Zählweise Tage Krank ohne AU
Eine AU muß vorgelegt werden, wenn die Krankheitszeit 3 Tage überschreitet. Ist man Freitag und Montag krank, zählt das WE mit. In unserer Firma ist man aber auch der Ansicht, das das WE mit zählt, wenn man sich Montag das erste mal krank meldet. Meiner Meinung nach stimmt das so nicht. Ich finde aber keinen Gesetzestext, der hierzu etwas konkret aussagt. Kann mir hierzu bitter jemand eine Quelle nennen? Vielen Dank. Bei uns gilt der TVöD.
Community-Antworten (4)
21.06.2013 um 12:12 Uhr
Das Entgeltfortzahlungsgesetz meint mit Tage tatsächlich Kalendertage.
Aber wer am Montag krank wird, ist eben ab diesem Tag arbeitsunfähig und nicht schon zwei Tage vorher. Nichts anderes kann aus dem Gesetz abgeleitet werden. Es ist dem Arbeitgeber unbenommen, sich mit dem BR unter Achtung seiner Mitbestimmung darauf zu verständigen, dass AU-Bescheinigungen bei Erkrankungen am Montag bereits für den ersten Tag beigebracht werden müssen. Wenn der BR da mitspielt.....
Ansonsten würde ich den AG auffordern, seine Einstellung zu diesem Thema durch die Vorlage von Quellen (Urteile, Gesetze) zu untermauern - oder seine Haltung nachhaltig zu überdenken..
21.06.2013 um 12:41 Uhr
Wenn bei Euch nur Mo-Fr gearbeitet wird und der MA nicht am WE hätte arbeiten müssen, ist er doch nicht verpflichtet, wenn er Samstag zuvor krank wird schon an diesem Samstag einen Arzt auf zu suchen. Er braucht erst eine Bescheinigung ab Montag, wenn er noch krank ist.
Nur wenn er zum Beispiel 10 Tage am Stück krank ist, zählt das WE in den 10 tagen mit hinein. Aber nicht vor der Krankheit
LG Guido
21.06.2013 um 12:52 Uhr
Wer sich am Montag krank meldet muss am Donnerstag eine Bescheinigung vorlegen (ausser, es ist generell im Betrieb anders geregelt und üblich das ab dem ersten (oder zweitein oder...) Tag ein gelber schein vor zu legen ist.
Gleiches gilt auch, wer sich am Freitag krank meldet (Sa u. So. frei hat), und Montags immer noch Krank ist, muss dafür sorgen das am Montag der "gelbe Schein" beim Arbeitgeber vorliegt.
tage VOR der Krankmeldung sind nicht zu zählen.
21.06.2013 um 13:15 Uhr
Vielen Dank für die Hinweise. In dem Link aus Antwort 3 wird es ja konkret vorgerechnet. Montag krank, Donnerstag muß AU erst vorliegen.
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