Erstellt am 15.02.2009 um 19:34 Uhr von nicoline
Hallo Annae,
eine Vereinbarung mit wem?
Erstellt am 15.02.2009 um 19:57 Uhr von pirat
@Annea,
kommt darauf an, ansonsten gilt...
für AG in der Privatwirtschaft sowie bei der Besetzung der Stelle eines Angestellten/Arbeiters im öffentlichen Dienst besteht weder tariflich noch gesetzlich eine Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung. Jedoch kann der Personalrat/Betriebsrat gemäß § 93 BetrVG/§ 75 BPersVG eine interne, d.h. innerbetriebliche Stellenausschreibung fordern...
Erstellt am 15.02.2009 um 21:59 Uhr von Annea
Es handelt sich um befristete Arbeitsverträge bei Projekten...
Die Kollegen könnten weiterbeschäftigt werden, weil in Anschlußprojekten neue MA mit den selben Fähigkeiten eingestellt werden.
Nur das die erst einmal eine Einweisung für die EDV Programme benötigen, mit denen die Anderen ja schon Erfahrung haben.
Nun wird behauptet, dass es eine Vereinbarung im öffentlichen Dienst gibt, die besagt, dass keine Ausschreibung erfolgen muss.
Das hat zur Folge, dass die MA gar keine Chance haben, sich auf eine solche Stelle erneut zu bewerben.
Erstellt am 15.02.2009 um 22:19 Uhr von nicoline
Annea,
von wem wird das denn behauptet?
Erstellt am 15.02.2009 um 23:09 Uhr von Annea
Diese Behauptung kommt vom zuständigem Leiter, der verantwortlich für die Einstellungen ist.
Erstellt am 15.02.2009 um 23:30 Uhr von nicoline
Auch hier der Rat: möge der Herr zuständige Leiter doch bitte mal aufgefordert werden, seine Rechtsgrundlage für diese Behauptung offenzulegen. Zu Deutsch: nachfragen, wer sagt das, wo steht das!
Zweite Möglichkeit: es gibt tatsächlich eine Absprache zwischen PR und AG auf interne Ausschreibungen grundsätzlich verzichten zu wollen. Also, vielleicht auch mal da nachfragen, sofern Du kein PR Mitglied bist, was aus Deinen Fragen leider nicht hervorgeht. Und wenn dem tatsächlich so sein sollte, den PR fragen, was er sich dabei gedacht hat!