Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Nach §93 BetrVG kann der BR die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen. Hat ein einköpfiger BR im Kleinbetrieb uneingeschränkte Rechte, was die Ausschreibung angeht d.h. kann er die auch verlangen?
Community-Antworten (2)
28.07.2014 um 15:21 Uhr
Der § 93 BetrVG ist nicht eingeschränkt. Dort heißt es nur .... der Betriebsrat ..,.. egal wie groß er ist.
30.07.2014 um 15:35 Uhr
Der Betriebsrat ist der Betriebsrat ist der Betriebsrat Egal wie groß
Den Betriebsobmann gibts nicht mehr-und das ist auch gut so Viele Grüße von den Betriebsratten
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