Eine AU muß vorgelegt werden, wenn die Krankheitszeit 3 Tage überschreitet. Ist man Freitag und Montag krank, zählt das WE mit.
In unserer Firma ist man aber auch der Ansicht, das das WE mit zählt, wenn man sich Montag das erste mal krank meldet. Meiner Meinung nach stimmt das so nicht. Ich finde aber keinen Gesetzestext, der hierzu etwas konkret aussagt. Kann mir hierzu bitter jemand eine Quelle nennen?
Vielen Dank.
Bei uns gilt der TVöD.