Erstellt am 11.03.2021 um 08:02 Uhr von takkus
ArbGeb reden immer viel, beweisen können sie oft nicht die Hälfte vom Gebabbel.
Wenn er sich beharrlich weigert, dann beschließt nach ordentlicher Einladung, dem Versand der Tagesordnung in der nächsten Sitzung, ein Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG auf Übernahmeder Kosten einzuleiten. Wägt aber vorher genau ab, ob wirklich die Notwendigkeit zur Schulung für alle 3 zur selben Zeit besteht.
Erstellt am 11.03.2021 um 10:39 Uhr von celestro
Also ich kann nicht erkennen, das der AG hier "die Kosten nur deshalb verweigert, weil alle zusammen eine Schulung besuchen (wollen) und er diese Haltung aufgeben würde, wenn es einen vernünftigen zeitlichen Abstand gäbe".
Erstellt am 12.03.2021 um 12:48 Uhr von Andrar
Grundsätzlich muss der AG jedes BR Mitglied für Schulungen die dem BR zustehen freistellen. Wenn dadurch aber z.B. der Betrieb steht können möglicherweise nicht alle gleichzeitig gehen. Man muss auch Betriebliche Abläufe berücksichtigen wenn es nicht möglich ist eine gemeinsame gleichzeitige Freistellung zum Seminar zu kompensieren.
Aber dennoch stehen die Schulungen allen zu solange Ihr einen Beschluss dazu fasst.
Wir hatten auch schon den Fall das Ag Schulungen verweigert hat, das BR Mitglied dennoch gefahren ist und die Kosten danach eingeklagt hat -und gewonnen. Es gibt leider immer wieder AG die Glauben sie könnten den Br Vorschriften machen. Den Zahn sollte man dem AG ziehen.