Erstellt am 10.04.2007 um 12:51 Uhr von Werner
Hallo Marco,
irgendwie hören sich Deine Fragestellungen arbeitgeberlastig an!
Erstellt am 10.04.2007 um 13:08 Uhr von Voto
@Marco
ich kann Werner nur Recht geben!
Übrigens genauso wie Dein "Fred" 13757
Erstellt am 10.04.2007 um 13:15 Uhr von Voto
@Marco4
Nebenbei kann ich Dir noch folgende Seite von der W.A.F. empfehlen:
http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php
Erstellt am 10.04.2007 um 14:58 Uhr von Marco4
Hallo Werner,
bin leider kein Arbeitgeber habe keine Fabrik u.s.w. und evtl. viel Geld.
Bin Mitglied im Betriebsrat wo über diese Sachen
zu halbherzig gesprochen und entschieden wird und wurde. Deshalb mein Intresse an diese Fragen. Habe natürlich auch das BVG in Buchform bekommen. Aber direkt auf meine Fragen keine direkten Antworten darin gefunden.
Warum sind meine Fragen "arbeitgeberlastig"???
Darf ich als Arbeitnehmer und Betriebsrat hier diesbezüglich keine Fragen stellen und evtl. Informationen von Euch bekommen?
Durch meine Fragen hat keiner Nachteile (evtl, könnten Kosten eingespart werden) "ohne Nachteile"
Kosteneinsparung ist auch privat bei mir vorhanden. In der Firma denke ich auch so.
Währe ja auch schlimm oder.
Tschüß
Erstellt am 10.04.2007 um 15:01 Uhr von biberrat
Hallo Marco4,
kann es sein das ein Beschluss des Gremiums nicht auf Dein
Wohlwollen stößt??
Biberrat
Erstellt am 10.04.2007 um 15:56 Uhr von Marco4
Hallo Biberrat,
Beschluss???
Ablauf in der BR- Sitzung (5 Mitglieder).
- Frage BRV "Wer möchte ein Seminar besuchen"?
- Ein Mitglied meldet sich (ist das ein
Beschluss)?
- Dieses Mitglied sucht sich zwei Wochenseminare
aus weit weit weg (Kosten egal)?
- Kein Ersatzmitglied durch evtl.
Krankheit u.s.w. benannt.
- Anmeldebogen wird Abteilungsleiter vorgelegt
- GF hat noch keinerlei Info (soll aber Kosten
übernehmen)?
- Über Kosten, Ort wurde nicht gesprochen.
- Habe ein Protokoll noch niemals gesehen???
Das war der Ablauf und ist das gleichzeitig der Beschluss???
Irgendwas ist da doch nicht richtig oder?
War vor ca. 15 Jahren in einen anderen Betrieb auch im Betriebsrat und es fällt schwer diesen oben geschilderten Ablauf zu vergleichen.
So ist es in vielen Sachen und das möchte ich mit noch einen BR- Mitglied ändern. Habe auch schon mit der Gewerkschaft darüber gesprochen.
Tschüß
Erstellt am 10.04.2007 um 18:23 Uhr von Kölner
@Marco4
Ich weiss nicht, ich weiss nicht...ob da nicht viel tiefer der "Stachel der Enttäuschung einerseits und der Stachel der Unzulänglichkeit des Gremiums andererseits" sitzt, als wir gemeinhin annehmen können.
1. Ob sich hinter der Akklamation des BRM auf eine "Kosten-egal-Schulung" ein gültiger Beschluss verbirgt könnte sich aus der Sitzungsniederschrift ergeben.
2. "Weit-weg-Seminare" sind mitunter billiger als "Ganz-nah-bei-Seminare"
3. Ein Ersatz-BRM muss erst im Falle einer Sitzung geladen werden - weder vorher währenddessen, wenn keine BR-Sitzung stattfindet
4. Der GF muss nur gemäß § 37 Abs.6 BetrVG prüfen, ob der BR die betrieblichen Belange ausreichend berücksichtigt hat. Er hat eine Schulungsmassnahme auch nicht zu "genehmigen"!
5. Seminare dienen unter anderem dem gegenseitigen Austausch...da kann eine Übernachtung sehr sinnig sein...wohlgemerkt KANN!
