Bewerbungsfrist bei Ausschreibung von Arbeitsplätzen?
Gibt es eine Bewerbungsfrist, wenn die interne Stellenausschreibung im Betrieb ausgehängt wurde ?
Community-Antworten (1)
06.06.2008 um 11:02 Uhr
@LMS
die Bewerbungsfrist für die Stelle muss ja in der Stellenausschreibung angegeben sein. Die kann der AG festlegen, zu wann er die Stelle besetzen will.
Oder meinst Du die Aushangsfrist. Die haben wir durch BV geregelt und beträgt bei uns, wie allgemein üblich, 14 Tage.
Schau auch mal § 93 BetrVG
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