Hallo,
eine Kollegin hat zum 15.03 gekündigt. Wir haben laut Arbeitsvertrag einen Urlaubsanspruch auf 29 Tage.
Die Geschäftsleitung meint, dass der Urlaubsanspruch bei Kündigung auf den gesetzlichen gekürzt wird - also 24 Tage.
Die 24 Tage dann durch 12 x2 (volle Monate) ergibt 4 Urlaubstage.
Ich meine aber, dass hier trotzdem von 29 Tagen ausgegangen werden muss, da im Arbeitsvertrag nichts der gleichen steht, was bei der Berechnung mit 2 Monaten immerhin schon einen Tag mehr ergibt. Gut, der Kollegin ist es herzlich egal - mir gehts hier aber ums Prinzip, oder die Zukunft.
Ähm wir sind tariflos..
Was meint ihr?
Gruß der Nietnagel