Erstellt am 15.02.2007 um 20:19 Uhr von Kölner
@Marty
Ich könnte mir vorstellen, dass der Gewerkschaftssekretär falsch liegt. 'Es kommt halt darauf' an wie gross oder klein man eine Abteilung macht!
Erstellt am 16.02.2007 um 21:55 Uhr von peters
Marty,
ich denke, dass es für diese Verpflichtung der 4 Betroffenen jeweils eine individuelle Begründung geben muss, d.h. dass sie in der Vergangenheit ihrer Pflicht zur Abgabe von Attesten nicht korrekt nachgekommen sind. Dann wäre es eindeutig kein Kollektivrecht. Zumal, wie du geschrieben hast, nur 3 von den 20 Mitarbeiter der Abteilung betroffen sind.
Anders wäre es, wenn die Anordnung lauten würde: "alle Mitarbeiter der Abteilung". Dann gewährt das von Fayence zitierte Urteil ein Mitbestimmungsrecht.
Erstellt am 18.02.2007 um 14:36 Uhr von waschbär
Ja der BR hat mitbestimmung
siehe basiskomentar auflage 12) von DKK.
Da steht es deudlich, beschrieben das es der mitbestimmung untersteht .
und ich finde es gibt keinen grund warum einzehlpersonen aufgrund ihrer erkrankungen, benachteiligt werden ! Denke mal an die möglichkeit heute Sie und morgen alle . Thema Fingerreichung beim AG !
Der Ag sollte lieber Ursachenforschung im RECHTLICHEN rahmen betreiben, muss ja einen grund haben warum es zu dem Sporadischen Fehltagen kommt !
Erstellt am 18.02.2007 um 14:55 Uhr von Fayence
waschbär,
ein MBR kommt doch aber NUR dann in Frage, wenn es um eine kollektivrechtliche Entscheidung des AGs geht! Und eine solche ist in o.g. Fall ziemlich strittig.
Erstellt am 18.02.2007 um 18:23 Uhr von Kölner
@waschbär
Du verfällst in alte Zeiten...
...was ist denn eine "Ursachenforschung im RECHTLICHEN rahmen"? Hat dann jemand den Grund für das Gesetz oder das Recht gefunden?
:-)
Erstellt am 18.02.2007 um 19:49 Uhr von Fayence
Kölner,
uns waschbär wollte damit vermutlich anregen, dass der AG auch Privatdetektive einsetzen kann, falls er an der AU-Meldung dieser 4 MA zweifelt... :-))
Erstellt am 18.02.2007 um 19:54 Uhr von Kölner
Erstellt am 18.02.2007 um 20:12 Uhr von Marty
Hallo,
der Hintergrund bei uns ist das wir eine (Quasi-) BV gekündigt haben die von unserem alten BR abgeschlossen wurde die den AN im Krankheitsfall schlechter stellte als das Gesetz, bzw den MTV.
Reaktion nach Kündigung der Personalabteilung (Frust): Dann bekommt eben jeder AN bei Bedarf die Forderung wie im ersten Beitrag beschrieben.
Begründung bei den besagten 4 AN: Allgemein gehalten wie, Fehlzeitmuster wären Vorgestzten und auch Kollegen(!!!) aufgefallen, etc. ...
Es wurden also keine individuellen, persönlichen, auf den einzelnen MA bezogenen, Begründungen genannt. Daher sehen wir z.Zt. einen kollektiven Bezug.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Marty
Erstellt am 20.02.2007 um 07:56 Uhr von waschbär
Min Freunde Komma´s,
bei der Erforschung der Ursachen geht es nicht, darum dem AN zu unterstellen das er Krank macht sondern um die eigendliche Ursache der fehltage. z.b mangelde Motivation,unzufriedenheit,Mobbing oder Ängste infolge zu hoher Erwartungen !
Die Frage ist ja warum fehlen AN´s sporadisch > Laut der Fürstenberg studie, liegt es oft an mangelder Motivation welche dszu führt das, der AN´s schon Morgends keinen Sinn in seiner Arbeit erkennt. Was zu einem unwohlsein führt welches ihn dazu verleitet Lieber zuhause zu bleiben.
Mit dem Rechtlichen Rahmen meinte ich genau das was ihr mir unter die Nase gerieben, habt. > Das mit dem Schnüffler.
Erstellt am 20.02.2007 um 08:06 Uhr von waschbär
Hi habe grade was von Ver.di zum Thma erhalten,denke mal die haben den Karnewal endeckt .... .-))
2. Recht auf Arbeit - Recht auf Faulheit: Das soeben bei ver.di b+b erschienene BilderLesebuch beschäftigt sich mit einem grundlegenden Aspekt des menschlichen Daseins: der Arbeit. Es kommen – quer über die letzten ca. 150 Jahre – Autorinnen und Autoren zu Wort, die die verschiedenen Aspekte von Arbeit und Arbeitslosigkeit behandeln: rechtlich, wirtschaftlich, sozial; aus ganz privater Sicht oder „hochoffiziell“. Ergänzt werden die Texte durch Zeichnungen, Fotografien, Plakate und vieles andere mehr.
http://www.verdi-bub.de/buchshopshopdb/tvbbshop_SingleBook?artikelnummer=120017
Erstellt am 23.02.2007 um 04:05 Uhr von waschbär
o.k Fayence, wegen Krankmeldungen vom Ersten Tage an ... Es gibt da doch was ...
Betriebliche Regelungen über Anzeige- und Nachweispflichten der Arbeitnehmer unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 BetrVG.
>Wichtig: Die Verkürzung des Vorlagezeitraums für ärztliche Bescheinigungen betrifft Fragen der Ordnung des Betriebs und bedarf daher der Zustimmung durch den Betriebsrat.
Erstellt am 23.02.2007 um 05:05 Uhr von Marty
Guten Morgen,
kurzer Zwischenbericht:
Der BR hat gestern in einer Besprechung mit der Geschäftsführung, nach intensiven Meinungsaustausch mitgeteilt, das die Einleitung des Beschlußverfahrens beschlossen wurde. Worauf hin die GF sich noch eine Woche Zeit erbeten hat, ihre Position noch ein mal zu überdenken... Also klären sie es auch nach mal vorab mit ihrem Rechtsanwalt.
Dieser Bitte sind wir nachgekommen.
Wenn also jemand noch evt. ein Urteil kennt oder findet wären wir über die Info dankbar.
Schaun mer mal.
Marty