Erstellt am 20.03.2019 um 10:36 Uhr von Pjöööng
Wenn es dazu bisher keine Regelung gibt, dann werdet Ihr das auch nicht rückwirkend verlangen können.
Ansonsten: Betriebsratbeschluss dass ein Schreiben an den Arbeitgeber gesendet wird in dem er zu Verhandlungen zu einer BV "Interne Stellenausschreibungen" aufgefordert wird.
Oder erst mal miteinander darüber reden.
Ganz faule BRe fassen einen Beschluss den Arbeitgeber aufzufordern ab sofort freie Arbeitsplätze intern auszuschreiben.
Erstellt am 20.03.2019 um 12:21 Uhr von Andi253
"Wenn es dazu bisher keine Regelung gibt, dann werdet Ihr das auch nicht rückwirkend verlangen können."
Sehe ich genau so.
"Ganz faule BRe fassen einen Beschluss den Arbeitgeber aufzufordern ab sofort freie Arbeitsplätze intern auszuschreiben."
Reicht aber aus... ;-)
Erstellt am 21.03.2019 um 06:14 Uhr von ExBoMa
Wir sind auch so ein fauler BR.... ;-)
….funktioniert aber.
Eine "doppeltes Vorgehen" macht sich aber ganz gut, auch für die faulen, da wenig Aufwand:
1. Beschluss zur Aufforderung fassen und ausführen
2. Dem AG in einem Gespräch gleichzeitig erläutern, warum man die Ausschreibung möchte, Reden schadet in der Regel nicht. Aber: Bitte nicht damit begründen, dass man dann Einstellungen ablehnen kann, sondern z.B. um Mitarbeitern erst mal intern die Chance zu geben, sich zu bewerben.