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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung über Nachtrag zu alten Arbeitsverträgen?

R
rudi
Jan 2018 bearbeitet

Zu unseren alten Arbeitsverträgen wurde ein Nachtrag verfasst. Diesen sollen die Mietarbeiter unterschreiben. Dem Betriebsrat ist hierbei aufgefallen das im Nachtrag keine Laufzeit (30 Monate die vom AG und BR beschlossen wurde) steht.desweiteren sollte bei einer Verbesserung der Auftragslage nachverhandelt werden. Der AG möchte dieses nicht im Nachtrag aufnehmen. Er will mit dem BR eine Betriebsvereinbarung abschließen. Wie soll sich der BR verhalten und worauf muss man bei einer Betriebsvereinbarung achten.

Mit freundlichen Grüßen Rudi

5.60202

Community-Antworten (2)

V
viktor

30.11.2006 um 09:50 Uhr

was habt ihr denn um Gottes Willen da vereinbart?

J
Jube

30.11.2006 um 16:26 Uhr

@Rudi, was hindert Euch daran, den ganzen Nachtrag als BV zu verfassen? Dann habt Ihr gleich Mitspracherecht!

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