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AG übernimmt nicht die volle Kostenübernahme bei BR Seminaren

S
SaschaOB
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Ag gibt aus Gründen der angeblichen zu erwartenden wirtschaftlichen Lage nur noch für 1 Betriebsratsmitglied frei (3er Gremium). Natürlich benötigen wir dafür tatsächlich keine Freigabe des Arbeitgebers, allerdings übernimmt er nur die Kostenübernahme einer Person. Welche Rechte und Mittel haben wir? Ist er nicht in der Beweispflicht das die Lage aktuell wirklich so schlecht ist?

38803

Community-Antworten (3)

T
takkus

11.03.2021 um 09:02 Uhr

ArbGeb reden immer viel, beweisen können sie oft nicht die Hälfte vom Gebabbel.

Wenn er sich beharrlich weigert, dann beschließt nach ordentlicher Einladung, dem Versand der Tagesordnung in der nächsten Sitzung, ein Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG auf Übernahmeder Kosten einzuleiten. Wägt aber vorher genau ab, ob wirklich die Notwendigkeit zur Schulung für alle 3 zur selben Zeit besteht.

C
celestro

11.03.2021 um 11:39 Uhr

Also ich kann nicht erkennen, das der AG hier "die Kosten nur deshalb verweigert, weil alle zusammen eine Schulung besuchen (wollen) und er diese Haltung aufgeben würde, wenn es einen vernünftigen zeitlichen Abstand gäbe".

A
Andrar

12.03.2021 um 13:48 Uhr

Grundsätzlich muss der AG jedes BR Mitglied für Schulungen die dem BR zustehen freistellen. Wenn dadurch aber z.B. der Betrieb steht können möglicherweise nicht alle gleichzeitig gehen. Man muss auch Betriebliche Abläufe berücksichtigen wenn es nicht möglich ist eine gemeinsame gleichzeitige Freistellung zum Seminar zu kompensieren.

Aber dennoch stehen die Schulungen allen zu solange Ihr einen Beschluss dazu fasst. Wir hatten auch schon den Fall das Ag Schulungen verweigert hat, das BR Mitglied dennoch gefahren ist und die Kosten danach eingeklagt hat -und gewonnen. Es gibt leider immer wieder AG die Glauben sie könnten den Br Vorschriften machen. Den Zahn sollte man dem AG ziehen.

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