Hallo,
wir sind ein Betriebsrat in der Lebensmittel Logistik und haben zur Zeit ein Problem mit dem Direktionsrecht bzw. mit Versetzungen.
In unserem Logistikzentrum haben wir verschiedene Abteilungen, wie z.B. das Trockensortimentslager, Tiefkühlager und Obstlager usw.
Nun musste letzte Woche eine Kommissionierer, (3 Tage) vom Trockensortimenstlager im Tiefkühlager arbeiten. Unsere Betriebsleitung argumentierte, dass im Tiefkühlager durch erhöhtem Umsatz wie auch durch hohen Krankenstand die Auslieferung gefährdet sei und deswegen das Direktionsrecht anwende.
Nun gibt es bei uns im Betriebsrat verschiedene Meinungen

1. Dies eine Versetzung nach § 99
2. Die Betriebsleitung kann das Direktionsrecht anwenden.

Noch ein paar Hintergrundinformationen.
Wir haben vor einem Jahr durch Einführung neuer Techniken einen Sozialplan und Interessenausgleich erstellt, indem die Kommissionierer aller Läger in die Sozialauswahl kamen, ausser des Tiefkühlagers, weil dort andere Arbeitsbedingungen (minus 24 Grad) herrschen. Weiterhin hat der Kollege bei seiner unbefristeten Einstellung schriftlich bereiterklärt, dass er in allen Lagerbereichen einsetzbar ist.
Was meint Ihr dazu, kann die Betriebsleitung lt. Direktionsrecht den Kollegen für ein paar Tage im Tiefkühlager arbeiten lassen?, oder ist dies eine Versetzung nach § 99.