Hallo Mitstreiter,
leider hat sich bei einer internen Stellenausschreibung für eine für das Unternehmen wichtigen Stelle kein Bewerber gefunden.
Nun möchte der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen, und einen MA "zwangsweise" dorthin versetzten. Es ist eine tatsächliche Versetzung, sowohl räumlich als auch vom Aufgabengebiet.

Der betroffene MA traut sich die Stelle aber nicht zu, wir übrigens auch nicht. Das hat fachliche und gesundheitliche Gründe.
Nun fragt uns der Kollege, innerhalb welcher Frist er Widerspruch einlegen, bzw. notfalls sogar Klage gegen die Versetzung einreichen muss.
Hat jemand hier Erfahrungen?