hallo zusammen,
kurz zur vorstellung, ich bin brv und war vorher stellvertretende(alte amtszeit)in der alten amtszeit habe ich lediglich eine tagesschulung besucht.
im neuen betriebsrat, haben wir(sind nur drei mann und ein ersatzkanditat)eine tagesschulung für drei beschlossen, der ag genehmigte nur für zwei, wir haben durch betriebliche belange nachgegeben.
wir merken aber, dass wir dringend geschult werden müssen, haben jetzt den ag informiert, dass wir im september(2leute)zur betriebsrat-1-seminar fahren, geht eine woche. am mittwoch haben wir br-versammlung und dort werden wir den beschluss dazu machen und dem ag eine kopie geben.
eben bekam ich ein anruf von betriebsratsmitglied und die info, dass der ag nur für eine person den lehrgang "genehmigt".
meiner meinung nach, hat er das nicht zu genehmigen, da wir es beschliessen. diesmal wollen wir nicht nachgeben und das seminar nutzen.
was müssen wir tun, oder muss notfalls der ag eine einigungsstelle aufsuchen???
wie ist die rechtslage????wir können doch nicht immer nach betrieblichen belangen gehen, die fortbildung ist doch auch sehr wichtig.
noch eine frage, kann es sein, dass die br-seminare, speziell die 1, auch nur im ersten jahr stattfinden???
ich danke euch jetzt schon für eure anworten!;-)
viele grüße frageundanwort