Erstellt am 10.04.2007 um 19:39 Uhr von Marco4
Hallo Kölner,
du hast schon ein bisschen recht mit "Enttäuschung"
Habe von anderen ex Betriebsratsmitgliedern erfahren die vor 3 oder 8 Jahren im Betriebsrat gewesen sind das niemals Beschlüsse oder irgend etwas protokolliert wurde (ist das richtig)?
Wo ist da der Nachweis?
Der Betriebsratsvorsitzende ist seid 13 Jahren der gleiche und hat in dieser Zeit dutzende von Seminaren besucht.
Protokolle und Beschlüsse gehören doch dazu oder?
Ich bin gerne Betriebsratmitglied und hatte ja schon in einer anderen Firma Erfahrung gesammelt. Ich sehe für beide Seiten Geschäftsführung und Belegschaft
das es zum Wohle aller auch bei Unstimmigkeiten hier und da weiter geht.
Im Betriebsrat zu sein um teilweise unkündbar zu sein ist nicht mein Fall.
Wir können nicht nur gegenüber der GF laut BVG kritisieren und als Betriebsrat über das was im BVG steht einfach hinweg setzen (Protokoll, Beschlüsse u.s.w.).
Zwei Leute von 5 im Betriebsrat möchten Abläufe wie im BVG beschrieben was ist falsch mit meier Meinung. Es gibt Vorgaben und Spielregeln für beide Seiten.
Jede Seite sollte versuchen das vorgegebene einzuhalten.
Das ist nicht nur meine Meinung sondern auch von mir bekannten Betriebsratsmitgliedern und im Gespräch mit der Gewerkschaft.
Es läuft gegenüber anderen Firmen eigentlich sehr gut bei uns
(Betriebsrat und Geschäftsführung)
Bin kein Querulant. Und darf hier nicht alles darlegen (LEIDER)
Tschüß
Erstellt am 10.04.2007 um 20:10 Uhr von sphinx
@Marco4
"...du hast schon ein bisschen recht mit "Enttäuschung"..."
Enttäuscht kann man nur sein, wenn man anderes/ zu viel erwartet hat.
Du warst doch vorgewarnt:
"...das niemals Beschlüsse oder irgend etwas protokolliert wurde?.."
Du möchtest:
"...Jede Seite sollte versuchen das vorgegebene einzuhalten...";
- dann musst du dich zunächst selbst genau informieren.
Das BetrVG ist nur ein Ansatz, du brauchst auch die verschiedenen Kommentare, Schulungen und durchaus dies Forum ( Suchfunktion!).
Danach kannst du dann gucken, wie du dein Wissen weiter gibst. :-)
LG
Erstellt am 10.04.2007 um 20:51 Uhr von Marco4
Hallo sphinx,
danke für deine Antwort.
"...du hast schon ein bisschen recht mit "Enttäuschung"..."
Enttäuscht kann man nur sein, wenn man anderes/ zu viel erwartet hat.
>>>>>Antwort: Ist mir erst seid 4 Wochen bekannt>>>>>
Du warst doch vorgewarnt:
"...das niemals Beschlüsse oder irgend etwas protokolliert wurde?.."
>>>>>Antwort: Ist mir erst seid 4 Wochen bekannt>>>>>
Du möchtest:
"...Jede Seite sollte versuchen das vorgegebene einzuhalten...";
- dann musst du dich zunächst selbst genau informieren.
>>>>Antwort: Habe ich in d. letzten Wochen gemacht BVG und Gespräche mit der
Gewerkschaft.
Das BetrVG ist nur ein Ansatz, du brauchst auch die verschiedenen Kommentare, Schulungen und durchaus dies Forum ( Suchfunktion!).
>>>>Antwort: Schulungen hatte ich in meiner anderen Firma
und habe es anders gelernt und es wurde auch dementsprechend
umgesetzt.
Danach kannst du dann gucken, wie du dein Wissen weiter gibst. :-)
>>>>Antwort: Hat keiner von Euch d. Mut zu sagen das bei uns einiges im
Betriebsrat nicht in Ordnung ist.?
Was nützt alles Wissen dabei wenn die Durchführung v. Betriebsratsvorsitzenden
als Querulant u.s.w. abgetan wird. Zitat:(sowas haben wir ja noch nie gemacht und jetzt kommen Sie neu in d. Betriebsrat da passen Sie aber nicht zu uns).
