Krankheit und kein Anspruch auf den freien Tag - wegen "Hausordnung"?
Hallo, wir haben folgendes Problem: eine Kollegin ist für drei Tage (Mo. - Mi) krankgeschrieben gewesen. Sie hätte in der betreffenden Woche am Samstag frei gehabt. Der Chef sagte nun, ihr würde der freie Tag nicht zustehen, da sie drei Tage nicht gearbeitet hätte und sie sich ihren freien Tag "erarbeiten" müsse - das würde sie tun, wenn sie mindestens drei Tage arbeiten würde. Die Kollegin ist übrigens Vollzeitangestellte. Sie ist mit diesem Problem zu uns in den BR gekommen, und wir sind der Meinung, dass ihr aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetztes dieser freie Tag zustehen würde. Der Chef bezieht sich nun aber auf die Hausordnung. In der steht, dass " der freie Tag für die Woche entfällt, wenn eine Krankmeldung von Mo - Mi eingeht"...da dies in der Hausordnung geregelt sei, würde diese Regelung über der gesetzlichen Regelung stehen. Ist das rechtens? Und was, wenn ein MA z.B. Mittwochs seinen freien Tag hätte und ab Do. - Sa. krankgeschrieben wäre...muss er dann seinen zu "unrecht" erhaltenen freien Tag nacharbeiten? Kommt mir sehr komisch vor...da wir ein recht neuer BR sind, stellen uns diese Fragen vor echte Probleme. Gruß von grisu
Community-Antworten (8)
08.12.2006 um 15:13 Uhr
Hallo was ist das für eine antike "Hausordnung" nach Gutsherrenart". Es gelten im Arbeitsrecht Reglen und Gesetze, der BR ist dafür da, dafür zur Sorgen, dass Gesetze Anwendung finden. In diesem Fall regelt das Entgeldfortzahlungsgesetz § 2 klar, dass es hier nichts nachzuarbeiten gibt. Die Arbunfähigkeitsbescheinigung lag vor, die Kollegin ist so zu behandeln, als wenn sie gearbeitet hätte.
08.12.2006 um 15:46 Uhr
Steht die Regelung der Hausordnung denn über dem Gesetz, wie unser Chef es behauptet hat? Ich dachte immer, es könnten nur bessere als im Gesetz getroffene Vereinbarungen abgeschlossen werden...aber nichts, was dem AN im Endeffekt Nachteiel einbringt.
08.12.2006 um 16:13 Uhr
Hi
ganz einfach, es gibt eine Gesetzespyramide die von unten nach oben wirkt. In dieser gilt immer die höhere, außer die niedriger stehende ergibt eine VERBESSERUNG für den Betroffenen. Da es bei euch eine VERSCHLECHTERUNG ist und dem AN Nachteile bringt, gilt sie natürlich nicht
MFG Chris
08.12.2006 um 16:48 Uhr
Hallo Ramses II,
könntest Du Deine Aussage bitte etwas konkretisieren? Was würde das für unseren konkreten Fall bedeuten? Gruß, grisu
09.12.2006 um 11:45 Uhr
@grisu Ich bin in der glücklichen Lage, nicht Ramses II zu sein! Dennoch hat er recht - z.B. würde eine Regelung zur Verteilung der AZ in einer Woche Wunder wirken.
09.12.2006 um 15:14 Uhr
Kölner, Ramses, natürlich können Euren spezialisierten Gehirnen wahrscheinlich einige AG freundliche Modelle entspringen (z.B. KAPOVAZ bei Teilzeit), aber im oben genannten Fall ist es doch so, dass, gehen wir davon aus, dass es einen Dienstplan gibt, die dienstplanmäßig geplante Zeit bei Krankheit voll ausgeglichen wird und freie Tage dienstplanmäßig genommen werden können.
09.12.2006 um 15:23 Uhr
grisu, ich denke das hilft weiter: http://recht.verdi.de/urteile/berechnung_der_ausgefallenen_arbeitszeit_wegen_urlaub_krankheit_oder_feiertagen
11.12.2006 um 10:45 Uhr
Ich danke Euch für die vielen hilfreichen Antworten. Mal sehen, wie unsere AG jetzt reagiert, wenn wir ihn mit den entsprechenden Gesetztestexten konfrontieren... Grüsse von grisu
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