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Kündigung während Betriebsübergang möglich ?

M
Max
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! Habe eine Frage zum §613a Kann der AG eine MA während der Probezeit kündigen wenn ein Betiebsübergang vorliegt. Der MA wurde ab 01.01.06 eingestellt, die Eintragung der neuen Firma ins HRG erfolgte im März 2006 Bitte um Antwort mit Angabe der § Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

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Fayence

12.06.2006 um 23:58 Uhr

Ja, der AG kann. Ein Betriebsübergang ändert doch nichts an der Probezeit.

Falls nichts anderes vereinbart wurde oder ein geltender Tarifvertrag andere Fristen vorgibt, gilt die gesetzl. Kündigungsfrist von 2 Wochen gem. BGB § 622 Abs. 3 .

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