Habe schon evtl. zu viel beschrieben (teilweise aber noch nicht alles wiedergegeben). Geht hier im Forum so einfach nicht.
Könnte auch zu allen Ja sagen (wurde ja schon jahrelang so gemacht),
das sollte aber wahrscheinlich nicht so von Gewerkschaften und BVG sein oder?
Tschüß
Erstellt am 11.04.2007 um 14:04 Uhr von Baccus
Hallo marco4
wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du auch schon mit der Gewerkschaft gesprochen. den Gewerkschaftssekretär kann man auch zur BR Sitzung einladen. Habe ich auch schon getan. Der findet dann die richtigen Worte für den BRV!
Erstellt am 11.04.2007 um 15:41 Uhr von Marc04
Hallo Baccus,
danke für deinen Tipp.
Habe ich grade in die Wege geleitet.
Tschüß
Erstellt am 11.04.2007 um 18:05 Uhr von Kölner
@Baccus, Marc04
Der § 31 BetrVG setzt hinsichtlich der Einladung und Teilnahme eines Gewerkschaftssekretärs an einer BR-Sitzung eine andere Hürde!
Erstellt am 11.04.2007 um 19:34 Uhr von Marco4
Hallo,
was jetzt schon wieder falsch?
Ich möchte endlich mal ohne "Hürden" eine Klarheit wie bei uns
Betriebsratsversammlungen ablaufen oder wie es sein sollte.
Das es so nicht richtig ist und auch nicht sein kann ist mir klar
und habe das hier im Forum und anderweitig bestätigt bekommen.
habe inzwischen d. Gewerkschaftssekretär zum Gespräch mit unseren Betriebsratsvorsitzenden und mir eingeladen um die Fronten zu klären.
Mal sehen was bei raus kommt.
Ich könnte noch Seiten schreiben was hier nicht in Ordnung ist.
12 Jahre Betriebsratsvorsitzender und mit der GF oft in der "Wolle" bei Beanstandungen,
aber nichts wurde dokumentiert oder schriftlich der GF übergeben, was soll das?
Bei jeden Fehlverhalten könnte die GF sagen "ja nächstes Mal halten wir uns daran" obwohl es dazu schon in der Vergangenheit v. Betriebsrat mehrmals beanstandet wurde.
Bin wie gesagt bin "neu" (Mai 2006) in diesen Betriebsrat und meine Erfahrungen
als Betriebsratsmitglied in anderen Firmen und auch Nachfragen und rescher schen
hier im Forum und anderweitig sind nicht gefragt bei uns.
Was ist noch möglich um Änderungen zu bekommen?
Tschüß
Erstellt am 11.04.2007 um 20:30 Uhr von Lottesfan
@ Marco4
-..was jetzt schon wieder falsch?
Ich möchte endlich mal ohne "Hürden" eine Klarheit wie bei uns...-
offensichtlich geht dir das alles über die Hutschnur und du fängst an die Geduld zu verlieren...
Das ist zwar verständlich, hilft aber nicht wirklich :-)
Hilfe holen ist immer richtig, aber du musst dir auch selbst helfen, z.B. dir Respekt verschaffen oder dich vom Falschen deutlich distanzieren.
Sage nicht in erster Linie dem Forum was euer BR falsch macht.
Sondern teile es deinem BR selbst deutlich mit,
jedesmal !,
immer wieder!,
am besten schriftlich!,
noch besser mit "Empfangsbestätigung".
In der Ruhe liegt die Kraft! :-)
Erstellt am 12.04.2007 um 18:55 Uhr von peters
@Marco4
"was jetzt schon wieder falsch?"
Falsch ist (noch) nichts. Kölner wollte dich nur drauf hinweisen, dass der Antrag von einem Viertel der BR-Mitglieder notwendig ist, um einen Gewerkschaftssekretär zur Sitzung einzuladen.
Also nur mal keine Panik. Ich denke, es ist schon klar geworden, dass in eurem BR nicht alles OK ist. Aber allein mit Jammern machst du's nicht besser.
Erstellt am 14.04.2007 um 15:53 Uhr von Deliah
@marco4 für BR- Mietglieder besteht eine kostenminderungspflicht!
Erstellt am 14.04.2007 um 19:06 Uhr von Kölner
@Deliah
Na das glaube ich so nicht!