Zu unseren alten Arbeitsverträgen wurde ein Nachtrag verfasst.
Diesen sollen die Mietarbeiter unterschreiben.
Dem Betriebsrat ist hierbei aufgefallen das im Nachtrag keine Laufzeit
(30 Monate die vom AG und BR beschlossen wurde) steht.desweiteren sollte bei einer
Verbesserung der Auftragslage nachverhandelt werden.
Der AG möchte dieses nicht im Nachtrag aufnehmen.
Er will mit dem BR eine Betriebsvereinbarung abschließen.
Wie soll sich der BR verhalten und worauf muss man bei einer Betriebsvereinbarung achten.

Mit freundlichen Grüßen
Rudi