Kündigung während Betriebsübergang möglich ?
Hallo ! Habe eine Frage zum §613a Kann der AG eine MA während der Probezeit kündigen wenn ein Betiebsübergang vorliegt. Der MA wurde ab 01.01.06 eingestellt, die Eintragung der neuen Firma ins HRG erfolgte im März 2006 Bitte um Antwort mit Angabe der § Vielen Dank
Community-Antworten (1)
12.06.2006 um 23:58 Uhr
Ja, der AG kann. Ein Betriebsübergang ändert doch nichts an der Probezeit.
Falls nichts anderes vereinbart wurde oder ein geltender Tarifvertrag andere Fristen vorgibt, gilt die gesetzl. Kündigungsfrist von 2 Wochen gem. BGB § 622 Abs. 3 .
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