BR-Seminare obwohl ich nicht in der Gewerkschaft bin - Beschluss und Kosten?
Als BR-Ersatzmitglied habe ich noch keine Schulung gehabt. Ich bin nicht Mitglied in der Gewerkschaft. Ich weiss, dass ich trotz beider Fakten Anspruch auf Schulungen habe.
- Muss der BR mir (stark gewerkschaftsgebunden) auch den Besuch der Schulungen eines freien Anbieters beschließen, oder kann sich der Vorsitzende dagegen wehren, weil ich die Gewerkschaft nicht unterstütze und
- Wenn ein Beschluss gefasst wurde: Muss mein AG mir die Seminare bezahlen? Seminargebühren, Unterkunft, Anreise, Gutschrift der regelm. tägl. Arbeitszeit? Kann der AG die Bezahlung der Seminar- und Unterkunftsgebühren verweigern, weil ich nicht in der Gewerkschaft bin?
Community-Antworten (15)
17.01.2007 um 13:28 Uhr
@ Klocke ,
und wieder haben wir den Fall -BR kann nicht zwischen Betriebsrat ung Gewerkschaft differenzieren !! ):-(
Dir stehen die Rechte als Betriebsrat zu , genau wie deine Kollegen auch !!
17.01.2007 um 13:35 Uhr
Und muss der AG jedes notwendige (wie gesagt, hatte noch KEINE Schulung) und beschlossene Seminar auch bezahlen, oder kann er sich da auf die Gutschrift der Stunden beschränken?
17.01.2007 um 13:37 Uhr
Die Gewerkschaft ist nur einer von vielen Anbietern, aus denen Du auswählen kannst, wobei sicher auch manchmal der Preis oder der Ort vom Arbeitgeber moniert wird. Mit der Begründung, dass Du nicht in der Gewerkschaft bist, kann der AG die Schulung nicht ablehnen. Bei eindeutigem Schulungsbedarf muss der AG auch für das drumherum aufkommen, jedoch nur bei einem nachgerückten Ersatzmitglied=> §37 BetrVG
17.01.2007 um 13:42 Uhr
Hallo,
Ersatzmitgliedern haben kein Anspruch auf BR- Schulungen. Nur in Ausnahmefällen, wenn sie über längeren Zeitraum ununterbrochen einen BR- Mitglied im BR vetreten, kann der BR eine Entsendung zu einer Schulung beschließen. Ob man in der Gewerkschaft ist oder nicht, spielt hier keine Rolle.
17.01.2007 um 13:49 Uhr
@Barbara Zwischen "einen Anspruch haben" und dennoch als BR einen "Beschluss fassen" und das Ersatzmitglied auf Schulungen schicken liegen aber schon Welten. Dein "längerer Zeitraum" interessiert auch nur bedingt...
17.01.2007 um 14:04 Uhr
Es hat auch weniger was mit meiner Ersatzmitgliedschaft zu tun (die sich bald ohnehin in eine feste Mitgliedschaft ändern wird). Diese Diskussion hatte ebenfalls eine Kollegin, Mitglied im BR, die nicht in der Gewerkschaft ist. Der BR-Vorsitzende weigert sich, hier einen Beschluss fassen zu lassen und begründet u. a. damit, dass die Firma die Seminare nur komlett zahlen muss, wenn das BR-Mitglied in der Gewerkschaft ist. Ist eigentlich eine ziemliche Unverfrorenheit des Vorsitzenden, wie ich so erkenne.
17.01.2007 um 14:05 Uhr
@Klocke Und so falsch...
17.01.2007 um 14:06 Uhr
@Glocke
Hallo Glocke, da wäre der §37 von Belang,
bei einer Schulung nach Absatz 6, welche also nicht nur geeignet sondern auch erforderlich für die Arbeit des Betriebsrates ist, hat der Betriebsrat die Erforderlichkeit der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung aus der Sicht eines vernünftigen Dritten zu beurteilen, wobei dieser vernünftige Dritte die Interessen des Betriebes einerseits und die Interessen des Betriebsrates und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat.
Wie so oft im Arbeitsrecht haben wir es also mit einem unbestimmten Rechtsbegriff zu tun, der den Betriebsrat einen gewissen Beurteilungsspielraum lässt. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob die Schulung ihrem Inhalt nach, das heißt von ihrer Themenstellung her, geeignet ist, die für eine sachgerechte Durchführung der im konkreten Betrieb anfallenden Betriebsratsaufgaben erforderliche Kenntnisse zu vermitteln. Weiterhin erstreckt sich der Beurteilungsspielraum des Betriebsrates auf die Dauer und die Teilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung. Für die Beurteilung der Schulungsbedürftigkeit eines einzelnen Betriebsratsmitglieds ist sein konkreter Wissensstand und die Aufgabenverteilung im Betriebsrat zu berücksichtigen.
