Erstellt am 06.06.2008 um 09:02 Uhr von RolfH
@LMS
die Bewerbungsfrist für die Stelle muss ja in der Stellenausschreibung angegeben sein. Die kann der AG festlegen, zu wann er die Stelle besetzen will.
Oder meinst Du die Aushangsfrist. Die haben wir durch BV geregelt und beträgt bei uns, wie allgemein üblich, 14 Tage.
Schau auch mal § 93 BetrVG