Erstellt am 21.06.2013 um 10:12 Uhr von gironimo
Das Entgeltfortzahlungsgesetz meint mit Tage tatsächlich Kalendertage.
Aber wer am Montag krank wird, ist eben ab diesem Tag arbeitsunfähig und nicht schon zwei Tage vorher. Nichts anderes kann aus dem Gesetz abgeleitet werden. Es ist dem Arbeitgeber unbenommen, sich mit dem BR unter Achtung seiner Mitbestimmung darauf zu verständigen, dass AU-Bescheinigungen bei Erkrankungen am Montag bereits für den ersten Tag beigebracht werden müssen. Wenn der BR da mitspielt.....
Ansonsten würde ich den AG auffordern, seine Einstellung zu diesem Thema durch die Vorlage von Quellen (Urteile, Gesetze) zu untermauern - oder seine Haltung nachhaltig zu überdenken..
Erstellt am 21.06.2013 um 10:41 Uhr von GuidoW
Wenn bei Euch nur Mo-Fr gearbeitet wird und der MA nicht am WE hätte arbeiten müssen, ist er doch nicht verpflichtet, wenn er Samstag zuvor krank wird schon an diesem Samstag einen Arzt auf zu suchen.
Er braucht erst eine Bescheinigung ab Montag, wenn er noch krank ist.
Nur wenn er zum Beispiel 10 Tage am Stück krank ist, zählt das WE in den 10 tagen mit hinein.
Aber nicht vor der Krankheit
LG
Guido
Erstellt am 21.06.2013 um 10:52 Uhr von arkalus
Wer sich am Montag krank meldet muss am Donnerstag eine Bescheinigung vorlegen (ausser, es ist generell im Betrieb anders geregelt und üblich das ab dem ersten (oder zweitein oder...) Tag ein gelber schein vor zu legen ist.
Gleiches gilt auch, wer sich am Freitag krank meldet (Sa u. So. frei hat), und Montags immer noch Krank ist, muss dafür sorgen das am Montag der "gelbe Schein" beim Arbeitgeber vorliegt.
tage VOR der Krankmeldung sind nicht zu zählen.
http://www.unternehmerpositionen.de/rubriken/wirtschaft/2012-01/wer-zu-hause-bleibt-muss-gleich-zum-arzt/
Erstellt am 21.06.2013 um 11:15 Uhr von BRBRBR
Vielen Dank für die Hinweise. In dem Link aus Antwort 3 wird es ja konkret vorgerechnet. Montag krank, Donnerstag muß AU erst vorliegen.