Erstellt am 12.02.2009 um 16:18 Uhr von DonJohnson
@Godmodule
Schau mal hier:
http://www.waf-seminar.de/content/ihrrechtaufschulung/index.php
http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_betrvg.php
http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_arbeitsrecht.php
http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_uebernahmepflicht.php
http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_anspruchtaetigkeit.php
http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/budgetierung.php
http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php
Gruß und viel Spaß und Erfolg beim Seminar
DJ
Erstellt am 12.02.2009 um 16:20 Uhr von Samson
@Godmodule
Der AG kann ein Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht ablehnen. Er kann eigendlich überhaup kein Seminar ablehnen wenn es einen ordentlichen Beschluss gibt. Er kann lediglich die Einigungsstelle anrufen und die Kostentragungspflicht bzw die Erforderlichkeit prüfen lassen.
Das allerdings wird er bei einem Seminar nach § 37.6 wohl kaum wagen. Es sei denn, er strotzt nur so vor Dummheit.
Erstellt am 12.02.2009 um 16:29 Uhr von DonJohnson
@Samson
Oder war es vielleicht bei der zeitlichen Lage die Einigungsstelle und bei der Erforderlichkeit das Arbeitsgericht?
Erstellt am 12.02.2009 um 16:37 Uhr von Samson
@Don Johnson
Sorry sorry sorry, Asche über mein Haupt.
Fakt ist jedoch, bewegt sich der AG nicht, gehts zum Seminar.
Erstellt am 12.02.2009 um 16:42 Uhr von DonJohnson
@Samson
Aber der AG bewegt sich ja! Und da wird es spannend! Wie ist das bei Spezialseminaren nach 37,6? Z.B. ein Seminar BRV und Stelli - das benötigt ja nun nicht jeder aus dem Gremium. Diese Notwendigkeit kann der AG sehr wohl vor dem Arbeitsgericht anzweifeln lassen...
Erstellt am 12.02.2009 um 17:03 Uhr von Samson
@Don Johnson
Godmodule schrieb
"Unser AG lehnt mal wieder ein Pflicht Seminar ab"
Das bedeutet für mich; Der AG hat den Beschluss erhalten und zu den BR´s gesagt
"wie es sein kann das wir uns zu einem Seminar Anmelden ohne das es sichergestellt ist das die Fa.die Kosten übernimmt"
Da steht nichts von Einigungsstelle und Arbeitsgericht.
Ausserdem denke ich, dass für NICHT BRV`s und Stellis ein BRV Seminar kein Pflichtseminar nach § 37.6 ist. Allerdings würde mich die rechtliche Bewertung dieser Situation doch genauer interessieren.
Kennst Due hier ein Urteil oder einen Link?
Erstellt am 12.02.2009 um 17:07 Uhr von Kölner
@Samson
Erfahrene Seminaranbieter lassen einen BR bei solch einem Verhalten des AG nicht im Stich und unterstützen Dich/Euch im Vorfeld.
Erstellt am 12.02.2009 um 17:40 Uhr von DonJohnson
@Samson
Wer fing noch mal damit an? Also Thema Einigungsstelle? Das Beispiel von mir war lediglich dazu gedacht zu zeigen, dass ein AG die Notwendigkeit per Gericht anzweifeln kann. Im übgrigen gibt es für Rhetorik Seminare in der Tat interessante Urteile.
Darüber hinaus, habe ich ja wohl anfangs alle Tipps per Link aufgezeigt. Hast du die mal gelesen?
@Kölner
Jepp, so ist es wohl. Eine solche Frage hätte er also seinen Anbieter unterbreiten können. Hat er nicht. Da dieses hier ein WAF Forum ist, habe ich einfach mal hier gesehen was die schreiben - so schlecht fand ich das nciht...
Erstellt am 12.02.2009 um 19:10 Uhr von ridgeback
@Godmodule,
könnte hilfreich sein:Kommentar zum BetrVG Fitting 23. Auflage Rn. 138 ff zu § 40 BetrVG.
