrieben und so weiß ich, wovon Du gesprochen hast.

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