Mitarbeiter möchte sich gegen Versetzung (Direktionsrecht) wehren
Hallo Mitstreiter, leider hat sich bei einer internen Stellenausschreibung für eine für das Unternehmen wichtigen Stelle kein Bewerber gefunden. Nun möchte der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen, und einen MA "zwangsweise" dorthin versetzten. Es ist eine tatsächliche Versetzung, sowohl räumlich als auch vom Aufgabengebiet.
Der betroffene MA traut sich die Stelle aber nicht zu, wir übrigens auch nicht. Das hat fachliche und gesundheitliche Gründe. Nun fragt uns der Kollege, innerhalb welcher Frist er Widerspruch einlegen, bzw. notfalls sogar Klage gegen die Versetzung einreichen muss. Hat jemand hier Erfahrungen?
Community-Antworten (3)
27.02.2020 um 20:21 Uhr
Hat der BR nicht der Versetzung widersprochen?
28.02.2020 um 09:05 Uhr
Das schon, aber der AG kann natürlich trotzdem von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen. Die Stelle zu besetzen ist auch zwingend notwendig, da ansonsten der komplette Laden still steht. Nur sieht sich der MA der vorgesehen ist der Aufgabe eben nicht gewachsen
28.02.2020 um 09:14 Uhr
Das Direktionsrecht ist aber eingeschränkt durch
- den AV des AN - Ist es überhaupt möglich den AN zu versetzen, ansonsten hat der MA dasa RECHT auf arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung
- einer Versetzung bedarf der Zustimmung des BetrVG § 99 BetrVg
wenn der BR die Zustimmung verweigert gilt § 99 Nr. 4 (4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.
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