Ansonsten muss der Betriebsrat einen aktuellen oder absehbaren betrieblichen Ansatz darlegen, aus dem sich der Schulungsbedarf ergibt. (BAG 15. Januar 1997)
Erforderlich sind solche Kenntnisse, so weit sie den Betriebsrat befähigen seiner ihm angedachten Schutzfunktion gerecht zu werden. Er muss in die Lage versetzt werden, durch eine sachgerechte Ausübung seiner Beteiligungsrechte die Entscheidungsbefugnisse des Arbeitgebers im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu binden.
Auch die Teilnehmerzahl an der jeweiligen Schulung oder Fortbildungsveranstaltung richtet sich nach der Erforderlichkeit für die Betriebsratsarbeit. Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts, zum allgemeinen Arbeitsrecht und ein gewisser Standard an allgemeinen rechtlich wirtschaftlich und technischen Kenntnissen sind für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. Deshalb kann jedes Betriebsratsmitglied, das noch nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt, diese Schulungen besuchen.
Die Entsendung von Ersatzmitgliedern zu Schulungsveranstaltungen kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn sie endgültig in den Betriebsrat nachgerückt sind. Ausnahmsweise ist dies anders, wenn sie häufig zur Stellvertretung herangezogen werden und die Teilnahme für die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist. (BAG 14. Dezember 1994) > Ersatzmitglieder, die noch nicht endgültig nach § 25 Absatz 1 BetrVG nachgerückt sind, können allenfalls an Schulungen nach Absatz 6 teilnehmen. Sind sie endgültig nachgerückt, wird von einem anteiligen Anspruch ausgegangen, was unabhängig davon gilt, ob das ausgeschiedene Betriebsratsmitglied seinen Anspruch schon voll ausgeschöpft hat
17.01.2007 um 14:20 Uhr
@ Pfarrer: ziemliches Amtsdeutsch...
Ich wollte doch nur wissen, ob der AG ein vom BR dann letztendlich beschlossenes, da tatsächlich nötiges (nach all den vorgenannten Bedingungen) Seminar bezahlen muss, und zwar komplett und zwar unabhängig davon, ob das BR-Mitglied (ich lasse der Einfachheit halber jetzt mal das Ersatzmitglied weg, da es hier bei uns auch einem ECHTEN BR-Mitglied so ergangen ist), der Gewerkschaft angehört oder nicht.
17.01.2007 um 14:27 Uhr
@Ramses II Fängst Du jetzt auch an zu recherchieren?
@Klocke Ja.
17.01.2007 um 14:30 Uhr
@Glocke
......tja, das es sich bei Euch um ein ordentliches BR-Mitglied handelt (in Deinem Beitrag schreibst Du - Ersatzmitglied-) , das hättest Du dann schon vorher erwähnen müssen, - dann hätte ich mir die Arbeit sparen können.
@RamsesII
......nun, der Artikel hat das Thema - Ersatzmitglieder/Schulungen - so formuliert, das er nach Abänderung gut zu verwenden war. Ich hatte das allerdings unter dem Beitrag vermerkt, - das verschwand dann aber beim reinstellen,...in dem Zusammenhang habe ich mal eine Frage: Hast Du Zugriffs bzw. Moderatorenrechte hier im Forum,....?
17.01.2007 um 14:38 Uhr
@Pfarrer: zwei Kästchen über deiner Antwort habe ich geschrieben:
"Es hat auch weniger was mit meiner Ersatzmitgliedschaft zu tun (die sich bald ohnehin in eine feste Mitgliedschaft ändern wird). Diese Diskussion hatte ebenfalls eine Kollegin, Mitglied im BR, die nicht in der Gewerkschaft ist. Der BR-Vorsitzende weigert sich, hier einen Beschluss fassen zu lassen und begründet u. a. damit, dass die Firma die Seminare nur komlett zahlen muss, wenn das BR-Mitglied in der Gewerkschaft ist. Ist eigentlich eine ziemliche Unverfrorenheit des Vorsitzenden, wie ich so erkenne. Antwort 6 Erstellt am 17.01.2007 - 13:04 Uhr von Klocke
17.01.2007 um 14:39 Uhr
@Pfarrer Bitte...was ist das denn für eine Frage? Was meinst Du denn warum es erste Liebeserklärungen an Ramses II gibt?
17.01.2007 um 14:42 Uhr
@ RamsesII
....aha,...na dann,...wenn's noch nicht mal die WAF weiß,...:-))
17.01.2007 um 14:48 Uhr
@Klocke: Wurde doch schon beantwortet, das ist nicht nur unverfroren, sondern schlicht auch falsch. Auch Gewerkschaftler können das BetrVG nicht beugen...
Cheerio, Schnuffl
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