Hallo,
wir haben folgendes Problem:
eine Kollegin ist für drei Tage (Mo. - Mi) krankgeschrieben gewesen. Sie hätte in der betreffenden Woche am Samstag frei gehabt. Der Chef sagte nun, ihr würde der freie Tag nicht zustehen, da sie drei Tage nicht gearbeitet hätte und sie sich ihren freien Tag "erarbeiten" müsse - das würde sie tun, wenn sie mindestens drei Tage arbeiten würde.
Die Kollegin ist übrigens Vollzeitangestellte.
Sie ist mit diesem Problem zu uns in den BR gekommen, und wir sind der Meinung, dass ihr aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetztes dieser freie Tag zustehen würde.
Der Chef bezieht sich nun aber auf die Hausordnung. In der steht, dass " der freie Tag für die Woche entfällt, wenn eine Krankmeldung von Mo - Mi eingeht"...da dies in der Hausordnung geregelt sei, würde diese Regelung über der gesetzlichen Regelung stehen.
Ist das rechtens?
Und was, wenn ein MA z.B. Mittwochs seinen freien Tag hätte und ab Do. - Sa. krankgeschrieben wäre...muss er dann seinen zu "unrecht" erhaltenen freien Tag nacharbeiten?
Kommt mir sehr komisch vor...da wir ein recht neuer BR sind, stellen uns diese Fragen vor echte Probleme.
Gruß von grisu