Hallo zusammen,

eine Frage wegen einer Abmahnung, welche vom AG an einen Kollegen verteilt wurde.

Der Kollege hatte bis zum 11.08. Urlaub und war im Ausland, am 13.08. hat er sich (vermutlich aus dem Ausland - was ja erstmal unerheblich ist?) krankgemeldet und sagte, er sei nicht arbeitsfähig. Am 14.08. ist er dann nicht zur Arbeit erschienen, hat sich am 15.08. behandlen lassen, den AU abends in den Briefkasten geworfen, sodass dieser dem AG am 16.08. vorlag. Damit hat er die drei Tages Frist eingehalten, welche auch in seinem Vertrag festgehalten ist.
Der AG hat nun eine Abmahnung verschickt, weil der Kollege ab dem 15.08. unentschuldigt nicht zur Arbeit kam. Ist diese nun wirklich gültig?

Herzlichen Dank!