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Abmahnung wegen fehlender AU

N
noname0815
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Frage wegen einer Abmahnung, welche vom AG an einen Kollegen verteilt wurde.

Der Kollege hatte bis zum 11.08. Urlaub und war im Ausland, am 13.08. hat er sich (vermutlich aus dem Ausland - was ja erstmal unerheblich ist?) krankgemeldet und sagte, er sei nicht arbeitsfähig. Am 14.08. ist er dann nicht zur Arbeit erschienen, hat sich am 15.08. behandlen lassen, den AU abends in den Briefkasten geworfen, sodass dieser dem AG am 16.08. vorlag. Damit hat er die drei Tages Frist eingehalten, welche auch in seinem Vertrag festgehalten ist. Der AG hat nun eine Abmahnung verschickt, weil der Kollege ab dem 15.08. unentschuldigt nicht zur Arbeit kam. Ist diese nun wirklich gültig?

Herzlichen Dank!

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Community-Antworten (4)

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BloodyBeginner

24.08.2017 um 11:53 Uhr

Für wie lange hat er sich den AU gemeldet? Das ist ja auch wichtig - mal abgesehen von der späteren AU Bescheinigung wenns über 3 Tage geht. Wenn ich anrufe und sage ich komme morgen nicht, übermorgen bin ich dann aber auch nicht da ohne Meldung, dann wäre die Abmahnung wegen ener falschen Abmeldung schon gerechtfertigt.

I
ickederdicke

24.08.2017 um 11:59 Uhr

Hmmm, der 13.08 war ein Sonntag. Wenn hat er denn da informieren können. Montag den 14.08 ist er nicht erschienen und hat sich auch nicht behandeln lassen ? Letzteres erst am Dienstag, den 15.08. mit AU erst ab dem Datum. Wie begründet der MA sein Verhalten denn ?

N
noname0815

24.08.2017 um 12:43 Uhr

@ AU lief bis einschließlich dem 23.08.

@ ickederdicke Wir sind ein Pflegedienst, die Rufbereitschaften erreicht man dementsprechend ohne Probleme auch am Wochenende oder Feieratg. Ich nehme an, dass er aufgrund der Erkrankung erst später aus dem Ausland zurückgekehrt ist und daher erst am Dienstag bei Arzt war. Der MA ist sehr bestürtzt über das Vorgehen, weil er das bis jetzt immer so gehandhabt habe.

Ich finde, dass es eher ein Kommunkationsproblem ist, da anscheinend nicht eindeutig klar wurde, dass der Kollege nicht nach einem Tag wiederkommt, was für ihn wiederum klar war. Daher finde ich die Abmahnung etwas vorschnell und fraglich.

G
gironimo

24.08.2017 um 13:33 Uhr

Wenn es Unklarheiten mit der Systematik der Krankmeldungen gibt, regelt es in einer BV. Ansonsten muss ja der AN bei der Krankmeldung auch die voraussichtliche Dauer bekannt geben. Das es hierbei zu Kommunikationspoblemen kommen kann, kann ich mir gut vorstellen.

Wenn der AN der Ansicht ist, korrekt gehandelt zu haben, soll er eine Gegendarstellung schreiben und es dabei belassen.

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