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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung aller Mitarbeiter bei Betriebsübergang?

P
Pittimaus
Jan 2018 bearbeitet

Ein niedergelassener Facharzt hat seine Praxis an eine Tochterfirma eines Klinikums zum 01.04. verkauft. Der Arzt wird ab 01.04. als angestellter Arzt im Klinikum die gleiche Tätigkeit ausüben, wie vorher. Seinen 6 Mitarbeitern (kein Betriebsrat vorhanden), hat er bereits die Kündigung erteilt.

Der GF des Klinikums, der auch gleichzeitig GF der Tochterfirma ist, will diesen 6 Mitarbeitern einen neuer Arbeitsvertrag mit gleicher Gehaltshöhe anbieten. Auch sie werden ihre alten Arbeitsaufgaben aber mit Arbeitsvertrag von der Tochterfirma (kein Tarifvertrag) gemeinsam mit ihrem alten Chef, dem Arzt, ausüben.

Meine Frage als BRV der Tochterfirma: Hier liegt doch ein Betriebsübergang vor, oder? In den nächsten Tagen wird der GF meine Stellungnahme zu diesen Neueinstellungen einfordern. Kann ich ev. den GBR einschalten?

Und noch was: Die Gehaltshöhe dieser 6 MA ist höher, als meiner Mitarbeiter bei gleicher Qualifikation. Was ist zu tun?

5.51502

Community-Antworten (2)

R
ridgeback

15.02.2009 um 23:04 Uhr

@Pittimaus, bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB ist sowohl beim alten als auch beim neuen Inhaber gegebenenfalls der Wirtschaftsausschuss nach § 106 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 9 und 10 BetrVG zu informieren. Der Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Inhaber stellt für sich keine mitbestimmungspflichtige Einstellung gemäß § 99 BetrVG dar. Das folgt schon daraus, dass die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergehen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis übergegangen ist, mit dem neuen AG einen neuen Arbeitsvertrag abschließt. Der Betriebsrat ist nach § 99 BetrVG zu beteiligen, wenn im Zuge des Betriebsübergangs Versetzungen anstehen.

N
nicoline

15.02.2009 um 23:10 Uhr

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