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Liegt eine Befristung vor oder ist es bereits ein festes Arbeitverhältnis?

G
Grautnix
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle,

folgende Konstellation haben wir in der Firma:

Martina wir eingestellt um Anneliese zu vertreten. Als Grund für die Befristung von Martina wird angegeben, dass Mandy in Elternzeit geht! Anneliese vertritt in der Elternzeit Mandy

Ist die Befristung richtig oder hat Martina bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?

Namen sind natürlich frei erfunden!

Vielen Dank für eure Antworten. Es wäre auch nett, wenn Ihr mir schreiben würdet, wo ich es rechtlich nachlesen kann.

Viele Grüße

Grautnix

1.42002

Community-Antworten (2)

M
Melissa

27.03.2015 um 14:33 Uhr

Bitte gern geschehen.

Für die Befristung des Arbeitsvertrages der Vertretungskraft ist § 21 BEEG anzuwenden. Diese Rechtsgrundlage geht den allgemeinen Regelungen des TzBfG vor (§ 23 TzBfG). Die Vorschriften des TzBfG sind aber ergänzend anwendbar, soweit § 21 BEEG keine Aussagen enthält.

Eine Befristung mit sachlichem Grund kann - im Gegensatz zur kalendermäßigen Befristung - auch über zwei Jahre hinausgehen. Das befristete Arbeitsverhältnis kann sich auch über mehrere der genannten Gründe erstrecken und darf auch die ggf. notwendige Einarbeitungszeit umfassen § 21 Abs. 2 BEEG). Es kann sich auch über mehrere aufeinander folgende Elternzeiten erstrecken (LAG Nürnberg, 02.08.2007 - 5 Sa 564/06).

Für die Befristung ist aber nicht Voraussetzung, dass die Ersatzkraft unmittelbar den Arbeitsplatz besetzt, der aufgrund der Elternzeit vakant wurde. Es kann auch eine innerbetriebliche Umverteilung der Arbeit erfolgen und der neu eingestellte Mitarbeiter für andere Aufgaben eingesetzt werden (mittelbare Vertretung - vgl. BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05; 25.03.2009 - 7 AZR 59/08).

Quelle: Hauseigene Datenbank.

T
Topas

27.03.2015 um 23:00 Uhr

Und wer hat Martina eingestellt? Betty?

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