Erstellt am 13.02.2009 um 07:46 Uhr von Jumper
@Godmodule,
das mit mal eben zum Sminar fahren ist leider nicht so einfach sollte es kein Seminar einer Gewerkschaft sein.
Denn die freien Anbieter von Seminaren möchten ja vorher eine Unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des AG haben.
Solange er diese nicht Unterschreibt, werden die freien Anbieter keinen BR zum Sminar zulassen.
Also bleibt dann dass Beschlussverfahren auf Erlass einer einstwiligen Verfügung vorm Arbeitsgericht.
Also..Rechtsanwalt sofort einschalten und loslegen.
Haben das auch schon hinter uns, innerhalb einer Woche hatten wir das Beschlusverfahren vor Gericht.
Viel Glück
Erstellt am 13.02.2009 um 08:01 Uhr von Sternburg
@Jumper: "Denn die freien Anbieter von Seminaren möchten ja vorher eine Unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des AG haben."
Also zumindest der Anbieter, der auch dieses Forum betreibt, wollte von uns vorab noch nie etwas unterschrieben haben....
Erstellt am 13.02.2009 um 09:08 Uhr von Jumper
@Sternburg,
mhh...dann habt ihr vieleicht Sonderrechte, habe 2007 ein Seminar dieses Forumsbetreibers besucht da musste unser AG die Anmeldung Unterschreiben ansonsten hätten wir das Seminar nicht besuchen können.
Denn die Plätze werden nur vorab resaviert und erst mit der Anmeldung die der AG unterschreiben muss wird der Platz verbindlich gebucht.
Habe die Unterlagen gerade vor mir liegen.
Kenne keinen freien Anbieter der sich nicht vorher absichert, den im schlimmsten Fall müsste der Anbieter sich die kosten einklagen, und ich denke mal das wären dann recht viel Klagen ohne eine Absicherung.
Erstellt am 13.02.2009 um 09:32 Uhr von Kölner
@Jumper
Drei Möglichkeiten:
1. Sternburg hat das nicht mitbekommen, dass die WAF eine Kostenübernahmeerklärung verlangt
oder
2. Sternburg war gar nicht bei der WAF und hat sich im Forum geirrt
oder
3. Sternburg hat nicht mitbekommen, dass die Kostenübernahmeerklärung abgegeben wurde, weil der BRV immer so fürsorglich ist.
Erstellt am 13.02.2009 um 15:44 Uhr von Dr.House
@ alle,
das Verlangen einer Kostenübernahmeerklärung widerspricht total dem, was uns die Referenten in den Seminaren erzählen.
Im BetrVG ist nicht vorgesehen, daß der AG seine Zustimmung geben muß. Dann gäbe es bald keine Seminaranbieter mehr, die gingen alle pleite.
Wenn Ihr also noch etwas Zeit bis zum Beginn des Seminars habt, versucht es über eine einstweilige Verfügung.
Der von Euch gewählte Seminaranbieter wird Euch sicher beraten, wie Ihr vorgehen könnt.
Gruß Dr.House
Erstellt am 13.02.2009 um 17:10 Uhr von Kölner
@Dr.House
Ich würde Dich gerne bitten, wach zu werden. Die Referenten sind oft nicht die Seminaranbieter. Die Seminaranbieter wollen aber dem Referenten Geld bezahlen können und wählen 'leider' den einfacheren Weg der Kostenübernahmeerklärung im Vorfeld.
Es gibt nur wenige Seminaranbieter, die sich trauen, mit einem BR den Weg der Kosten im Nachgang zu klären.
Erstellt am 16.02.2009 um 10:51 Uhr von Dr.House
Kölner,
ich weiß aus eigener Erfahrung die WAF geht diesen Weg, jedenfalls mit uns.
MfG Dr.House