Hallo und guten Abend,
wir haben bei uns folgendes Problem:
Unsere Personalabteilung informiert uns(den BR) schriftlich über die Tatsache das für 4 MA die AU ab dem ersten Tag eingefordert wird. 3 dieser 4 MA arbeiten in der gleichen Abteilung(Abteilungsgröße ca. 20 MA). Der 4. in einer anderen Abteilung. Nach Auffassung unseres Gewerkschaftssekretärs greift hier das Kollektivrecht, also der BR ist nach §87 Mitbestimmungspfichtig.
Auf Aufforderung nach Rücknahme der Forderung verweist die Personalabteilung auf den allseits beliebten §5 Abs(1) Satz 3, EntgFG.
Empfehlung des Gewerkschaftssekretärs: Einleitung eines Beschlussverfahrens nach § 80 ArbGG.

Ich bin unschlüssig ob wir uns mit der doch rechtsunsicheren Sachlage Individualrecht/Kollektivrecht nicht ins Knie schießen...

Kennt jemand gleich gelagerte Fälle mit Richterspruch?
Bitte nicht: "es kommt darauf an..."

Vielen Dank schon Mal

Marty